Umgang mit drohender Krankheit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Henrik
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Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von Henrik »

Hallo,
ich bin Anwärter im gehobenen technischen Dienst des Bundes. Ich bin leider trotz junger Jahre schwerbehindert und auch unter diesen Voraussetzungen eingestellt und für beamtentauglich worden. Ich habe zunehmende gesundheitliche Probleme, die nicht in direktem Zusammenhang mit meiner Behinderung stehen. So wie es jetzt ist, kann ich damit leben. Ich habe mich informell bei verschiedenen Ärzten, die ich privat kenne informiert und gehe mit großer Sicherheit davon aus, dass eine Verschlimmerung nicht zu erwarten ist, eine Heilung aber faktisch unmöglich. Ich will auf gar keinen Fall in die Situation kommen eine weitere schwere Diagnose zu bekommen, die ich für meine Ernennung zum Beamten auf Probe angeben müsste. Was ich informell weiß, ist ja keine Diagnose. Bin ich verpflichtet einen Arzt aufzusuchen und dem Kind einen Namen geben zu lassen, oder kann ich guten Gewissens darauf verzichten um meine Einstellung nicht zu gefährden? Es geht mir um einen juristischen, nicht um einen medizinischen Rat.
Viele Grüße,
Henrik
Steinbock
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Re: Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von Steinbock »

Hallo Henrik,
Henrik hat geschrieben: Es geht mir um einen juristischen, nicht um einen medizinischen Rat.
Viele Grüße,
Henrik
Juristische Auskünfte dürfen nur Juristen (z.B. Anwälte) erteilen.
Also solltest Du einen Fachanwalt (Beamtenrecht) kontaktieren.

Gruß vom Steinbock
Henrik
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Re: Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von Henrik »

Ich habe natürlich nicht um eine rechtsberatung gebeten. Ich versuche meine Situation abzuwägen um mir die Frage zu beantworten, ob ich das Geld für einen Anwalt investieren sollte. Verstehe ich dich richtig, dass du diese Frage mit ja benatworten würdest?
Steinbock
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Re: Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von Steinbock »

Henrik hat geschrieben:Ich habe natürlich nicht um eine rechtsberatung gebeten. Ich versuche meine Situation abzuwägen um mir die Frage zu beantworten, ob ich das Geld für einen Anwalt investieren sollte. Verstehe ich dich richtig, dass du diese Frage mit ja benatworten würdest?
Nein - deine Frage beantworte ich nicht.
Dies ist auch in einem Forum von Nicht-Juristen nicht erlaubt.

Zur Klarstellung - erinnere ich noch einmal an deinen Hinweis!
Es geht mir um einen juristischen, nicht um einen medizinischen Rat.
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Mikesch
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Re: Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von Mikesch »

Henrik hat geschrieben:Es geht mir um einen juristischen, nicht um einen medizinischen Rat.
Wie Steinbock schon geschrieben hat, eine Beratung darf hier schon aus rechtlichen Gründen nicht stattfinden.
Frage demnächst einfach nur nach der Meinung... ;-)

Von daher sind Antworten auf solche Fragen ganz allgemein auch mit Vorsicht zu genießen, da hier zumeist juristische Laien sind. Sie können bestenfalls als Denkanstoß dienen, wenn Du es genau wissen möchtest, hilft nur ein Fachmann.
Henrik hat geschrieben:Bin ich verpflichtet einen Arzt aufzusuchen und dem Kind einen Namen geben zu lassen, oder kann ich guten Gewissens darauf verzichten um meine Einstellung nicht zu gefährden?
Meiner Meinung nach nein...
Du musst nichts angeben, was vllt. mal sein könnte oder hätte sein können oder vllt mal wird... ;-)

Kommt es auf Grund dieser Krankheit durch längere Fehlzeiten zu einem Gespräch, bzw. schickt man Dich zum AA oder es tauchen Fragen bei der Lebenszeitanstellung auf, dann erst bist Du zur Wahrheit verpflichtet.
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El Pocho
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Re: Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von El Pocho »

Ich bin kein Jurist und gebe nur meine persönliche Meinung wieder.
Erstmal ist doch fraglich, ob diese dauerhafte Erkrankung zu einer Dienstunfähigkeit führt. Es gibt zig Krankheiten, die darauf keinen Einfluss haben.
Vom logischen Verstand her gibt es keine Verpflichtung zum Arzt zu gehen. Ich kann ja eine Erkältung haben und muss nicht zum Arzt. Ist vielleicht ein wenig weit hergeholt, aber wenn man Krebs hat, wird man auch nicht gezwungen zum Arzt zu gehen.
Moralisch wäre es natürlich verwerflich nicht zum Arzt zu gehen.
Nochmals es war kein Rat, sondern nur meine Meinung (dafür ist ja ein Forum da). :wink:
Henrik
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Re: Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von Henrik »

Vielen Dank für euren Rat.
Kater-Mikesch
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Re: Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Henrik,

natürlich kannst du hier im Forum um Mithilfe bitten und natürlich bekommst du auch in der Regel antwort. Warum jetzt Steinbock und Mikesch meinen, dann man keine Auskünfte hier im Forum erteilen darf/kann, kann ich leider nicht beurteilen.
Dann müßte man ja sofort diese und alles anderen Foren sofort schließen, wenn man sich auf die fehlende Möglichkeit der Rechtsberatung berufen würde...

Vielleicht hast du dich auch falsch ausgedrückt, in dem du im einen juristischen Rat gefragt hast. Ich gehe mal davon aus, dass du einen Rat in rechtlicher Angelegenheit haben wolltest, der zwar die medizinische Seite mit abdeckt aber eben die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigt - und das ist natürlich immer möglich.

Jedoch ist auch oftmals ratsam, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich erst einmal in einem Beratunngsgespräch informieren lassen - wenn dann weiterer Rechtsberatungsbedarf besteht, muss du alles Weitere mit einem Anwalt klären...
Solltest du noch keine RS-Versicherung haben, empfehle ich dir schnellstens eine abzuschließen - einfach mal googeln und sich eine gute Versicherung raussuchen.
Meistens haben diese eine Wartezeit von 3 Monaten - bis dahin musst du die Beine still halten und abwarten - erst dann kannst du, wenn es an der Zeit ist, eine erste Rechtsberatung durchführen...

Ich hoffe ich konnte dir helfen - in der Tat ist es auch so, dass man ohne Rechtsbeistand auch vorab Fehler begehen kann, die man im Vorfeld durch eine Rechtsberatung hätte
vermeiden können...
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Mikesch
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Re: Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von Mikesch »

@Kater:

Ist zwar OT, aber weil der TO nach juristischem Rat fragte:
Kater-Mikesch hat geschrieben:Warum jetzt Steinbock und Mikesch meinen, dann man keine Auskünfte hier im Forum erteilen darf/kann, kann ich leider nicht beurteilen.
Dann müßte man ja sofort diese und alles anderen Foren sofort schließen, wenn man sich auf die fehlende Möglichkeit der Rechtsberatung berufen würde...
Das regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz, wichtig hier die §§ 1 und 2.
.....Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.
ausgenommen hiervon:
die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
Selbstverständlich dürfen Anwälte in Rechtsforen Rat erteilen ;-)

Insofern hat sich der TO in der Tat unglücklich ausgedrückt, worauf ich schon in meinem Vorpost hingewiesen habe und eine Einschätzung seines Problems meinerseits als unqualifizierte Meinung kund getan habe.

Wer hier rechtlichen Rat sucht, sollte dies nicht personifiziert tun, sondern seinen "Fall" als Beispiel anführen und dann nach Einschätzungen, bzw. Meinungen fragen, nur dies ist erlaubt.
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Kater-Mikesch
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Re: Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Mikesch,

natürlich wird hier keine Rechtsberatung durchgeführt, da keine Tätigkeit im Sinne des RDG nach § 1 und 2 durchgeführt wird - denn ansonsten könntest du dieses und alle anderen Foren schließen...
Hier werden Erfahrungen ausgetauscht und Tipps für die weitere Vorgehensweise gegeben - wenn du das jetzt anders siehst, muss das Forum "Beamtentalk" sorfot geschlossen werden...
Carrington
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Re: Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von Carrington »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Mikesch,

natürlich wird hier keine Rechtsberatung durchgeführt, da keine Tätigkeit im Sinne des RDG nach § 1 und 2 durchgeführt wird - denn ansonsten könntest du dieses und alle anderen Foren schließen...
Hier werden Erfahrungen ausgetauscht und Tipps für die weitere Vorgehensweise gegeben - wenn du das jetzt anders siehst, muss das Forum "Beamtentalk" sorfot geschlossen werden...
Öhm doch. § 2 ist da eindeutig.
Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert

Und genau deshalb wird in Rechtsforen nur über fiktive Sachverhalte mit A, B, C gesprochen und keine Fragen à la "Wie sieht mein Fall rechtlich aus" beantwortet. Die wissen schon, was sie tun. :wink:
Gartenfreund
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Re: Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von Gartenfreund »

Du wirst, wie jeder Beamte, vor der Ernennung auf Lebenszeit ohnehin nochmal ärztlich untersucht werden. Deine Frage zielt wohl darauf ab, inwiefern es Folgen haben könnte, wenn ein Beamter bei einer solchen Untersuchung nicht alle Fakten angibt - ganz allgemein gesprochen. Diese Frage kann dir am besten ein Anwalt mit Fachgebiet Beamtenrecht beantworten.
Henrik
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Re: Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von Henrik »

Es geht mir nicht darum etwas zu verschweigen. Ich will mich eher davor schützen etwas zu wissen, was ich dann sagen müsste. Wie läuft es denn bei der zweiten Untersuchung ab? Wird man um Schweigepflichtsentbindungen der Ärzte gebeten, oder soll man selbst Auskunft geben?
mfg Henrik
Gartenfreund
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Re: Umgang mit drohender Krankheit

Beitrag von Gartenfreund »

Soweit ich weiß, ist die Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht bei einer amtsärztlichen Untersuchen obligatorisch. Alles andere würde auch keinen Sinn machen, denn der Amtsarzt braucht irgendwelche aussagefähigen Unterlagen über deinen Gesundheitszustand. Er selbst macht ja keine Untersuchungen, er kann höchstens welche veranlassen oder eben die Ergebnisse der behandelnden Ärzte anfordern.
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