Hallo,
ich bin bayrischer Anwärter und lieg seit heute mit ner Grippe flach und hab mich krank gemeldet.
Werde allerdings aus dem §21(2) Urlaubsverordnung
"Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Kalendertage, so ist spätestens am vierten Kalendertag, auf Verlangen des Dienstvorgesetzten auch früher, ein ärztliches Zeugnis vorzulegen."
Wenn ich bis einschließlich Freitag krank bin und am Montag wieder in die Arbeit gehe, wird da unterstellt das ich Samstag Sonntag krank war und ich deswegen ein Attest brauche oder zählen arbeitsfreie Tage da nicht mit.
Viele Dank schon mal
Attest Krankheitstage
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Re: Attest Krankheitstage
ok, dankeschön für die schnelle Antwort.