Amtsärztliche Untersuchung - datenschutzrechtliche Würdigung

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trist
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Amtsärztliche Untersuchung - datenschutzrechtliche Würdigung

Beitrag von trist »

Hallo

Da im Zusammenhang mit der amtsärztlichen Untersuchung viele Fragen nach dem, was dabei zulässigerweise erhoben werden darf, immer wieder auftauchen, kann diese Stellungnahme vom November 2011 der brandenburgischen Landesbeauftragten für den Datenschutz eine erste Orientierung aus datenschutzrechtlicher Sicht bieten:

Begutachtung von Beamten durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst
- Eine Bewertung aus datenschutzrechtlicher Sicht


http://www.lda.brandenburg.de/media_fas ... chtung.pdf


Speziell zu den dabei verwendeten Fragebögen hier noch ein interessanter Text aus der Pressemitteilung vom 6.03.2012 zum 16. Tätigkeitsbericht 2010/2012 der Datenschutzbeauftragten:

"Die Prüfung der gesundheitlichen Eignung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst ist für Angestellte nur bei begründeter Veranlassung zulässig - und selbst dann dürfen Gesundheitsdaten nicht grenzenlos erhoben werden. Ein von Hartges Behörde geprüfter Fragebogen für die amtsärztliche Untersuchung sah jedoch vor, dass künftige Mitarbeiter regelmäßig weit in die Vergangenheit reichende Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte machen sollten, obwohl dies nur für ganz spezifische Berufsgruppen erforderlich ist. Außerdem wurden die Bewerber unzulässiger Weise aufgefordert, sämtliche behandelnden Ärzte pauschal von der Schweigepflicht zu entbinden. Der künftige Arbeitgeber sollte darüber hinaus Kenntnis des gesamten Gutachtens und nicht nur des Ergebnisses erhalten - eine Erforderlichkeit hierfür besteht nicht. Das verantwortliche Gesundheitsamt erklärte sich schließlich bereit, die datenschutzrechtlichen Einschränkungen durch eine Überarbeitung des Fragebogens zu berücksichtigen (Punkt A 9.1.2, Seite 80 des Tätigkeitsberichts)."
http://www.lifepr.de/inaktiv/der-landes ... xid/293924

Der Tätigkeitsbericht findet sich hier - Seite 80 aufrufen:
http://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/TB_16.pdf

Sicherlich finden sich bei Euren zuständigen Datenschutzbeauftragten ähnliche Infos.

Grüße

Trist
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