ich habe auf die Schnelle nicht die Antwort zu meiner Frage gefunden und melde mich mal mit einer Frage!
Folgendes:
Ich bin ab dem 1.9. Anwärterin, bei der Justiz Bayern und dementsprechend ist mein Dienstherr ja der Freistaat Bayern.
Da ich mich nun mit meiner privaten Krankenversicherung beschäftige, ist mir was widersprüchliches aufgefallen.
In dem Informationsheftchen über das bayerische Beihilferecht (vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen) steht folgendes:
Beihilfeberechtigte Personen
Beihilfeberechtigte Personen sind:
Beamtinnen und Beamte,
Richter,
Dienstanfänger,
Ruhestandsbeamter,
Witwen,
Waisen,
wenn und solange Bezüge gezahlt oder nur wegen Verwendung von Ruhens- oder Anrechnungsvorschriften nicht gezahlt wurden.
Bis dahin verstehe ich es so, dass ich als Anwärterin KEIN ANRECHT auf Beihilfe habe.
Dann steht da noch bei mir:
Als Dienstanfänger gelten nicht Beamte auf Widerruf, die sich noch in Ausbildung befinden. Für diesen Personenkreis bieten die Unternehmen der PKV besondere Anwärtertarife an.
Auch soweit klar, denn ich habe ein Angebot der PKV extra für Anwärter bekommen.
Dann steht aber im Internet auf diversen Seiten, dass man auch als Anwärter beihilfeberechtigt ist.
Ich bin jetzt so verwirrt, und weiß einfach nicht was stimmt.
Kann mir da bitte jemand Klarheit verschaffen? Bin ich jetzt als Anwärterin beihilfeberechtigt oder nicht?

Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mein Knoten im Hirn lösten könntet!