staunkei hat geschrieben:Hallo,
ich nehme mal an du bist SaZ.
Steht dann die "Rückumwandlung BS" für "Rückumwandlung zum Berufssoldaten?"
liebe Grüße
staunkei
nein genau anders herum.
Von Bersufssoldat zurueckumwandeln auf Zeitsoldat(SAZ25)
Ich bin 1999 zum Bund , 2009 zum BS ernannt worden.
2034 darf/kann ich nach derzeitiger Gesetzeslage in Pension gehen.
Jetzt ist es halt so, dass ich von verschiedenen Stellen (BAPers, BwVerband...) gehoert habe das man nach 20+ Jahren/bzw wenn man aelter als 40 Jahre ist und dann immer noch im Staatsdienst sei einen Anspruch auf eine Mindestpension erworben haette.
(deswegen wurde "frueher" auch kein SAZ ueber das Alter 40 Jahre bzw 15 Jahre Dienstzeit verpflichtet; so sagt man...

)
Laut Reformbegleitprogramm habe ich die Moeglichkeit meinen BS Status (gegen eine Abfindung, bei mir 15 x 5000 steuerfrei) zurueck auf SAZ umwandeln zu lassen.
(SAZ25 ginge durch sagt mein Kommandeur, weil sofort gehen lassen koennen die mich nicht, in meiner AVR sind wir sowieso schon total unterbesetzt und haben noch mehr Nachwuchsprobleme als die BW an sich ...)
Wenn ich also mal fix ueberschlage:
Als SAZ 25 ginge ich Mitte 2024 'raus' , erhalte danach noch 3 Jahre 75% vom letzten Gehalt (Uebergangsgebuernisse) plus 6mal das letzte volle Monatsgehalt (Uebergangsbeihilfe; Steuerfrei, da schon vor 2006 bei der Bundeswehr).
Bei denen vom BwVerband geistert immer wieder das Alter 51 Jahre im Raum rum ab welchem man die Mindestpension bekommen soll ...
Das waeren dann 4 Jahre welche man mit knapp 90.000 Euro (Abfindung+Beihilfe) ueberbruecken muesste; dass sollte machbar sein
Ich kenne viele denen es aehnlich geht wie mir: Haus und Grundstueck sind abbezahlt (die paar Wochen bis zur Einsatzmedaille in Gold mache ich im Herbst voll ...

), die Kids sind vor 2024 aus dem Haus, meine Frau arbeitet Vollzeit.
Ich behaupte mal ich bin vergleichsweise anspruchslos und habe keine teuren Hobbies (ausser pendeln, was dann entfallen wird), ich brauche also eigentlich nur ein paar hundert Euro pro Monat um meine Kosten zu decken ...
Versteht mich nicht falsch, ich bleibe auch bis 2034 bei der Bw (wenn es den sein muss), aber warum sollte man laenger arbeiten als unbedingt noetig; vor allem wenn man merkt das einen seine Arbeit total kaputt macht!?
Es geht mir vielmehr darum das ich das Angebot von meinem Arbeitgeber viel zu grosszuegig finde, wenn es so umgesetzt werden sollte wie man es unter der Hand vom BwVerband und Co so hoert.
Es werden dann naemlich genau die gehen die in der Truppe gebraucht werden und die die man eigentlich loswerden will werden weiter in ihren Staeben die Stuehle warmhalten ...
Deswegen meine urspruengliche Frage, wie sich die
Anspruchsbedingungen fuer die Mindestpension gestalten und wo man dazu was konkretes nachlesen kann.
Bevor jetzt das Gezeter losgeht was das alles kosten wuerde und wer das bezahlen soll...
nunja mir egal!
Sofort die Abfindungen plus 25 Jahre Betraege fuer die Rentenkasse nachzahlen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil!), ausserdem steigert jeder Monat im Ausland meinen Rentenanspruch um etwa 5 Euro
dass kann also auch nicht viel guenstiger sein, als ueber Jahre verteilt pro Monat vllt 1100 Euro an mich auszuzahlen ...