Beihilfeanspruch für Ehemann in der Rente

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versuch
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Beihilfeanspruch für Ehemann in der Rente

Beitrag von versuch »

Frau X ist Landesbeamtin, Herr Y war Angestellter.
In den letzten 3 Jahren hat Herr Y quasi als Privatier gelebt und nichts verdient.
Da seine Frau in BW versichert ist, hatte er Beihilfeanspruch auf 70 %.
Nun kommt er in Rente und erhält eine ziemlich hohe Rente, nämlich ca. 22.000 €.
Da er ca. die Hälfte davon versteuern muss, ist er nun über der Grenze von 10.000 € für Ehegatten in BW.
D.h. er muss ich zu 100 % privat versichern oder kann er wieder in die GKV?
Steinbock
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Re: Beihilfeanspruch für Ehemann in der Rente

Beitrag von Steinbock »

versuch hat geschrieben:Frau X ist Landesbeamtin, Herr Y war Angestellter.
In den letzten 3 Jahren hat Herr Y quasi als Privatier gelebt und nichts verdient.
Da seine Frau in BW versichert ist, hatte er Beihilfeanspruch auf 70 %. ?
Und war deshalb auch Privat krankenversichert ?
Nun kommt er in Rente und erhält eine ziemlich hohe Rente, nämlich ca. 22.000 €.
Da er ca. die Hälfte davon versteuern muss, ist er nun über der Grenze von 10.000 € für Ehegatten in BW.
Nach meinem Kenntnisstand trifft nicht die Grenze von 10.000 € zu, sondern 18.000 € da ihr schon vorm 31.12.2012 geheiratet habt und er bisher in der PKV versichert ist.
Nur was Du jetzt meinst mit der Steuer für die Hälfte der Rent bleibt mir ein Rätsel.
D.h. er muss ich zu 100 % privat versichern oder kann er wieder in die GKV?
um diese Frage beantworten zu können benötige ich noch ein paar Informationen:

Seit wann ist dein Ehemann in der PKV ?
Wie alt ist dein Ehemann ?

Gruß vom Steinbock
versuch
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Re: Beihilfeanspruch für Ehemann in der Rente

Beitrag von versuch »

Steinbock hat geschrieben:
versuch hat geschrieben:Frau X ist Landesbeamtin, Herr Y war Angestellter.
In den letzten 3 Jahren hat Herr Y quasi als Privatier gelebt und nichts verdient.
Da seine Frau in BW versichert ist, hatte er Beihilfeanspruch auf 70 %. ?
Und war deshalb auch Privat krankenversichert ?
Nun kommt er in Rente und erhält eine ziemlich hohe Rente, nämlich ca. 22.000 €.
Da er ca. die Hälfte davon versteuern muss, ist er nun über der Grenze von 10.000 € für Ehegatten in BW.
Nach meinem Kenntnisstand trifft nicht die Grenze von 10.000 € zu, sondern 18.000 € da ihr schon vorm 31.12.2012 geheiratet habt und er bisher in der PKV versichert ist.
Nur was Du jetzt meinst mit der Steuer für die Hälfte der Rent bleibt mir ein Rätsel.
D.h. er muss ich zu 100 % privat versichern oder kann er wieder in die GKV?
um diese Frage beantworten zu können benötige ich noch ein paar Informationen:

Seit wann ist dein Ehemann in der PKV ?
Wie alt ist dein Ehemann ?

Gruß vom Steinbock
Ist ein theoretischer Fall.
Der Ehemann wird nun 65, er war immer in der GKV, außer die letzten beiden Jahre, da er keinen Verdienst hatte über die Ehefrau in der PKV + Beihilfe.
Die Rente wird nun versteuert und e ist damit über der Grenze von 10.000 € bzw. 18.000 €.
Kann er nun in die GKV zurück oder muss er in der privaten bleiben und sich zu 100% versichern.
die Versteuerung der Rente benachteiligt somit m.M. nach die Ehepartner von Beamten!
Steinbock
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Re: Beihilfeanspruch für Ehemann in der Rente

Beitrag von Steinbock »

versuch hat geschrieben: Ist ein theoretischer Fall.
Der Ehemann wird nun 65, er war immer in der GKV, außer die letzten beiden Jahre, da er keinen Verdienst hatte über die Ehefrau in der PKV + Beihilfe.
Die Rente wird nun versteuert und e ist damit über der Grenze von 10.000 € bzw. 18.000 €.
Kann er nun in die GKV zurück oder muss er in der privaten bleiben und sich zu 100% versichern.
die entsprechenden Informationen findest Du hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0815.pdf

Dazu bitte den Text bei Nr. 5 beachten.

Nachdem dein Mann noch keine 5 Jahren in der PKV versichert ist, müsste noch die Möglichkeit bestehen wieder zurück in die GKV (Krankenversicherung der Rentner) zu kommen.
die Versteuerung der Rente benachteiligt somit m.M. nach die Ehepartner von Beamten!
Wieso dies ? Alle Einkünfte, ob Versorgungsbezüge, Renten, Beamtenbezüge usw. sind grundsätzlich zu versteuern
und dies hat mit Sicherheit nicht damit zu tun ob der Ehepartner Beamter, Angestellter, Selbständiger oder auch Rentner ist.

Gruß vom Steinbock
versuch
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Re: Beihilfeanspruch für Ehemann in der Rente

Beitrag von versuch »

Steinbock hat geschrieben:
versuch hat geschrieben: Ist ein theoretischer Fall.
Der Ehemann wird nun 65, er war immer in der GKV, außer die letzten beiden Jahre, da er keinen Verdienst hatte über die Ehefrau in der PKV + Beihilfe.
Die Rente wird nun versteuert und e ist damit über der Grenze von 10.000 € bzw. 18.000 €.
Kann er nun in die GKV zurück oder muss er in der privaten bleiben und sich zu 100% versichern.
die entsprechenden Informationen findest Du hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0815.pdf

Dazu bitte den Text bei Nr. 5 beachten.

Nachdem dein Mann noch keine 5 Jahren in der PKV versichert ist, müsste noch die Möglichkeit bestehen wieder zurück in die GKV (Krankenversicherung der Rentner) zu kommen.
die Versteuerung der Rente benachteiligt somit m.M. nach die Ehepartner von Beamten!
Wieso dies ? Alle Einkünfte, ob Versorgungsbezüge, Renten, Beamtenbezüge usw. sind grundsätzlich zu versteuern
und dies hat mit Sicherheit nicht damit zu tun ob der Ehepartner Beamter, Angestellter, Selbständiger oder auch Rentner ist.

Gruß vom Steinbock
Die Versteuerung der Renten steigt bis 2040, so dass ein bereits in der PK versicherter wieder aus der Beihilfe herausfliegen könnte.
Dies ist ungerecht m.M. nach.

Und wenn in diesem theoretischen Fall der Mann z. B. 6 Jahre nicht gearbeitet hat (Gehalt = 0 €)und deswegen Beihilfe bekommen hat, würde er bei Rentenantritt wieder aus der Beihilfe herausfliegen, könnte nicht in die KVdR und müsste sich nun 100% privat versichern, was erhebliche Kosten verursacht und m.M. nach ebenso ungerecht wäre.
Steinbock
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Re: Beihilfeanspruch für Ehemann in der Rente

Beitrag von Steinbock »

versuch hat geschrieben: Die Versteuerung der Renten steigt bis 2040, so dass ein bereits in der PK versicherter wieder aus der Beihilfe herausfliegen könnte.
Dies ist ungerecht m.M. nach.
Was hat denn die Steuer der Rente damit zu tun, dass jemand aus der Beihilfe rausfliegt ?
Das Bruttoeinkommen wird berücksichtigt !
Und wenn in diesem theoretischen Fall der Mann z. B. 6 Jahre nicht gearbeitet hat (Gehalt = 0 €)und deswegen Beihilfe bekommen hat, würde er bei Rentenantritt wieder aus der Beihilfe herausfliegen, könnte nicht in die KVdR und müsste sich nun 100% privat versichern, was erhebliche Kosten verursacht und m.M. nach ebenso ungerecht wäre.
Man kann sich nicht immer nur die Rosinen raus picken. Der Ehemann hätte ja auch die Möglichkeit gehabt in der GKV zu bleiben.

Gruß vom Steinbock
versuch
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Re: Beihilfeanspruch für Ehemann in der Rente

Beitrag von versuch »

Steinbock hat geschrieben:
versuch hat geschrieben: Die Versteuerung der Renten steigt bis 2040, so dass ein bereits in der PK versicherter wieder aus der Beihilfe herausfliegen könnte.
Dies ist ungerecht m.M. nach.
Was hat denn die Steuer der Rente damit zu tun, dass jemand aus der Beihilfe rausfliegt ?
Das Bruttoeinkommen wird berücksichtigt !
Nein, das zu versteuernde Einkommen.
Deswegen zählt zum Beispiel auch Elterngeld bei der Berechnung zur Beihilfegewährung nicht.
Zumindest in BW.
Steinbock hat geschrieben:
versuch hat geschrieben:
Und wenn in diesem theoretischen Fall der Mann z. B. 6 Jahre nicht gearbeitet hat (Gehalt = 0 €)und deswegen Beihilfe bekommen hat, würde er bei Rentenantritt wieder aus der Beihilfe herausfliegen, könnte nicht in die KVdR und müsste sich nun 100% privat versichern, was erhebliche Kosten verursacht und m.M. nach ebenso ungerecht wäre.
Man kann sich nicht immer nur die Rosinen raus picken. Der Ehemann hätte ja auch die Möglichkeit gehabt in der GKV zu bleiben.

Gruß vom Steinbock
Kann man so sehen, aber ich denke, dass man für solche Härtefälle, Sonderregeln machen sollte.
Steinbock
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Re: Beihilfeanspruch für Ehemann in der Rente

Beitrag von Steinbock »

versuch hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:
versuch hat geschrieben: Die Versteuerung der Renten steigt bis 2040, so dass ein bereits in der PK versicherter wieder aus der Beihilfe herausfliegen könnte.
Dies ist ungerecht m.M. nach.
Was hat denn die Steuer der Rente damit zu tun, dass jemand aus der Beihilfe rausfliegt ?
Das Bruttoeinkommen wird berücksichtigt !
Nein, das zu versteuernde Einkommen.
Deswegen zählt zum Beispiel auch Elterngeld bei der Berechnung zur Beihilfegewährung nicht.
Zumindest in BW.
Die Einkommensgrenze für Ehegatten wird wie folgt ermittelt: Der Gesamtbetrag der Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz wird um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft vermindert.

Und wenn in diesem theoretischen Fall der Mann z. B. 6 Jahre nicht gearbeitet hat (Gehalt = 0 €)und deswegen Beihilfe bekommen hat, würde er bei Rentenantritt wieder aus der Beihilfe herausfliegen, könnte nicht in die KVdR und müsste sich nun 100% privat versichern, was erhebliche Kosten verursacht und m.M. nach ebenso ungerecht wäre.
Man kann sich nicht immer nur die Rosinen raus picken. Der Ehemann hätte ja auch die Möglichkeit gehabt in der GKV zu bleiben.

Gruß vom Steinbock
Kann man so sehen, aber ich denke, dass man für solche Härtefälle, Sonderregeln machen sollte.
Du meinst also, man sollte alle anderen benachteiligen (Freiberufler, Selbständige, Angestellte) und nur Angehörige von Beamten bevorteilen ?

Was Du nur für Gedanken hast. :evil:

Gruß vom Steinbock
versuch
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Re: Beihilfeanspruch für Ehemann in der Rente

Beitrag von versuch »

Nein, das denke ich nicht...aber es kann dabei schon zu Härtefällen kommen....aber das ist ein anderes Thema.

"Die Einkommensgrenze für Ehegatten wird wie folgt ermittelt: Der Gesamtbetrag der Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz wird um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft vermindert." woher hast Du das?
Und was ist der Altersentlastungsbetrag?
Danke.
Steinbock
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Re: Beihilfeanspruch für Ehemann in der Rente

Beitrag von Steinbock »

versuch hat geschrieben:Nein, das denke ich nicht...aber es kann dabei schon zu Härtefällen kommen....aber das ist ein anderes Thema.
Warum sollte dies ein Härtefall sein.
Auch der PKV-Versicherte kann bei deinem Beispiel (6 Jahre) in den Standardtarif wechseln, dann zahlt er in etwa den gleichen Beitrag wie in der KVDR.

Und ob sich ein GKV-Versicherte für ein paar Jahre ab höherem Eintrittsalter wegen ein paar Euronen die er sparen kann noch eine PKV antun soll, muss er für sich selbst entscheiden.
Wenn er dies aber tut, dann hat er auch die Konsequenzen zu tragen und muss dann evt. bis zu seinem Lebensende höhere Beiträge zahlen.
"Die Einkommensgrenze für Ehegatten wird wie folgt ermittelt: Der Gesamtbetrag der Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz wird um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft vermindert." woher hast Du das?
Und was ist der Altersentlastungsbetrag?
Danke.
Wenn Du dich schon auf die Einkommensteuer in deinen Antworten beziehst, solltest Du aber auch schon wissen, wo solche Begriffe erklärt werden.

siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24a.html

Gruß vom Steinbock
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