Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Moderator: Moderatoren
Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hallo
Ich bin neu hier, seit vielen Jahren wg Dienstunfähigkeit im Ruhestand und habe diverse Fragen auf dem Herzen zum Thema Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit.
Bei meinem aktuellsten Problem geht es um die Beihilfefähigkeit der Kosten für Befundberichte, die für eine ämtsärztliche Nachuntersuchung vorzulegen sind. (Die Forumssuche durchstöberte ich dazu erfolglos.) Es gilt das Beihilferecht des Bundes.
Sorry - ist leider lang:
Ich hatte die dritte amtsärztliche Nachuntersuchung zur Festellung, ob weiterhin Dienstunfähigkeit besteht. Veranlaßt vom Dienstherrn. Hierzu mußte ich aktuelle Befundberichte der behandelnden Ärzte vorlegen.
Die Kosten hierfür berechnen die Ärzte je nach Umfang als Befundbericht bzw. Gutachten nach GOÄ. Diese wurden auch immer als beihilfefähig anerkannt und bei den Gutachten auch zu 100% erstattet, weil diese die PKV nicht erstattete. Die entsprechende Rechnung war dann gfs zusammen mit der Ablehnung der PKV erneut einzureichen.
Bei meinem letzten Beihilfeantrag legte ich also eine Rechnung erneut nebst Ablehnung der PKV vor, und bat um die Erstattung der restlichen 30 % der Kosten für das Gutachten, .
Und eine mittlerweile neu hinzugekommene Rechnung eines anderen Facharztes für dessen Befundbericht.
Die Erstattung für beide Positionen wurde abgelehnt, ich soll mich deswegen an die Dienststelle wenden, die die amtsärztliche Untersuchung veranlaßt hat. Eine Fundstelle hierzu wurde nicht genannt.
Alle Beihilfe-Angelegenheiten werden aber ausschließlich von dieser Beihilfestelle bearbeitet. Verständlicherweise möchte ich keine Arztrechnung mit unfangreichen Diagnosen noch zusätzlich an eine Personalstelle senden müssen.
Ich habe leider nirgends etwas dazu gefunden, wie die Kostenfrage für Befundberichte im Zusammenhang mit amtsärtzlichen Nachuntersuchungen geregelt ist.
Habt Ihr Erfahrungen damit und könnt mir sagen, ob diese Ablehnung rechtmäßig ist?
Wenn nicht, was sollte ich unternehmen?
Und zweitens:
Mein Arzt mußte einen ausführlichen Befundbericht für die PKV anfertigen, die 2 Laborrechnungen nicht anerkennen wollte. Darauf wies ich in meinem Beihilfeantrag auch hin. (Diese speziellen Laboruntersuchungen finden bei mir aber regelmäßig seit vielen Jahren statt. Der Amtsarzt will auch immer aktuelle Labor-Befunde)
Die Kosten für diesen Befundbericht wurden ebfs als nicht beihilfefähig abgelehnt - allerdings wurde als Rechtsgrundlage auf § 8(1) Ziff. 3 BBhV verwiesen. Dort geht es aber nur um "ärztliche Bescheinigungen für berücksichtigungsfähige Angehörige mit Ausnahme medizinisch notwendiger Bescheinigungen"
Sind also Kosten für Befundberichte für mich, die die PKV fordert, beihilfefähig?
Vielen Dank fürs Lesen und ich hoffe, Ihr wißt Rat
trist
Ich bin neu hier, seit vielen Jahren wg Dienstunfähigkeit im Ruhestand und habe diverse Fragen auf dem Herzen zum Thema Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit.
Bei meinem aktuellsten Problem geht es um die Beihilfefähigkeit der Kosten für Befundberichte, die für eine ämtsärztliche Nachuntersuchung vorzulegen sind. (Die Forumssuche durchstöberte ich dazu erfolglos.) Es gilt das Beihilferecht des Bundes.
Sorry - ist leider lang:
Ich hatte die dritte amtsärztliche Nachuntersuchung zur Festellung, ob weiterhin Dienstunfähigkeit besteht. Veranlaßt vom Dienstherrn. Hierzu mußte ich aktuelle Befundberichte der behandelnden Ärzte vorlegen.
Die Kosten hierfür berechnen die Ärzte je nach Umfang als Befundbericht bzw. Gutachten nach GOÄ. Diese wurden auch immer als beihilfefähig anerkannt und bei den Gutachten auch zu 100% erstattet, weil diese die PKV nicht erstattete. Die entsprechende Rechnung war dann gfs zusammen mit der Ablehnung der PKV erneut einzureichen.
Bei meinem letzten Beihilfeantrag legte ich also eine Rechnung erneut nebst Ablehnung der PKV vor, und bat um die Erstattung der restlichen 30 % der Kosten für das Gutachten, .
Und eine mittlerweile neu hinzugekommene Rechnung eines anderen Facharztes für dessen Befundbericht.
Die Erstattung für beide Positionen wurde abgelehnt, ich soll mich deswegen an die Dienststelle wenden, die die amtsärztliche Untersuchung veranlaßt hat. Eine Fundstelle hierzu wurde nicht genannt.
Alle Beihilfe-Angelegenheiten werden aber ausschließlich von dieser Beihilfestelle bearbeitet. Verständlicherweise möchte ich keine Arztrechnung mit unfangreichen Diagnosen noch zusätzlich an eine Personalstelle senden müssen.
Ich habe leider nirgends etwas dazu gefunden, wie die Kostenfrage für Befundberichte im Zusammenhang mit amtsärtzlichen Nachuntersuchungen geregelt ist.
Habt Ihr Erfahrungen damit und könnt mir sagen, ob diese Ablehnung rechtmäßig ist?
Wenn nicht, was sollte ich unternehmen?
Und zweitens:
Mein Arzt mußte einen ausführlichen Befundbericht für die PKV anfertigen, die 2 Laborrechnungen nicht anerkennen wollte. Darauf wies ich in meinem Beihilfeantrag auch hin. (Diese speziellen Laboruntersuchungen finden bei mir aber regelmäßig seit vielen Jahren statt. Der Amtsarzt will auch immer aktuelle Labor-Befunde)
Die Kosten für diesen Befundbericht wurden ebfs als nicht beihilfefähig abgelehnt - allerdings wurde als Rechtsgrundlage auf § 8(1) Ziff. 3 BBhV verwiesen. Dort geht es aber nur um "ärztliche Bescheinigungen für berücksichtigungsfähige Angehörige mit Ausnahme medizinisch notwendiger Bescheinigungen"
Sind also Kosten für Befundberichte für mich, die die PKV fordert, beihilfefähig?
Vielen Dank fürs Lesen und ich hoffe, Ihr wißt Rat
trist
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hier handelt es sich doch um Kosten die der Dienstherr in Auftrag gegeben hat, wegen Prüfung einer Dienstunfähigkeit.
Was soll das ganze überhaupt mit der Beihilfe zu tun haben.
Es handelt sich hier weder um Krankheitsleistungen noch um Vorbeugemaßnahmen.
Die ärztliche Untersuchung wurde von der Behörde/Dienstherr in Auftrag gegeben und somit muss dieser auch die vollen Kosten dafür übernehmen.
Also sollte man die Rechnungen nicht an die Beihilfestelle schicken, sondern an den Dienstherrn direkt.
Gruß vom Steinbock
Was soll das ganze überhaupt mit der Beihilfe zu tun haben.
Es handelt sich hier weder um Krankheitsleistungen noch um Vorbeugemaßnahmen.
Die ärztliche Untersuchung wurde von der Behörde/Dienstherr in Auftrag gegeben und somit muss dieser auch die vollen Kosten dafür übernehmen.
Also sollte man die Rechnungen nicht an die Beihilfestelle schicken, sondern an den Dienstherrn direkt.
Gruß vom Steinbock
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hallo Steinbock
Danke für Deine Antwort.
Was bei mir für Verwirrung sorgt, ist der Umstand, daß die Beihilfe nach vielen Jahren von der bisherigen Verfahrensweise abweicht und mich erstmalig an den Dienstherrn verweist.
Im Zusammenhang mit der ersten Nachuntersuchung vor 6 Jahren teilte mir die Beihilfestelle ausdrücklich auf meine Nachfrage mit, ich solle die Terminmitteilungen des Amtsarztes zusammen mit den entsprechenden Rechnungen einreichen. Denn auch hierbei handele es sich um Kosten im Zusammenhang mit meiner chronischen Erkrankung. (Es sind seitdem ca 12 entsprechende Rechnungen als beihilfefähig anerkannt worden)
Deswegen hatte ich die Hoffnung, dass mir jemand vielleicht die entsprechenden Rechtsgrundlagen nennen kann.
Grüße
trist
Danke für Deine Antwort.
Was bei mir für Verwirrung sorgt, ist der Umstand, daß die Beihilfe nach vielen Jahren von der bisherigen Verfahrensweise abweicht und mich erstmalig an den Dienstherrn verweist.
Im Zusammenhang mit der ersten Nachuntersuchung vor 6 Jahren teilte mir die Beihilfestelle ausdrücklich auf meine Nachfrage mit, ich solle die Terminmitteilungen des Amtsarztes zusammen mit den entsprechenden Rechnungen einreichen. Denn auch hierbei handele es sich um Kosten im Zusammenhang mit meiner chronischen Erkrankung. (Es sind seitdem ca 12 entsprechende Rechnungen als beihilfefähig anerkannt worden)
Deswegen hatte ich die Hoffnung, dass mir jemand vielleicht die entsprechenden Rechtsgrundlagen nennen kann.
Grüße
trist
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- Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
- Behörde:
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Aus Erfahrung kann ich nur sagen: alle Rechnungen an den Dienstherren oder andersrum machen - der Amstarzt soll die Befunde bei den Ärzten einholen, dann wird automatisch dort abgerechnet, weil Du den Auftrag erst gar nicht gegeben hast - so war das bei mir - ich habe nie Rechnungen bekommen.
Weiterhin als Tipp: alle Fahrten zum Amtsarzt sowie zu Untersuchungen, die der Amstarzt veranlasst hat als Fahrtkosten einreichen - da kommt manchmal schon ein nettes Sümmchen zusammen - bei mir waren das mal in einem Jahr knapp 100 Euronen ...
Weiterhin als Tipp: alle Fahrten zum Amtsarzt sowie zu Untersuchungen, die der Amstarzt veranlasst hat als Fahrtkosten einreichen - da kommt manchmal schon ein nettes Sümmchen zusammen - bei mir waren das mal in einem Jahr knapp 100 Euronen ...
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hallo Trist,
ich kann den vorangegangenen Beiträgen bzw. deren Inhalte nur bei pflichten.
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur anraten
Deine Restforderung vom Amtsarzt ein zu forderm
zukünftig im Vorfeld eines Besuches beim Amtsarzt eine Kostenübernahmevereinbarung verlangen
bzw. lehne jegliche Beibringung von Arztbriefen/Laborbefunden ab, so die Kostenfrage nicht geklärt ist
Ich sollte im Rahmen der Prüfung meiner Dienstfähigkeit in ein Bundeswehrkrankenhaus gehen. Hinsichtlich der Kostenübernahme hielt sich die Behörde, trotz mehrfacher Anfrage meines RA, bedeckt. Auch wollte man konkrete Angaben zum detaillierten Grund von Untersuchungen keine Angaben machen.
Ich lehnte ab und es wurde mir mit einem Disz.-Verfahren gedroht.
Aus heutiger Sicht lachhaft - aber damals psychischer Terror.
Du bist zwar zur Mitwirkung, auch bei Untersuchungen bei einem Amtarzt, verpflichtet - doch Deine Mitwirkungspflicht hat Grenzen.
Keine Blutentnahme/Laboruntersuchungen ohne konkreten Hinweis für die Gründe. Arztberichte können unter Entbindung der Schweigepflicht der behandelnden Ärzte ausschließlich für die Beantwortung zuvor gestellter Fragen erteilt werden.
Diese Fragen sollten in Deinem Beisein auf der Schweigepflichtsentbindung nieder geschrieben werden. Lass Dir eine Kopie davon geben.
Eine "Generalvollmacht" nie für den Amtsarzt abgeben. Da freut sich nur einer - Dein Dienstherr.
Gibt es eine schriftliche Anforderung Seitens des Amtsarztes zu Deiner letzten Untersuchung dort?
Welchen Inhaltes ist diese Anforderung?
Gruß Beilitz
ich kann den vorangegangenen Beiträgen bzw. deren Inhalte nur bei pflichten.
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur anraten
Deine Restforderung vom Amtsarzt ein zu forderm
zukünftig im Vorfeld eines Besuches beim Amtsarzt eine Kostenübernahmevereinbarung verlangen
bzw. lehne jegliche Beibringung von Arztbriefen/Laborbefunden ab, so die Kostenfrage nicht geklärt ist
Ich sollte im Rahmen der Prüfung meiner Dienstfähigkeit in ein Bundeswehrkrankenhaus gehen. Hinsichtlich der Kostenübernahme hielt sich die Behörde, trotz mehrfacher Anfrage meines RA, bedeckt. Auch wollte man konkrete Angaben zum detaillierten Grund von Untersuchungen keine Angaben machen.
Ich lehnte ab und es wurde mir mit einem Disz.-Verfahren gedroht.
Aus heutiger Sicht lachhaft - aber damals psychischer Terror.
Du bist zwar zur Mitwirkung, auch bei Untersuchungen bei einem Amtarzt, verpflichtet - doch Deine Mitwirkungspflicht hat Grenzen.
Keine Blutentnahme/Laboruntersuchungen ohne konkreten Hinweis für die Gründe. Arztberichte können unter Entbindung der Schweigepflicht der behandelnden Ärzte ausschließlich für die Beantwortung zuvor gestellter Fragen erteilt werden.
Diese Fragen sollten in Deinem Beisein auf der Schweigepflichtsentbindung nieder geschrieben werden. Lass Dir eine Kopie davon geben.
Eine "Generalvollmacht" nie für den Amtsarzt abgeben. Da freut sich nur einer - Dein Dienstherr.
Gibt es eine schriftliche Anforderung Seitens des Amtsarztes zu Deiner letzten Untersuchung dort?
Welchen Inhaltes ist diese Anforderung?
Gruß Beilitz
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Das mit der Schweigepflichtentbindung hatte ich noch vergessen.
Hier habe ich jedesmal ausdrücklich verlangt, die Fragestellungen an den Facharzt vorher zu sehen, um dann mein Einverständnis zu geben ... aber nur so, dass der Facharzt mir das Gutachten schickt und ich bzw. mein Anwalt überprüfen konnte, welche Antworten dort drin stehen und ob diese genau den Fragen entsprochen haben, denen ich zugestimmt habe.
Dies alles aus sehr schlechten Erfahrungen.
Ebenso habe ich bei jedem Rehaaufenthalt der Klinik nochmals bei der Aufnahme mitgeteilt (und mir unterschreiben lassen) dass ich keine Schweigepflichtenbindung geben werde und dass alle Gutachten oder Berichte nur mir zugesandt werden dürfen und ich diese dann weitergebe, wenn sie geprüft und in Ordnung befunden werden - ich hatte mal wegen einer blöden Formulierung, die völlig falsch war und die man auch noch völlig falsch verstehen konnte, zwei Jahre dicke Probleme, die dazu geführt haben, dass sowohl das Arbeitsgericht als auch das Sozialgericht den ganzen Vorgang kippen mussten, was für mich bedeutete, dass ich zwei Jahre völlig in der Luft hing und mein Dienstherr mir vorgeworfen hatte, zu simulieren - und das nur wegen einer kleinen dummen Formulierung, bei der sich der Klinikarzt nihts dabei gedacht hatte.
Seitdem bin ich höchst sensibel bei allen Gutachten bzw. Attesten usw. - ich bzw. mein Anwalt prüfen das alles erst mal und wenn ich Termine beim Amtrarzt habe, möchte ich vorher (!!!) wissen, worum es geht und was gefragt bzw. überprüft wird und nehme mir immer eine Vertrauensperson mit, die beim Gespräch und bei den Untersuchungen dabei ist und sich Notizen macht - wenn das nicht erwünscht ist seitens des Amtsarztes gehe ich wieder mit der Begründung, dass ich wegen meiner Krankheit eine Vertrauensperson benötige, da ich das Vorgehen und die Folgen der Untersuchungen nicht nachvollziehen kann - wer will dir das nachweisen?
Also Vorsicht bei generellen Schweigepflichtentbindungen - die kannst Du auch generell für alle bisherigen gegebenen pauschal wieder widerrufen - das ist ein Satz in einem Brief!
Hier habe ich jedesmal ausdrücklich verlangt, die Fragestellungen an den Facharzt vorher zu sehen, um dann mein Einverständnis zu geben ... aber nur so, dass der Facharzt mir das Gutachten schickt und ich bzw. mein Anwalt überprüfen konnte, welche Antworten dort drin stehen und ob diese genau den Fragen entsprochen haben, denen ich zugestimmt habe.
Dies alles aus sehr schlechten Erfahrungen.
Ebenso habe ich bei jedem Rehaaufenthalt der Klinik nochmals bei der Aufnahme mitgeteilt (und mir unterschreiben lassen) dass ich keine Schweigepflichtenbindung geben werde und dass alle Gutachten oder Berichte nur mir zugesandt werden dürfen und ich diese dann weitergebe, wenn sie geprüft und in Ordnung befunden werden - ich hatte mal wegen einer blöden Formulierung, die völlig falsch war und die man auch noch völlig falsch verstehen konnte, zwei Jahre dicke Probleme, die dazu geführt haben, dass sowohl das Arbeitsgericht als auch das Sozialgericht den ganzen Vorgang kippen mussten, was für mich bedeutete, dass ich zwei Jahre völlig in der Luft hing und mein Dienstherr mir vorgeworfen hatte, zu simulieren - und das nur wegen einer kleinen dummen Formulierung, bei der sich der Klinikarzt nihts dabei gedacht hatte.
Seitdem bin ich höchst sensibel bei allen Gutachten bzw. Attesten usw. - ich bzw. mein Anwalt prüfen das alles erst mal und wenn ich Termine beim Amtrarzt habe, möchte ich vorher (!!!) wissen, worum es geht und was gefragt bzw. überprüft wird und nehme mir immer eine Vertrauensperson mit, die beim Gespräch und bei den Untersuchungen dabei ist und sich Notizen macht - wenn das nicht erwünscht ist seitens des Amtsarztes gehe ich wieder mit der Begründung, dass ich wegen meiner Krankheit eine Vertrauensperson benötige, da ich das Vorgehen und die Folgen der Untersuchungen nicht nachvollziehen kann - wer will dir das nachweisen?
Also Vorsicht bei generellen Schweigepflichtentbindungen - die kannst Du auch generell für alle bisherigen gegebenen pauschal wieder widerrufen - das ist ein Satz in einem Brief!
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hallo grummel2005 und tiefenseer
Danke für Eure hilfreichen Beiträge, die ich leider heute erst lesen konnte.
Ich werde Euch noch ausführlicher antworten - bin grad ziemlich durcheinander, weil ich das Gefühl habe, in den vergangenen Jahren vieles falsch gemacht zu haben und von meiner Gewerkschaft falsch beraten worden zu sein...
Grüße von trist
Danke für Eure hilfreichen Beiträge, die ich leider heute erst lesen konnte.
Ich werde Euch noch ausführlicher antworten - bin grad ziemlich durcheinander, weil ich das Gefühl habe, in den vergangenen Jahren vieles falsch gemacht zu haben und von meiner Gewerkschaft falsch beraten worden zu sein...
Grüße von trist
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
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Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hallo Trist,
was ist FALSCH?
Du scheinst den Eindruck zu haben, dass Recht haben und Recht bekommen so weit auseinander klaffen und dir dadurch im Augenblick der Boden unter den Füssen weggezogen wird. Dieses Gefühl hatte ich und viele andere hier im Forum sicherlich zu hauf auch.
Es gibt keinen "Beipackzettel", keine "Gebrauchsanleitung" dafür, wie man sich in so einem Fall wie bei Dir oder uns allen richtig verhält.
Du glaubst, alles richtig machen zu wollen und hast keinen blassen schimmer, ob das Richtige auch von der Gegenseite so akzeptiert wird. Dein Handeln wird dann zum Anlass genommen sich seine eigene Strategie zu recht zu legen. Nur ist diese Strategie nicht mit dem Ziel geprägt DIR zu helfen. Es geht darum Deine Schwächen, Deine Unwissenheit zu nutzen, um Deine legitimen Ansprüche ablehnen zu können.
Letztlich geht es darum, Möglichkeiten zu finden an Deinen legitimen Ansprüchen Geld zu sparen.
Nun stelle ich noch einmal die Frage - ist Dein bisheriges Handeln/Tun flasch gewesen?
Es ist sicherlich nicht einfach, den richtigen Pfad zu finden, um die Hilfe zu erfahren, die durch eine Erkrankung, einen Dienst- (Arbeit-)unfall nun einmal zu Tage tritt. Um so prägender ist es zu erleben, wenn man durch die hinzugezogene Hilfe erneut unverschuldet in eine noch schlechtere Situation gedrängt wird.
Such Deine Stärken und hole Dir entsprechende Hilfe durch einen Rechtsanwalt. Allein solch einen Ballast zu tragen ist zu schwer für einen allein. Es erdrückt Dich auf Dauer und nimmt Dir die Luft zum atmen.
Ein weiser Kopf hat einmal gesagt...Recht hat der, der die Gewalt darüber besitzt...
In diesem Sinne wünsche ich Dir alles erdenklich Gute
Tiefenseer
was ist FALSCH?
Du scheinst den Eindruck zu haben, dass Recht haben und Recht bekommen so weit auseinander klaffen und dir dadurch im Augenblick der Boden unter den Füssen weggezogen wird. Dieses Gefühl hatte ich und viele andere hier im Forum sicherlich zu hauf auch.
Es gibt keinen "Beipackzettel", keine "Gebrauchsanleitung" dafür, wie man sich in so einem Fall wie bei Dir oder uns allen richtig verhält.
Du glaubst, alles richtig machen zu wollen und hast keinen blassen schimmer, ob das Richtige auch von der Gegenseite so akzeptiert wird. Dein Handeln wird dann zum Anlass genommen sich seine eigene Strategie zu recht zu legen. Nur ist diese Strategie nicht mit dem Ziel geprägt DIR zu helfen. Es geht darum Deine Schwächen, Deine Unwissenheit zu nutzen, um Deine legitimen Ansprüche ablehnen zu können.
Letztlich geht es darum, Möglichkeiten zu finden an Deinen legitimen Ansprüchen Geld zu sparen.
Nun stelle ich noch einmal die Frage - ist Dein bisheriges Handeln/Tun flasch gewesen?
Es ist sicherlich nicht einfach, den richtigen Pfad zu finden, um die Hilfe zu erfahren, die durch eine Erkrankung, einen Dienst- (Arbeit-)unfall nun einmal zu Tage tritt. Um so prägender ist es zu erleben, wenn man durch die hinzugezogene Hilfe erneut unverschuldet in eine noch schlechtere Situation gedrängt wird.
Such Deine Stärken und hole Dir entsprechende Hilfe durch einen Rechtsanwalt. Allein solch einen Ballast zu tragen ist zu schwer für einen allein. Es erdrückt Dich auf Dauer und nimmt Dir die Luft zum atmen.
Ein weiser Kopf hat einmal gesagt...Recht hat der, der die Gewalt darüber besitzt...
In diesem Sinne wünsche ich Dir alles erdenklich Gute
Tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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- Beiträge: 118
- Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
- Behörde:
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Ich war auch in den letzten fast 7 Jahren oftmals in ähnlichen Situationen.
Oft wird dann gesagt: Du als Beamter im gehobenen Dienst hättest dies oder das wissen müssen!
Ich frage dann immer: Warum musste ich das wissen, ich bin nie darauf hingewiesen worden oder man hat mir das nicht gesagt.
Da ich vor meiner Zeit in einem Stadtverwaltung längere Zeit als Offizier bei der Bundeswehr war, kenne ich den Unterschied.
Dort wurde man standardmäßig von den Rechnungsführers bzw. Zivilbediensteten auf seine Rechte und Pflichten aufmerksam gemacht.
Dies geschah über Checklisten, d.h. bei Hochzeit oder Zuwachs bekam man eine Liste, von Dingen, um die man sich kümmern sollte.
Diese musste man dann nachher abgeben und die kam in die erweiterte Personalakte.
Dann kann ich nachvollziehen, wenn man nachher sagt - selber Schuld.
Aber warum muss ich als Beamter des gehobenen Dienstes wissen, was allerlei unterschiedliche Behörden wissen müssen und welche Nachteile ich dann habe, wenn da was schiefgeht.
Als kleine Offtopicgeschichte kann ich von den ausländischen Soldaten bei der NATO erzählen, die sich nie um irgendwas kümmern mussten, denn der Dienstherr hat sie nach Deutschland geschickt und übernahm dann alle möglichen und ummöglichen administrativen Dinge.
Als deutscher Beamter habe ich oftmals den Eindruck, dass einfachste Vorgänge bei den Sachbearbeitern neu erfunden würden.
Weiterhin versucht der DBB nun schon seit 2011 von dem LVR, der für mich für die Versorgungsbezüge zuständig ist, einen Behilfebescheid zu bekommen - von dort wird einfach alles ignoriert und nächste Woche haben wir nun bei Gericht erst mal die Verhandlung bzgl. der Untätigkeitsklage, danach kommt dann wahrscheinlich irgendwann der Bescheid, gegen den wir dann klagen müssen.
Auch habe ich immer mehr den Eindruck, dass den Behörden Entscheidungen immer schwerer fallen, so dass Anträge erst mal mit fadenscheinigen Begründungen, die mit der Sachlage nichts zu tun haben, abgelehnt werden.
Dann kommt der begründete Widerspruch (z.B. dass man den Sachverhalt gar nicht richtig erfasst hat und so dann falsch subsumiert wurde und der Bescheid deswegen falsch war) dem aber nicht abgeholfen wurde, weil man einfach die Ursprungsbegründung wieder genommen hat und die Begründung einfach ignoriert wurde.
Dann kommt es vor gericht und der Richter schlägt den Behörden dann die Unterlagen um die Ohren und sagt denen dann, dass sie schlampig und falsch gearbeitet haben und man die vom Gericht vorgegebene Entscheidung treffen muss.
Vor Gericht wird das dann akzeptiert und man bekommt einen neuen Bescheid, der insgesamt wieder dem ersten Bescheid entspricht, nur in anderen Worten, so dass der ganze Widerspruch und das Gerichtsverfahren ad absurdum geführt wird.
Das dauert manchmal Jahre!
So oder so ähnlich habe ich dan nun bei sechs Entscheiden mitgemacht, wobei dann wenn man dann erfolgreich war, anschließend Dinge geklärt werden müssen, die vom vorherigen Bescheid abhängig sind und dann der ganze Wusel wieder von vorne losgeht.
Hierzu muss man einen sehr langen Atem haben, sich mit schwarzem Humor eindecken und einfach alles nur noch geschehen lassen - und vor allem einen Rechtsschutz (ich über die Gewerkschaft bzw. dem VDK [VDK deswegen, weil der DBB nun schon zweimal Verfahren abgelehnt hat und der VDK das dann übernommen hat] [dabei muss man dann auch cool bleiben und der Gewerkschaft nicht allzusehr auf den keks gehen]) und einen guten Anwalt haben.
Vor allem gehört dazu eine Familie, die einen immer wieder auffängt, sonst hätte ich bestimmt schon öfters meine Beerdigung feiern können.
Naja viele Worte, aber was ich Dir sagen möchte ist, dass Du nicht Schuld bist und Du Dir das auch nicht einreden solltest.
Bleibe immer sachlich und schlage die Behörden mit den eigenen Waffen, schmeisse die mit Unterlagen zu und höre nicht auf, denen zu sagen, dass Du keinen Fehler gemacht hast sondern die!
In diesem Sinne viel Glück und langer Atem!!!
Oft wird dann gesagt: Du als Beamter im gehobenen Dienst hättest dies oder das wissen müssen!
Ich frage dann immer: Warum musste ich das wissen, ich bin nie darauf hingewiesen worden oder man hat mir das nicht gesagt.
Da ich vor meiner Zeit in einem Stadtverwaltung längere Zeit als Offizier bei der Bundeswehr war, kenne ich den Unterschied.
Dort wurde man standardmäßig von den Rechnungsführers bzw. Zivilbediensteten auf seine Rechte und Pflichten aufmerksam gemacht.
Dies geschah über Checklisten, d.h. bei Hochzeit oder Zuwachs bekam man eine Liste, von Dingen, um die man sich kümmern sollte.
Diese musste man dann nachher abgeben und die kam in die erweiterte Personalakte.
Dann kann ich nachvollziehen, wenn man nachher sagt - selber Schuld.
Aber warum muss ich als Beamter des gehobenen Dienstes wissen, was allerlei unterschiedliche Behörden wissen müssen und welche Nachteile ich dann habe, wenn da was schiefgeht.
Als kleine Offtopicgeschichte kann ich von den ausländischen Soldaten bei der NATO erzählen, die sich nie um irgendwas kümmern mussten, denn der Dienstherr hat sie nach Deutschland geschickt und übernahm dann alle möglichen und ummöglichen administrativen Dinge.
Als deutscher Beamter habe ich oftmals den Eindruck, dass einfachste Vorgänge bei den Sachbearbeitern neu erfunden würden.
Weiterhin versucht der DBB nun schon seit 2011 von dem LVR, der für mich für die Versorgungsbezüge zuständig ist, einen Behilfebescheid zu bekommen - von dort wird einfach alles ignoriert und nächste Woche haben wir nun bei Gericht erst mal die Verhandlung bzgl. der Untätigkeitsklage, danach kommt dann wahrscheinlich irgendwann der Bescheid, gegen den wir dann klagen müssen.
Auch habe ich immer mehr den Eindruck, dass den Behörden Entscheidungen immer schwerer fallen, so dass Anträge erst mal mit fadenscheinigen Begründungen, die mit der Sachlage nichts zu tun haben, abgelehnt werden.
Dann kommt der begründete Widerspruch (z.B. dass man den Sachverhalt gar nicht richtig erfasst hat und so dann falsch subsumiert wurde und der Bescheid deswegen falsch war) dem aber nicht abgeholfen wurde, weil man einfach die Ursprungsbegründung wieder genommen hat und die Begründung einfach ignoriert wurde.
Dann kommt es vor gericht und der Richter schlägt den Behörden dann die Unterlagen um die Ohren und sagt denen dann, dass sie schlampig und falsch gearbeitet haben und man die vom Gericht vorgegebene Entscheidung treffen muss.
Vor Gericht wird das dann akzeptiert und man bekommt einen neuen Bescheid, der insgesamt wieder dem ersten Bescheid entspricht, nur in anderen Worten, so dass der ganze Widerspruch und das Gerichtsverfahren ad absurdum geführt wird.
Das dauert manchmal Jahre!
So oder so ähnlich habe ich dan nun bei sechs Entscheiden mitgemacht, wobei dann wenn man dann erfolgreich war, anschließend Dinge geklärt werden müssen, die vom vorherigen Bescheid abhängig sind und dann der ganze Wusel wieder von vorne losgeht.
Hierzu muss man einen sehr langen Atem haben, sich mit schwarzem Humor eindecken und einfach alles nur noch geschehen lassen - und vor allem einen Rechtsschutz (ich über die Gewerkschaft bzw. dem VDK [VDK deswegen, weil der DBB nun schon zweimal Verfahren abgelehnt hat und der VDK das dann übernommen hat] [dabei muss man dann auch cool bleiben und der Gewerkschaft nicht allzusehr auf den keks gehen]) und einen guten Anwalt haben.
Vor allem gehört dazu eine Familie, die einen immer wieder auffängt, sonst hätte ich bestimmt schon öfters meine Beerdigung feiern können.
Naja viele Worte, aber was ich Dir sagen möchte ist, dass Du nicht Schuld bist und Du Dir das auch nicht einreden solltest.
Bleibe immer sachlich und schlage die Behörden mit den eigenen Waffen, schmeisse die mit Unterlagen zu und höre nicht auf, denen zu sagen, dass Du keinen Fehler gemacht hast sondern die!
In diesem Sinne viel Glück und langer Atem!!!
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hallo tiefenseer und grummel2005
Ich bin total überwältigt von Euren hilfreichen und ausführlichen Beiträgen.
Deswegen fange ich auch heute erst an zu antworten, denn mir geht so vieles dazu durch den Kopf. Vor allem Eure schlechten persönlichen Erfahrungen gehen mir sehr nahe - denn vieles ist mir während meiner Laufbahn auch passiert. ZB was eine unbedachte oder vielleicht gut gemeinte ungeschickte Formulierung in einem Attest für Folgen haben kann. Noch während meiner Anwärter-Zeit hatte ich einen Dienst(weg)Unfall und dadurch ein Schleudertrauma. Wegen der langen Krankschreibung sollte ich ein Attest vorlegen in dem die Neurologin die Fromulierung 'bleibende Schäden infolge des Unfalls....' verwandte. Da bekam ich in einem Gespräch mit einem Vorsteher massiven Druck - entweder sie ändert das, oder sie müssen mich entlassen... (Heute denke ich manchmal, meine damalige Entlassung wäre für mein Seelenheil besser gewesen) Denn mittlerweile habe ich gesundheitliche Probleme, die zumindest teilweise tatsächlich eine Spätfolge dieses Unfalls sein könnten. Mir wurde aber immer abgeraten, das weiter zu verfolgen. ...
Auch die Untiefen, in die man aus Unkenntnis irgendwelcher Pflichten geraten kann, sind ein Dauerschrecken für mich.
In meiner aktiven Dienstzeit gab es auch so etwas wie die Bekanntgabe-Mappe, die man durchsehen und abzeichnen mußte. Das war ein praktisches Verfahren. auch wußte man, wen man fragen bzw wo man selbst nachsehen konnte.
Aber nachdem ich aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wurde, wußte ich überhaupt nicht, was auf mich zukommt, was meine Rechte und Pflichten sind. keinerlei Info - zu meinen ehemaligen Kollegen hatte ich keinen Kontakt, denn an Depression zu erkranken ist ja schlimmer als aussätzig sein. Internet gab es damals noch nicht. die im Handel erhältlichen Ratgeber waren auch nicht hilfreich.
Ich werde also in diesem Forum sicher öfter noch mit meinen Fragen zu den einzelen Bereichen aufschlagen.
Eure zum aktuellen Thema werde ich jetzt nach und nach beantworten, damit es nicht zu unübersichtlich wird.
trist
Ich bin total überwältigt von Euren hilfreichen und ausführlichen Beiträgen.
Deswegen fange ich auch heute erst an zu antworten, denn mir geht so vieles dazu durch den Kopf. Vor allem Eure schlechten persönlichen Erfahrungen gehen mir sehr nahe - denn vieles ist mir während meiner Laufbahn auch passiert. ZB was eine unbedachte oder vielleicht gut gemeinte ungeschickte Formulierung in einem Attest für Folgen haben kann. Noch während meiner Anwärter-Zeit hatte ich einen Dienst(weg)Unfall und dadurch ein Schleudertrauma. Wegen der langen Krankschreibung sollte ich ein Attest vorlegen in dem die Neurologin die Fromulierung 'bleibende Schäden infolge des Unfalls....' verwandte. Da bekam ich in einem Gespräch mit einem Vorsteher massiven Druck - entweder sie ändert das, oder sie müssen mich entlassen... (Heute denke ich manchmal, meine damalige Entlassung wäre für mein Seelenheil besser gewesen) Denn mittlerweile habe ich gesundheitliche Probleme, die zumindest teilweise tatsächlich eine Spätfolge dieses Unfalls sein könnten. Mir wurde aber immer abgeraten, das weiter zu verfolgen. ...
Auch die Untiefen, in die man aus Unkenntnis irgendwelcher Pflichten geraten kann, sind ein Dauerschrecken für mich.
In meiner aktiven Dienstzeit gab es auch so etwas wie die Bekanntgabe-Mappe, die man durchsehen und abzeichnen mußte. Das war ein praktisches Verfahren. auch wußte man, wen man fragen bzw wo man selbst nachsehen konnte.
Aber nachdem ich aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wurde, wußte ich überhaupt nicht, was auf mich zukommt, was meine Rechte und Pflichten sind. keinerlei Info - zu meinen ehemaligen Kollegen hatte ich keinen Kontakt, denn an Depression zu erkranken ist ja schlimmer als aussätzig sein. Internet gab es damals noch nicht. die im Handel erhältlichen Ratgeber waren auch nicht hilfreich.
Ich werde also in diesem Forum sicher öfter noch mit meinen Fragen zu den einzelen Bereichen aufschlagen.
Eure zum aktuellen Thema werde ich jetzt nach und nach beantworten, damit es nicht zu unübersichtlich wird.
trist
Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hallo tiefenseertiefenseer hat geschrieben: Gibt es eine schriftliche Anforderung Seitens des Amtsarztes zu Deiner letzten Untersuchung dort?
Welchen Inhaltes ist diese Anforderung?
Gruß Beilitz
Zur Vorgeschichte. ich wurde 1996 aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt. Zwar wurde damals angekündigt, daß eine erneute amtsärztliche Untersuchung nach ca 2 Jahren beabsichtigt sei, dies geschah aber tatsächlich erst nach 12 Jahren im Jahr 2008.
Das kam für mich völlig überraschend nach so langer Zeit. ich erhielt ein Schreiben vom BundesamtXY mich gem § 46 Bundesbeamtengesetz hinsichtlich meiner Dienstfähigkeit amtsärztl. untersuchen zu lassen. Einige Tage danach ein Schreiben vom hiesigen Gesundheitsamt mit dem Termin, einem Fragebogen und einer pauschalen Aufforderung (Formblatt), aktuelle Befundberichte, Arztbriefe, Laborbefunde sowie ausführliche Befundberichte des/der behandelnden Fachärzte mit geplanten Behandlungen und Prognose zu diesem Termin mit zu bringen. Also keine detaillierte Nachfrage nach bestimmten Befunden oder namentliche Nennung meiner Ärzte. In dem Fragebogen wurden alle Erkrankungen, Unfälle, Behandlungen seit Geburt an abgefragt. Der Termin dauerte knapp 3 Stunden und ich fühlte mich völlig demontiert... Ergebnis: weiterhin DU auch keine Teildienstfähigkeit, erneute Vorstellung in drei Jahren. Allerdings war ich empört, daß der AA in seinem Bericht/Gutachten an meinen Dienstherrn detaillierte Diagnosen besonders meiner psychischen Beschwerden aufzählte. aber meine Gewerkschaft meinte dazu auf meine Nachfrage, das sei halt so. Als Beamter gäbe man etliche Perönlichkeitsrechte auf. ich könne ja mal Einsicht in meine Personalakte nehmen.... (Ich würde bloß nie freiwillig ohne Beistand in die Höhle des Löwen gehen)
Die nächste aä Untersuchung erfolgte 3 Jahre später, allerdings kam diesmal die Ankündigung von einer nachgeordneten Dienststelle. Gleiches Prozedere - gleiches Ergebnis, wiedersehen in 2 jahren.
In diesen 2 Jahren bin ich umgezogen und teilte das natürlich auch meiner Pensionsregulierungsbehörde mit. Die meine neue Anschrift aber nicht weiter gab, denn nach über 2 Jahren kam dann die Terminvorladung nur vom Gesundheitsamt, keine Post vom Dienstherrn. Auch hierzu Kommentar der Gewerkschaft, alles noch korrekt.
Gleiches Prozedere, gleicher Fragebogen, 3 Stunden Dauer - gleiches Ergebnis, Wiedervorstellung in 2 Jahren...Nur fragte sie gleich zu Anfang, was mit meiner Anschrift sei. ich konnte aber nachweisen, daß ich alles korrekt bereits ein Jahr vorher mitgeteilt hatte.
Und nein, ich bekomme keine Routine, auch wenn es sich vielleicht so liest. Ganz im Gegenteil, mir ging es nach jedem deratigen Termin immer schlechter und ganz schlimm seit dem letzten.
Ich habe also immer von mir aus aktuelle Befundberichte von meinen Ärzten eingeholt, die Laborbefunde mitgebracht und alles, was sich so in den Jahren angesammelt hatte. Von allem hat das Gesundheitsamt Kopien angefertigt.
Denn soweit ich herausfinden konnte, ist auch die Beihilfeakte Bestandteil der Personalakte und wird insbesondere bei derartigen Verfahren mit zur Entscheidung im Ruhestandsverfahren herangezogen. Und auf de Arztrechnungen sind ja bereits alle Diagnosen vermerkt.
so konnte die Entscheidung immer anhand der von mir zur Verfügung gestellten Unterlagen getroffen werden, meine Ärzte bzw Psychologen wurden nie zusätzlich befragt oder angeschrieben.
Übrigens bekam ich auch immer die Auskunft, das man zur Untersuchung keine Begleitperson mitbringen darf, das Gespräch mit dem AA unter 4 Augen geführt werden muß. (Es gibt aber heute auch niemanden mehr, der mich dorthin begleiten würde.)
Alle AÄe der 3 bisherigen Nachuntersuchungen haben mich übrigens vorab über das Ergebnis informiert und mir eine Kopie des Berichts/Gutachtens an meinen Dienstherrn zukommen lassen. Was dem allerdings noch beigefügt war, weiß ich natürlich nicht.
Seitens meines Dienstherrn kam auch nie vorab eine Nachfrage nach meinem aktuellen Befinden - anders als zB bei EU-Rentnern. Ich weiß aber nicht, ob das bei uns üblich ist.
Grüße von
trist
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Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Wie Bitte !!! Du wurdest vor 18 Jahren (!) wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und musst jetzt immer noch zu amtsärztlichen Nachuntersuchungen ? Also einen derart grassen Fall habe ich wirklich noch nie erlebt. Bei einer so langen Zeitspanne ist man doch dem Dienstbetrieb zwischenzeitig völlig entfremdet und auch mit seiner früheren Tätigkeit nicht mehr vertraut. Käme es tatsächlich zu einer Reaktivierung, dann müsstest Du komplett neu ausgebildet werden. Ich kann mir es eigentlich nur so vorstellen, dass Du noch ein vergleichsweise junger Kollege zu sein scheinst.trist hat geschrieben:ich wurde 1996 aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt.
Grüße vom
Schäferhund
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Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Ich kann nur hier aus NRW folgendes sagen:
Seit Frühjahr 2008 Dienstunfähig, sodann erst mal krank geschrieben.
Ab 01.07.2011 Ruhestand - genaue Formulierung müsste ich mal in der Urkunde nachsehen.
Und man hat mir seitens der Rheinischen Versorgungskassen, von wo ich meine Versorgungsbezüge bekomme mitgeteilt, dass ich bis zum endgültigen normalen Pensionsbeginn alle drei jahre diese Überprüfungsprozedur über mich ergehen lassen muss - hier gibt es keine Altergrenzen, wie z.B. in Bayern usw. - das ist eben NRW und ich bin nun 50 geworden und muss dann diesen Wust noch etliche Male durchlaufen - so wie trist.
Wie diese Prozedur dann aussieht, weiß ich demnächst sicherlich, wobei ich den Eindruck und auch die Befürchtung habe, dass es hier wieder mehrere Untersuchungen und Gutachten gibt, die wieder "seltsame Formulierungen" beinhalten, so dass sicher wieder der Gerichtsmarathon ansteht, was mich sehr belastet und auch meiner Gesundheit aktuell sehr abträglich ist.
Lustigerweise - oder eben auch nicht - hat man meinen behandelden Neurologen bzw. Hausarzt noch nie um Stellungnahme gebeten und auch meine Bundeswehrgesundheitsakte und der Krankheitsverlauf seit mehr als 25 Jahren interessiert niemanden - da kommt immer nur "Tinnitus haben wir alle" und psychische Schäden dadurch gibt es nie, obwohl einige Ärzte, bei denen ich war, das ganz klar bescheinigen und auch im Internet liest man hiervon.
Auch sollte ich - wenn dann alle administrativen Dinge geregelt sind - eine längere Therapie machen, die aber so lange nichts nützt, so lange ich mich mit dem ganzen administrativen Kram beschäftigen muss.
Da einige Verfahren auch nach so langer Zeit nicht abgeschlossen sind - auch zei seitens der Rheinischen Versorgungskassen - ist eine Therapie für mich aktuell immer noch unsinnig.
Und hier wird man bestimmt einhaken und mir die Vorwürfe machen, dass sich hier nichts getan hat.
So beißt sich die Katze in den Schwanz und ich bin wieder Schuld...
Seit Frühjahr 2008 Dienstunfähig, sodann erst mal krank geschrieben.
Ab 01.07.2011 Ruhestand - genaue Formulierung müsste ich mal in der Urkunde nachsehen.
Und man hat mir seitens der Rheinischen Versorgungskassen, von wo ich meine Versorgungsbezüge bekomme mitgeteilt, dass ich bis zum endgültigen normalen Pensionsbeginn alle drei jahre diese Überprüfungsprozedur über mich ergehen lassen muss - hier gibt es keine Altergrenzen, wie z.B. in Bayern usw. - das ist eben NRW und ich bin nun 50 geworden und muss dann diesen Wust noch etliche Male durchlaufen - so wie trist.
Wie diese Prozedur dann aussieht, weiß ich demnächst sicherlich, wobei ich den Eindruck und auch die Befürchtung habe, dass es hier wieder mehrere Untersuchungen und Gutachten gibt, die wieder "seltsame Formulierungen" beinhalten, so dass sicher wieder der Gerichtsmarathon ansteht, was mich sehr belastet und auch meiner Gesundheit aktuell sehr abträglich ist.
Lustigerweise - oder eben auch nicht - hat man meinen behandelden Neurologen bzw. Hausarzt noch nie um Stellungnahme gebeten und auch meine Bundeswehrgesundheitsakte und der Krankheitsverlauf seit mehr als 25 Jahren interessiert niemanden - da kommt immer nur "Tinnitus haben wir alle" und psychische Schäden dadurch gibt es nie, obwohl einige Ärzte, bei denen ich war, das ganz klar bescheinigen und auch im Internet liest man hiervon.
Auch sollte ich - wenn dann alle administrativen Dinge geregelt sind - eine längere Therapie machen, die aber so lange nichts nützt, so lange ich mich mit dem ganzen administrativen Kram beschäftigen muss.
Da einige Verfahren auch nach so langer Zeit nicht abgeschlossen sind - auch zei seitens der Rheinischen Versorgungskassen - ist eine Therapie für mich aktuell immer noch unsinnig.
Und hier wird man bestimmt einhaken und mir die Vorwürfe machen, dass sich hier nichts getan hat.
So beißt sich die Katze in den Schwanz und ich bin wieder Schuld...
- tiefenseer
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Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Hallo Trist,
das grundsätzliche Dilemma mit den Amtsärzten besteht darin, dass sie das tatsächliche "SAGEN" haben.
Bei einer vernünftigen Diagnositik kämen sie letztlich zu dem Ergebnis, dass z.B. Beipässe, Krebserkrankungen im fortgeschrittenen Stadien, Amputationen/Versteifungen von Gliedmaßen oder andere ernsthafte und vor allem chronische Erkrankungen keineswegs mehr Basis für eine Wiedereingliederung bzw. Rückernennung sind.
Da sie jedoch ihre Daseinsberechtigung verteidigen müssen, legen sie fest ob und in welchem Umfang eine Wiedervorstellung bei ihnen zwingend erforderlich und notwendig ist. Sie teilen der Personalstelle mit ob und in welchen Abständen eine erneute Untersuchung statt zu finden hat.
Natürlich könnte man solche Argumente einbringen, wie schäferhund.
Doch das ist für den Dienstherren unerheblich. Er ist durch den Gestzgeber berechtigt bis zum regulären Eintrittsalter in den Ruhestand im Abstand von mindestens aller 2 Jahre eine Vorladung über die Personalstelle zu erlassen.
Die leidliche Frage, die sich insgesamt darauf stellt....Wie will man selbst darauf reagieren?....
Entweder man beugt sich dieser Anordnung oder erwirkt vor dem VG eine Feststellungsklage. Es sei denn, dass es betreits ein Klageverfahren gab, wo ein Dienst-(Arbeits-/Wege-) Unfall per Urteil bescheinigt wurde und davon aus zu gehen ist, dass eine MDE in konkreten Zahlen benannt wurde.
Ein Satz zu Deinem Hinweis über die genauen psychischen Diagnosen.
Trist - Du mußt Dich von dem Gedanken trennen, dass Du gegenüber dem AA nicht mehr ein Patienten/Arzt Verhältnis hast. Somit unterliegt der AA auch nicht der Schweigepflicht. Er ist verpflichtet alle medizinischen Erkenntnisse über Dich dem Dienstherren mit zu teilen. Er hat auch zu beurteilen, in wie weit Deine Erkrankungen Einfluss auf eine erneute Rückernennung haben, d.h. er kann z.B. vorschlagen, dass Du noch täglich 2 Stunden arbeiten kannst und dabei folgende Tätigkeiten ausüben kannst.....
Die Personalstelle ist lediglich ausübenden Organ. Eine Entscheidung Seitens des AA wird nicht in Frage gestellt. Letztlich war die Pers.-Stelle Auftraggeber für Deine Untersuchung.
Noch eins zu den AA
Ich habe gelernt, dass sie auschließlich Antworten zu meinem Gesundheitszustand und welche Beeinträchtigungen sie in meinem täglichen Ablauf haben , erhalten.
Wie es um meine fiannziellen Angelgenheiten ausschaut, wie oft ich täglich aufs Klo gehe (wenn es nichts mit meiner Erkrankung zu tun hat), wie oft ich mir in der Nase bohre, was meine Frau oder meine KInder machen...und...und...und...geht dem AA nichts an.
Gerne wird es damit begründet, man müsse sich schließlich ein Bild über mein soziales Umfeld machen (wird gerne bei psychischen Erkrankungen getan) geht dem AA nichts an. Er hat weder eine Fürsorgepflicht auf dienstrechtlicher Ebene mir gegenüber, noch ist er Arzt meines Vertrauens. Wenn man nicht alle Fragen zu deren Zufriedenheit beantwortet, drohen die gerne mal. Das haben sie um sonst. So lange alle erforderlichen aktuellen Unterlagen der behandelnden Ärzte vor liegen, bist Du bereits Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen. ( Ich nehme gerne eine Liste mit, worauf alle übergebenen Arztberichte stehen und lasse es mir vom AA mit Unterschrift und Stempel quittieren- ist übrigens immer wieder ein amüsantes Schauspiel) Wenn aktuelle Laborbefunde vorliegen, sollte man die zum AA mitnehmen. Eine Blutentnahme kann in solch einem Fall unterbleiben. Ein AA hat KEIN Recht eine solche zu erzwingen wenn aktuelle Befunde vorliegen.
Er/sie haben letztlich nur medizinisch relavante Diagnosen zu berücksichtigen - mehr steht ihnen nicht zu.
Vielleicht noch ein Satz zu Blutproben.
Geht es darum an Hand von Blutproben den Gesundheitszustand feststellen zu wollen, sollte das unbedingt vorher mit dem Hausarzt besprochen werden. Er/sie sollte eine Blutentnahme entsprechend dem Krankheitsbild abnehmen und in einem Labor überprüfen lassen. Den Laborbefund (sollte nicht älter als 1 Monat sein - besser noch Verlaufsprotokoll über einen längeren Zeitraum, wo man die Entwicklung anhand der proben entnehmen kann)dann mitnehmen un dem AA vorlegen.
Von einem AA angeordnete Blutkontrollen in einem Labor erhält man nicht ohne weiteres zur Einsicht und es werden dann gerne Dinge hinein interpretriert, die nicht den Tatsachen entspricht.
Beispiel: Ich nehme Medis, die meine Leberwerte verändern. Der AA glaubt darin erkennen zu wollen, da man ja angegeben hat gelegentlich ein Bierchen oder Glas Wein zu trinken, dass man tatsächlich mehr trinkt als man angibt.
Der HInweis zur Einnahme der Medis hat man schlichtweg vergessen oder es wird Seitens des AA völlig ignoriert.
P.S. Ein Beispiel was das Leben schreibt, d.h. tatsächlich bereits vorgekommen.
Tja - und dort, wo keine Routine auf kommt- sich vielleicht sogar ein gesundheitlicher Zustand unmittelbar in Folge der AA-Untersuchung eher verschlechtert, dem kann ich nur raten, gehe/fahre sofort zu Deinem behandelnden Arzt und lass es dokumentieren.
Und - keine muss sich deshalb entschuldigen, ob er nun Routine darin bekommen hat oder nicht.
In diesem Fall wäre es vielleicht sogar sehr gut, wenn man im Vorfeld dafür sorgt, Fragen routiniert zu beantworten. Das vermeidet Unsicherheit und schafft klare Grenzen über zu sagendes und was man besser für sich behält.
Eine letzte Anmerkung - Begleitperson beim AA.
Schau mal hier in diesen LINK: http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/df01605.htm
Gruß Tiefenseer
das grundsätzliche Dilemma mit den Amtsärzten besteht darin, dass sie das tatsächliche "SAGEN" haben.
Bei einer vernünftigen Diagnositik kämen sie letztlich zu dem Ergebnis, dass z.B. Beipässe, Krebserkrankungen im fortgeschrittenen Stadien, Amputationen/Versteifungen von Gliedmaßen oder andere ernsthafte und vor allem chronische Erkrankungen keineswegs mehr Basis für eine Wiedereingliederung bzw. Rückernennung sind.
Da sie jedoch ihre Daseinsberechtigung verteidigen müssen, legen sie fest ob und in welchem Umfang eine Wiedervorstellung bei ihnen zwingend erforderlich und notwendig ist. Sie teilen der Personalstelle mit ob und in welchen Abständen eine erneute Untersuchung statt zu finden hat.
Natürlich könnte man solche Argumente einbringen, wie schäferhund.
Doch das ist für den Dienstherren unerheblich. Er ist durch den Gestzgeber berechtigt bis zum regulären Eintrittsalter in den Ruhestand im Abstand von mindestens aller 2 Jahre eine Vorladung über die Personalstelle zu erlassen.
Die leidliche Frage, die sich insgesamt darauf stellt....Wie will man selbst darauf reagieren?....
Entweder man beugt sich dieser Anordnung oder erwirkt vor dem VG eine Feststellungsklage. Es sei denn, dass es betreits ein Klageverfahren gab, wo ein Dienst-(Arbeits-/Wege-) Unfall per Urteil bescheinigt wurde und davon aus zu gehen ist, dass eine MDE in konkreten Zahlen benannt wurde.
Ein Satz zu Deinem Hinweis über die genauen psychischen Diagnosen.
Trist - Du mußt Dich von dem Gedanken trennen, dass Du gegenüber dem AA nicht mehr ein Patienten/Arzt Verhältnis hast. Somit unterliegt der AA auch nicht der Schweigepflicht. Er ist verpflichtet alle medizinischen Erkenntnisse über Dich dem Dienstherren mit zu teilen. Er hat auch zu beurteilen, in wie weit Deine Erkrankungen Einfluss auf eine erneute Rückernennung haben, d.h. er kann z.B. vorschlagen, dass Du noch täglich 2 Stunden arbeiten kannst und dabei folgende Tätigkeiten ausüben kannst.....
Die Personalstelle ist lediglich ausübenden Organ. Eine Entscheidung Seitens des AA wird nicht in Frage gestellt. Letztlich war die Pers.-Stelle Auftraggeber für Deine Untersuchung.
Noch eins zu den AA
Ich habe gelernt, dass sie auschließlich Antworten zu meinem Gesundheitszustand und welche Beeinträchtigungen sie in meinem täglichen Ablauf haben , erhalten.
Wie es um meine fiannziellen Angelgenheiten ausschaut, wie oft ich täglich aufs Klo gehe (wenn es nichts mit meiner Erkrankung zu tun hat), wie oft ich mir in der Nase bohre, was meine Frau oder meine KInder machen...und...und...und...geht dem AA nichts an.
Gerne wird es damit begründet, man müsse sich schließlich ein Bild über mein soziales Umfeld machen (wird gerne bei psychischen Erkrankungen getan) geht dem AA nichts an. Er hat weder eine Fürsorgepflicht auf dienstrechtlicher Ebene mir gegenüber, noch ist er Arzt meines Vertrauens. Wenn man nicht alle Fragen zu deren Zufriedenheit beantwortet, drohen die gerne mal. Das haben sie um sonst. So lange alle erforderlichen aktuellen Unterlagen der behandelnden Ärzte vor liegen, bist Du bereits Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen. ( Ich nehme gerne eine Liste mit, worauf alle übergebenen Arztberichte stehen und lasse es mir vom AA mit Unterschrift und Stempel quittieren- ist übrigens immer wieder ein amüsantes Schauspiel) Wenn aktuelle Laborbefunde vorliegen, sollte man die zum AA mitnehmen. Eine Blutentnahme kann in solch einem Fall unterbleiben. Ein AA hat KEIN Recht eine solche zu erzwingen wenn aktuelle Befunde vorliegen.
Er/sie haben letztlich nur medizinisch relavante Diagnosen zu berücksichtigen - mehr steht ihnen nicht zu.
Vielleicht noch ein Satz zu Blutproben.
Geht es darum an Hand von Blutproben den Gesundheitszustand feststellen zu wollen, sollte das unbedingt vorher mit dem Hausarzt besprochen werden. Er/sie sollte eine Blutentnahme entsprechend dem Krankheitsbild abnehmen und in einem Labor überprüfen lassen. Den Laborbefund (sollte nicht älter als 1 Monat sein - besser noch Verlaufsprotokoll über einen längeren Zeitraum, wo man die Entwicklung anhand der proben entnehmen kann)dann mitnehmen un dem AA vorlegen.
Von einem AA angeordnete Blutkontrollen in einem Labor erhält man nicht ohne weiteres zur Einsicht und es werden dann gerne Dinge hinein interpretriert, die nicht den Tatsachen entspricht.
Beispiel: Ich nehme Medis, die meine Leberwerte verändern. Der AA glaubt darin erkennen zu wollen, da man ja angegeben hat gelegentlich ein Bierchen oder Glas Wein zu trinken, dass man tatsächlich mehr trinkt als man angibt.
Der HInweis zur Einnahme der Medis hat man schlichtweg vergessen oder es wird Seitens des AA völlig ignoriert.
P.S. Ein Beispiel was das Leben schreibt, d.h. tatsächlich bereits vorgekommen.
Tja - und dort, wo keine Routine auf kommt- sich vielleicht sogar ein gesundheitlicher Zustand unmittelbar in Folge der AA-Untersuchung eher verschlechtert, dem kann ich nur raten, gehe/fahre sofort zu Deinem behandelnden Arzt und lass es dokumentieren.
Und - keine muss sich deshalb entschuldigen, ob er nun Routine darin bekommen hat oder nicht.
In diesem Fall wäre es vielleicht sogar sehr gut, wenn man im Vorfeld dafür sorgt, Fragen routiniert zu beantworten. Das vermeidet Unsicherheit und schafft klare Grenzen über zu sagendes und was man besser für sich behält.
Eine letzte Anmerkung - Begleitperson beim AA.
Schau mal hier in diesen LINK: http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/df01605.htm
Gruß Tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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- Beiträge: 118
- Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
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Re: Kosten Arztberichte amtsärztliche Nachuntersuchg. wg DU
Mal eine Zusatzfrage:
Kann man (und wenn ja wo steht das) einen Amtsarzt ablehnen, der bei der vorherigen Untersuchung jemanden unheimlich niedergemacht hat, weil er Telefonnummern von Bundeswehrvorgesetzten von vor über 15 Jahren nicht präsent hatte und aktuell gar nicht über die heutigen Strukturen in der damaligen Einheit incl. der verantwortlichen Personen mitteilen konnte?
D.h die grundsätzliche Frage ist ja: wann und wie kann ich einen Amtsarzt ablehnen und was passiert dann?
Danke
Kann man (und wenn ja wo steht das) einen Amtsarzt ablehnen, der bei der vorherigen Untersuchung jemanden unheimlich niedergemacht hat, weil er Telefonnummern von Bundeswehrvorgesetzten von vor über 15 Jahren nicht präsent hatte und aktuell gar nicht über die heutigen Strukturen in der damaligen Einheit incl. der verantwortlichen Personen mitteilen konnte?
D.h die grundsätzliche Frage ist ja: wann und wie kann ich einen Amtsarzt ablehnen und was passiert dann?
Danke