Doucersure1985 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin neu hier.
Ich habe folgende Frage:
Ich will als Beamtin (Berufskolleg, NRW) weiterhin bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Nun muss ich einen Nachweis über meinen Beihilfeanspruch vorlegen.
Wem musst Du einen Nachweis über den Beihilfeanspruch vorlegen ?
Der GKV genügt eine Kopie der Ernennungsurkunde, um die Beiträge für die Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung richtig einstufen zu können. Allerdings benötigt die GKV einen Gehaltsnachweis um den Beitrag berechnen zu können.
Vom jeweiligen Brutto-Monatseinkommen für die Krankenversicherung 14,9 %.
für die Pflegeversicherung mit Kindern 1,025 % / ohne Kinder 1,275 %.
Gruß vom Steinbock