Beihilfe, GKV und PKV > 100%

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logotol
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Beihilfe, GKV und PKV > 100%

Beitrag von logotol »

Hallo zusammen,

ich bin Beamter des Landes RLP. Damit sind meine Familie und ich beihilfeberechtigt. Meine Tochter macht nun ein FSJ, wodurch sie versicherungspflichtig wurde, so dass sie sowohl gesetzlich versichert als auch noch beihilfeberechtigt ist. Soweit so gut. Nun habe ich aber private Zusatzversicherungen für sie abgeschlossen (ambulante und stationäre Behandlung) um vermeintliche Erstattungslücken zu schließen. Hier handelt es sich um Ergänzungstarife für GKV-Versicherte. Dies habe ich natürlich auch der Beihilfestelle offen gelegt, indem ich den "langen" Antrag ausgefüllt habe und alle Versicherungen angeben und nachgewiesen habe.

Nun durfte ich aber, nachdem ich einige Rechnungen meiner Tochter erst bei der GKV, dann bei der Beihilfe und schließlich noch bei der PKV eingereicht habe, feststellen, dass die Summe der Erstattungen von Beihilfe und GKV knapp unter 100% liegt (das ist ja nachvollziehbar), aber die Gesamterstattung incl. PKV über 100% beträgt.

Aus meiner Sicht sollte das unproblematisch sein, da die 100%-Regelung lt. Beihilfeverordnung nur für die Summe aus einer arbeitsrechtlichen Pflichtversicherung und der Beihilfe gilt. Die Zusatzversicherung ist aus meiner Sicht purer privater Luxus.

Liege ich hier richtig? Oder muss ich der Beihilfestelle die "Mehreinnahmen" melden?
Steinbock
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Re: Beihilfe, GKV und PKV > 100%

Beitrag von Steinbock »

logotol hat geschrieben:Nun habe ich aber private Zusatzversicherungen für sie abgeschlossen (ambulante und stationäre Behandlung) um vermeintliche Erstattungslücken zu schließen. Hier handelt es sich um Ergänzungstarife für GKV-Versicherte.
Hier haben wir schon den ersten Fehler.
Bei Abschluss der Zusatzversicherung hätte schon mitgeteilt werden müssen, dass eine PKV besteht.
Also handelt es sich um eine Doppelversicherung innerhalb der PKV was nicht sein darf.
Dies habe ich natürlich auch der Beihilfestelle offen gelegt, indem ich den "langen" Antrag ausgefüllt habe und alle Versicherungen angeben und nachgewiesen habe.

Nun durfte ich aber, nachdem ich einige Rechnungen meiner Tochter erst bei der GKV, dann bei der Beihilfe und schließlich noch bei der PKV eingereicht habe, feststellen, dass die Summe der Erstattungen von Beihilfe und GKV knapp unter 100% liegt (das ist ja nachvollziehbar), aber die Gesamterstattung incl. PKV über 100% beträgt.
Und somit hat der Beihilfeträger das Recht, seine Leistung zu kürzen, runter auf die insgesamt 100 %
Aus meiner Sicht sollte das unproblematisch sein, da die 100%-Regelung lt. Beihilfeverordnung nur für die Summe aus einer arbeitsrechtlichen Pflichtversicherung und der Beihilfe gilt. Die Zusatzversicherung ist aus meiner Sicht purer privater Luxus.
Liege ich hier richtig? Oder muss ich der Beihilfestelle die "Mehreinnahmen" melden?
Nein - denn auch die PKV - Restkostenabsicherung + Beihilfe dürfen die 100 % nicht übersteigen.
Und hier handelt es sich um 2 * PKV + Beihilfe.

Gruß vom Steinbock,
der allerdings nicht verstehen kann, dass man vermutlich die PKV aufrecht erhalten hat um dann zusätzlich noch eine weiter PKV - Zusatzversicherung abzuschließen und dies dann noch bei einem anderen Versicherer.
logotol
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Re: Beihilfe, GKV und PKV > 100%

Beitrag von logotol »

Hallo Steinbock,

danke für die Ausführungen. Allerdings ist 2*PKV nicht richtig. Bevor meine Tochter versicherungspflichtig wurde, hatte sie natürlich die übliche private Versicherung (zur Ergänzung der Beihilfe). Mit Eintritt der Versicherungspflicht (FSJ) haben wir die alten Tarife auf Anwartschaft gesetzt und eben Zusatztarife abgeschlossen, die die Leistungen der gesetzlichen Versicherung ergänzen sollen, da trotz Beihilfe sonst immer noch kleine Leistungslücken bleiben.
Steinbock
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Re: Beihilfe, GKV und PKV > 100%

Beitrag von Steinbock »

logotol hat geschrieben:Hallo Steinbock,

danke für die Ausführungen. Allerdings ist 2*PKV nicht richtig. Bevor meine Tochter versicherungspflichtig wurde, hatte sie natürlich die übliche private Versicherung (zur Ergänzung der Beihilfe). Mit Eintritt der Versicherungspflicht (FSJ) haben wir die alten Tarife auf Anwartschaft gesetzt und eben Zusatztarife abgeschlossen, die die Leistungen der gesetzlichen Versicherung ergänzen sollen, da trotz Beihilfe sonst immer noch kleine Leistungslücken bleiben.
Dann überarbeite mal folgende Info von dir

" Nun durfte ich aber, nachdem ich einige Rechnungen meiner Tochter erst bei der GKV, dann bei der Beihilfe und schließlich noch bei der PKV eingereicht habe, feststellen, dass die Summe der Erstattungen von Beihilfe und GKV knapp unter 100% liegt (das ist ja nachvollziehbar), aber die Gesamterstattung incl. PKV über 100% beträgt."

Auch bei einer Zusatzversicherung zur GKV handelt es sich um eine PKV und zusammen aller Erstattungen darf keine höhere Absicherung als 100 % vorhanden sein. Ansonsten kürzt die Beihilfe entsprechend die Leistung.
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