Wegzug ins Ausland

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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cgrzenk
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Wegzug ins Ausland

Beitrag von cgrzenk »

Hallo,

ich habe vor mich in Deutschland abzumelden( nach Thailand). Ich bin Beamter im Vorruhestand.
Es geht mir hauptsächlich um die Postnachsendung weil ein Nachsendeauftrag schwer geht und
ich im Moment niemanden in Deutschland habe, der mir zuverlässig meine Post verwalten kann.

Deshalb meine Fragen an euch:

Hat jemand aus dem Beamtentum bereits diesen Schritt gemacht.will? Wer übernimmt die Kosten?
Schickt der Dienstherr die Post ins Ausland?

Wer zahlt die Fahrt oder Flugkosten wenn ich zum Amtsarzt zwecks Reaktivierungsuntersuchung sollte?

Danke
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Mikesch
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Re: Wegzug ins Ausland

Beitrag von Mikesch »

Das Thema hatten wir hier schon:
http://www.beamtentalk.de/post19057.html

Schaue insbesondere auf den Post von egyptwoman
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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cgrzenk
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Re: Wegzug ins Ausland

Beitrag von cgrzenk »

Danke für den Tip. Den Beitrag kannte ich schon aber da waren leider keine Antworten zu finden.
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Mikesch
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Re: Wegzug ins Ausland

Beitrag von Mikesch »

Nun, evtl. Reisekosten wirst Du immer aus der eigenen Tasche zahlen müssen.

Wie das mit der Post ist, kann ich nicht sagen, ich glaube aber nicht, dass die Dir zugesandt wird.
Die Auszahlung der Pension läuft ja auch über Umwege wenn Du hier kein Konto hast.
Da würde ich mich mal bei einem Personaler schlau machen.

Ich habe das ja in ein paar Jahren auch vor, allerdings werde ich hier auf jeden Fall eine Adresse behalten, das Leben gestaltet sich dann einfacher.
Irgend jemand wird mir wichtige Post schon zusenden, ist ja eh so gut wie nichts, läuft heute ja zumindest bei mir schon fast alles online ;-)
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Kater-Mikesch
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Re: Wegzug ins Ausland

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

bevor hier mal wieder aus der Glaskugel gelesen wird, hier mal eine Anfrage eines Vorruhestandsbeamten mit entsprechender Auskunft einer Anwältin:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/r ... ns-ausland

Im Zweifelsfall würde ich persönen ein Rechtsberatungsgespräch bei einem Anwalt durchführen (ohne RS-Versicherung ca. 190,- €) und dann mit gutem
Gewissen ins Ausland verziehen, ohne Angst zu haben, dass der Dienstherr (nicht der letzte Chef oder Leiter Personalabteilung) bzw. die Versorgungsbehörde irgendwelche
rechtliche Schritte einleitet... :wink:
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