Hallo nochmal!
Also, der PKV-Tarif für 20 %-Aufzahlung würde ca. 50 Euro pro Monat kosten, mit den für mich nicht erkennbaren Mehrleistungen, sondern mit den bereits gespürten Minderleistungen (Impfungen, usw.) ...
Die Zusatzversicherung mit 80 %-Leistung, außer den ambulanten Versorgungen, kostet im Monat ca. 10 Euro - hier haben wir einen Tarif, der zu dem bestehenden Tarif meines Mannes dazugebucht wird, der wiederum in der Finanzdienstleistungsbranche tätig ist und es sich um eine Art "Mitarbeitertarif" handelt.
Leistungen wie folgt:
jeweils 80 % aus Kosten
- für 1-Bett Zimmer mit Chefarztbehandlung, sollte man 2-Bett-Zimmer wählen ersatzweise 20 Euro KH-Tagegeld
- Arzt für Naturheilkunde und Heilpraktiker, bis 1.500 Euro im Jahr
- Brillen, bis 400 Euro in 2 Jahren
- Auslandsreisekrankenversicherung zu 100 %
- Zahnversicherung, bis 15.000 Euro in 4 Jahren
Wichtig für uns, die Kostendeckung für Heilpraktiker und 1-Bett-Chefarztbehandlung bei stationärem Aufenthalt.
Mein privater KV-Tarif ist auf 50 % abgeschlossen, d.h., ich bekomme jeweils von der Beihilfe und der PKV 50 % des Rechnungsbetrags (abzgl. evtl. anfallender Eigenbeiträge). Die Frage, die ich gestellt habe, ist tatsächlich ernst gemeint. Ich bekomme zwei Rechnungen, eine geht an die Beihilfe, die erstattet für die Kleine 80 % (im Nichtwissen des bestehenden Zusatztarifs) und die Zusatzversicherung ebenso, im Nichtwissen des Beihilfeanspruchs? Und hier hoffe ich doch, dass es einen Sicherungsmechanismus gibt, der einer evtl. Überzahlung vorbeugt ...
Die 40 Euro Beitragsunterschied kann ich sinnvoller in die Erziehung meiner Prinzessin investieren, glaube ich. Wie gesagt, wenn es nennenswerte Gründe gibt, dann lasse ich mich gerne umstimmen.

Und ja, wir hatten bisher noch keine großartigen Erkrankungen, wo Unterschiede festzustellen wären.
Aber nochmal ein Beispiel. Die Kleine hat eine Erkrankung, die einen Privatarzt-Behandlung unumgänglich macht. Dann bekomme ich im Falle der ambulanten Behandlung auch bei normaler GKV-Versicherung 80 % von der Beihilfe erstattet - die restlichen 20 % müsste ich bei Nichtvorhandensein einer PKV selbst zahlen???
Danke nochmal für die Hilfe,
und die Fragen sind tatsächlich ernst gemeint ... ;.-)
Grüße,