Frage zur Urlaubsabgeltung wg. Pensionierung DU

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Fette Henne
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Frage zur Urlaubsabgeltung wg. Pensionierung DU

Beitrag von Fette Henne »

Hallo ...

... mein DH hat sich nun endlich dazu durch gerungen, meinen Antrag auf Urlaubsabgeltung zu entsprechen , allerdings nur für die Jahre 2012 und 2013.
Ich wurde allerdings bereits im Jahr 2010 dienstunfähig , so dass mir m.E. auch Urlaubsabgeltung für 2011 zusteht .
Ablehnungsgründe wurden im Schreiben nicht benannt .
So wie ich die Richtlinien interpretiere , sind die Ansprüche aus 2011 nicht verjährt und ich war auch damals nicht verpflichtet, eine Urlaubsübertragung zu beantragen.
Wie seht ihr das ?
Gerda Schwäbel
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Re: Frage zur Urlaubsabgeltung wg. Pensionierung DU

Beitrag von Gerda Schwäbel »

An welchem Tag wurde denn Ihre Versetzung in den Ruhestand wirksam?
Gerda Schwäbel
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Re: Frage zur Urlaubsabgeltung wg. Pensionierung DU

Beitrag von Gerda Schwäbel »

An welchem Tag wurde denn Ihre Versetzung in den Ruhestand wirksam?
... und welches Bundesland war der Dienstherr?
Fette Henne
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Re: Frage zur Urlaubsabgeltung wg. Pensionierung DU

Beitrag von Fette Henne »

siehe pn
Fette Henne
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Re: Frage zur Urlaubsabgeltung wg. Pensionierung DU

Beitrag von Fette Henne »

Vielen Dank , mir wurde hier mal wieder sehr gut geholfen :D

Der Thread kann geschlossen werden .
sunnydayinjune
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Re: Frage zur Urlaubsabgeltung wg. Pensionierung DU

Beitrag von sunnydayinjune »

Hallo Fette Henne,
da dasselbe Thema bei mir auch aktuell ansteht, interessiert mich die Antwort auch ...aber Du möchtest nicht, dass das Thema hier öffentlich diskutiert wird?
Tesla
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Re: Frage zur Urlaubsabgeltung wg. Pensionierung DU

Beitrag von Tesla »

Bei mir besteht das Problem auch. Seit Dezember 2012 war ich DDU und bin zum 01.04. 2014 pensioniert. Wo wird der Anspruch geltend gemacht? Beim Besoldungsamt? War beamtet in NRW.

Gruß Tesla
Kater-Mikesch
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Re: Frage zur Urlaubsabgeltung wg. Pensionierung DU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Tesla,

du musst deine Ansprüche bei deinem Dienstherrn anmelden - dein Dienstherr sollte dir schon bekannt sein.
Dafür reicht ein formloses Schreiben mit einer kurzen Begründung deines Anliegens...
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