Theolinger hat geschrieben:,,Die Dienstunfähigkeitsklausel schließt die Dienstunfähigkeit mit in den Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein und ist daher auch das Kernstück der Versicherung. Sie sichert dem Beamten das Recht auf Leistungen auch dann zu, wenn er „nur“ Dienstunfähig wird.''
Und wieder erscheint ein neuer User hier im Forum, der bereits mit seinem 1. Text auf eine Werbeplattform hinweist.
Etwas versteckt findet man dann auf dieser Internet-Seite folgende Information:
2. Inanspruchnahme einer Dienstleistung
Wir erheben und verarbeiten nur dann personenbezogene Daten, wenn Sie sich für einen kostenfreien Versicherungsvergleich oder eine kostenfreie Beratung interessieren und sich dazu in einem unserer Formulare registrieren. Durch diese Eintragung und die Bestätigung unserer Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen geben Sie uns die Erlaubnis, ihre Daten an Dritte zum Zwecke eines konkreten Angebotes oder eines Versicherungsvergleiches weiterzugeben.
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Ihren Beruf
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Also ein Sammelbecken für Anschriften - und schwups wird man von allen nur möglichen Versicherungsmaklern belästigt,
die diese Anschriften dann bei dem Homepage-Besitzer bezahlen mussten.
Gruß vom Steinbock
PS: Finger weg