Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit mit 44

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sunnydayinjune
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Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit mit 44

Beitrag von sunnydayinjune »

Hallo,
ich bin 44 Jahre alt und Landesbeamtin NRW A11. Ich bin seit 2 Jahren krank und dienstunfähig, mein Gedächtnis ist ausgefallen. Der Amtsarzt wird jetzt aktuell empfehlen mich für ein Jahr zu pensionieren. Danach werde ich wohl dauerhaft frühpensioniert.
Ich habe mir vom LBV am 18.2.2013 meine Versorgungsbezüge ausrechnen lassen. Leider habe ich keine Ahnung, ob diese Berechnung richtig ist. Auffällig ist, dass meine Ausbildungszeit zur Vermessungstechnikerin im öD (noch als Angestellte) gar nicht angerechnet wurde und mein Studium wurde nur mit 3 Jahren angerechnet, obwohl ich in der Regelstudienzeit lag, es fehlen 8 Monate. Ausbildung, Studium und Vorbereitungsdienst bauen aufeinander auf. Der Vorbereitungsdienst ist bei uns Vermessern nur mit Studium möglich und für das Studium ist Praktikum Pflicht bzw es wird empfohlen vorher eine Ausbildung zu machen. Vor meinem Studium habe ich als angestellte Vermessungstechnikerin im öD gearbeitet, diese Zeit wurde auch nicht anerkannt. Kann ich irgendwo diese Berechnung der Versorgungsbezüge prüfen lassen?
Was muss ich jetzt gerade in meiner Situation beachten? Ich habe das Gefühl, dass ich gerade ganz viel falsch machen kann, was sich mein ganzes Leben lang auswirken wird.
Kann ich meine Überstunden oder Urlaub ausbezahlen lassen?
Kurz vor meiner Krankheit wurde ich mit 5 beurteilt und stand zur Beförderung an. Leider kam es dazu nicht mehr. Auch als ich noch einen Versuch gestartet habe und über das Hamburger Modell wieder eingestiegen bin wurde ich nicht befördert. Leider wurde ich nach 6 Monaten wieder dienstunfähig. Habe ich einen Anspruch auf diese Beförderung? Wäre sie überhaupt ruhegehaltsfähig?
Und wieviel darf ich neben meiner Pension verdienen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
sunnydayinjune
Beiträge: 8
Registriert: 31. Mär 2014, 17:58
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Re: Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit mit 44

Beitrag von sunnydayinjune »

was ich noch vergessen habe: meine Schwerbehinderung mit GdB 50 ist rückwirkend zum 30.6.2012 durch. Ändert das etwas an der Berechnung der Versorgungsbezüge?
Danke
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Bundesfreiwild
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Re: Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit mit 44

Beitrag von Bundesfreiwild »

1. Grundsätzlich ändert eine Schwerbehinderung nichts an den Versorgungsbezügen.
2. Es gibt keinen durchsetzungsfähigen ANSPRUCH auf Beförderung. Der Dienstherr muss nur die MÖGLICHKEIT zu Beförderungen (also entsprechende Planstellenbewertungen vorhalten, die ggfs. länger besetzt sein können - oder auf die andere befördert werden).
3. Gegen den Versorgungbescheid Widerspruch einlegen.
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