Unklarheit bei Festsetzung der Beihilfe

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rabrab
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Unklarheit bei Festsetzung der Beihilfe

Beitrag von rabrab »

Hallo zusammen,

ich habe im Januar mein zweites Kind bekommen und nun die Festsetzung der Beihilfe für alle Krankenhauskosten etc. bekommen. Nun ist mir da ein Satz unklar und hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Schmökern in der Beihilfeverordnung hat mir leider keine Antworten gebracht.

Folgendes:

Die Summe der Beihilfe wurde errechnet und dabei wurden natürlich Aufwendungen für Wahlleistungen bei einzelnen Rechnungen abgezogen - klar. Doch nach der Endsumme steht ein Satz, nämlich:

"Kostenerstattung und Beihilfe übersteigen die dem Grunde nach bhf. Aufwendungen um XXX Euro."

Diese Summe wird von der Gesamtsumme der berechneten Beihilfe nochmal abgezogen und ich weiß nicht warum. Es handelt sich dabei um 1/5 der Gesamtsumme und der Betrag ist nicht gerade gering. Bei der Geburt meines ersten Kindes war das nicht so und die Rechnungen waren nahezu identisch.

Danke für die Hilfe
Steinbock
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Re: Unklarheit bei Festsetzung der Beihilfe

Beitrag von Steinbock »

Könnte es sein, dass Du die Restkostenversicherung der PKV nicht angepasst hast ?

In den Bundesländern (Ausnahme Bremen und Hessen) bekommst Du bei 2 Kindern 70 % Beihilfe.
Also muss die PKV dann auf 30 % für dich verringert werden.

Insgesamt werden max. 100 % durch die PKV + Beihilfe erstattet.

Gruß vom Steinbock
rabrab
Beiträge: 2
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Re: Unklarheit bei Festsetzung der Beihilfe

Beitrag von rabrab »

Das ist schon passiert und passt auch alles.
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Bundesfreiwild
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Re: Unklarheit bei Festsetzung der Beihilfe

Beitrag von Bundesfreiwild »

Mir hat man bei der Einlieferung ins Krankenhaus - in der Notaufnahme wohlgemerkt - den Kostenübernahmezettel zur Unterschrift vorgelegt (angekreuzt waren Regel- und Standardleistungen), das war in Ordnung und das habe ich unterschrieben. Halbe Stunde später waren sie wieder da und wollten nochmal wissen, ob ich als "privat"Patient nicht doch die Chefarztleistungen und ein Einzelzimmer haben wollte; das wären dann jeweils die Wahlleistungen gewesen, die die Krankenkasse/Beihilfe NICHT übernommen hätte.

Es wäre also evtl. angebracht nachzusehen (Durchschrift des Kostenübernahmeeformulares des Krankenhauses) gfs. im Krankenhaus nachzufragen, ob nur Regel- und Standardleistungen abgerechnet wurden oder andere, für die man evtl. gar nicht unterschrieben hat. Das wäre schon mal das erste, das an der Quelle zu erforschen wäre.
Wenn sich herausstellt, dass Wahlleistungen abgerechnet wurde, die man gar nicht "geordert" hat, dann müsste eine neue Rechnung vom Krankenhaus erstellt werden.

HAT man evtl. mehr als die Regel- und Standardleistungen unterschrieben, wie z.B. Einzelzimmer oder Zweibettzimmer (was zählt, ist die Standardbettenbelegung der Zimmer in der Klinik) oder Behandlung/Betreuung durch den Chefarzt oder auch andere Dinge, die zu den Wahlleistungen zählen, dann muss man damit rechnen, dass die KKasse/Beihilfe nicht alles übernimmt.

Ich habe auch schon mit meiner Postbeamtenkrankenkasse telefoniert. Die haben vermeldet, dass das Krankenhaus mit der Kasse/Beihilfe sowieso NUR die Standardleistungen abrechnet und sämtliche Wahlleistungen mit Rechnung DIREKT an den Patienten geschickt werden (in dem Wissen, dass die Kasse sie sowieso nicht bezahlen wird).

Ob dies bei den anderen Kassen/Beihilfeträgern genau so ist, kann ich natürlich nicht beantworten.

Ich habe nachgefragt, wie es denn kommen könnte, wenn man z.B. in Spanien bewusstlos ins Krankenhaus käme und gar keine Unterschrift leisten könnte und die abrechnen, was sie wollen, nämlich wahrscheinlich die horrenden Kostensätze für einen echten Privatpatienten. Die Antwort: Es gibt von der Kasse/Beihilfe eine Versicherungsbestätigung, auf der auch die Kontaktadressen enthalten sind, mit denen die Abrechnung zu klären wäre, bzw. wie vielleicht auch ein Rücktransport nach Hause organisiert und bezahlt würde. War mir auch neu. Habe ich gleich mal für den nächsten Auslandsurlaub bestellt.
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