Hallo lieber Forumsmitglieder,
Momentan fülle ich den Personalbogen für einen Stelle als Kommunalbeamter in Bayern aus.
An zwei Stellen blebe ich "hängen".
Ich hoffe dass kundige Mitglieder hier mir weiterhelfen können:
1. Beim "Werdegang" wird zunächst nach Ausbildung/Studium gefragt. Soweit so klar.
War nach dem Abi direkt Student - bin immer noch immatrikuliert.
Was mir nicht ganz klar ist: Als letzter Punkt wird eine "lückenlose Darstellung der beruflichen und sonstigen Tätigkeiten, sowie beschäftigungslosen Zeiten" gefordert. 14 Zeilen stehen zur Verfügung.
Ich habe neben meinem Studium mehrmals als Werkstudent bei einer Firma bzw. als geringfügig beschäftigte studentische Hilfskraft an der Uni selbst gearbeitet. Gehören diese Nebentätigkeiten parallel zum Studium in den "beruflichen Werdegang"?
Wenn ja... muss ich die einzelnen Abschnitte (Semester oder Monate) chronologisch eintragen oder kann ich die beiden Tätigkeiten nach Arbeitgeber getrennt zusammenfassen? Es werden auch "Nachweise" gefordert - sind das Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsbescheide auf denen die Arbeitszeiten angegeben sind?
2. Punkt "Maschinenschreiben". Natürlich kann ich zügig auf einer Tastatur schreiben (als Student muss man ja etliche Arbeiten verfassen) ... aber soll ich "ja" ankreuzen, wenn ich keine Angabe zu Anschl./Min. machen kann und keinen Nachweis (Kurszeugnis etc.) vorlegen kann?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Bürokater
Fragen zu Personalbogen (Jobs u.a.)
Moderator: Moderatoren
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Re: Fragen zu Personalbogen (Jobs u.a.)
"mehrmals als Werkstudent bei einer Firma bzw. als geringfügig beschäftigte studentische Hilfskraft an der Uni selbst gearbeitet"
Ich würde die nicht einzeln aufführen, sondern zusammenfassend beschreiben:
Von - bis mehrmaliger Einsatz als Werkstudent bei xy-Firma - zusammen soundsoviel Monate.
Mehrmaliger (oder dauerhafter) Einsatz als studentische Hilfskraft (im Umfang von soundsoviel Stunden pro Woche) im Bereich (z.B. Studentenbüro, Rechenzentrum, o.a.)
Wobei... in Bayern weiss man ja nie. Wenn hier nicht kurzfristig eine genauere Antwort kommt, würde ich ganz einfach mal annehmen, dass die (entschuldigt *lach*) Bergvölkchen es einfach ganz genau wissen wollen. Dann halt zumindest -z.B. beim Werkstudent die einzelnen Arbeitseinsätze bei der Firma mit einer Terminliste darstellen.
Wenn du keinen Überblick über die einzelnen Einsatzzeiten hast, dann vielleicht doch eher summarische Angaben.
Es muss einfach nur einigermaßen der Wahrheit entsprechen. Was man wissen will, ist WAS du gemacht hast und in welchem Umfang.
Ich würde die nicht einzeln aufführen, sondern zusammenfassend beschreiben:
Von - bis mehrmaliger Einsatz als Werkstudent bei xy-Firma - zusammen soundsoviel Monate.
Mehrmaliger (oder dauerhafter) Einsatz als studentische Hilfskraft (im Umfang von soundsoviel Stunden pro Woche) im Bereich (z.B. Studentenbüro, Rechenzentrum, o.a.)
Wobei... in Bayern weiss man ja nie. Wenn hier nicht kurzfristig eine genauere Antwort kommt, würde ich ganz einfach mal annehmen, dass die (entschuldigt *lach*) Bergvölkchen es einfach ganz genau wissen wollen. Dann halt zumindest -z.B. beim Werkstudent die einzelnen Arbeitseinsätze bei der Firma mit einer Terminliste darstellen.
Wenn du keinen Überblick über die einzelnen Einsatzzeiten hast, dann vielleicht doch eher summarische Angaben.
Es muss einfach nur einigermaßen der Wahrheit entsprechen. Was man wissen will, ist WAS du gemacht hast und in welchem Umfang.
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Re: Fragen zu Personalbogen (Jobs u.a.)
Die Pflicht zur lückenlose Darstellung Deiner Beschäftigungszeiten kannst Du nicht durch verkürzte Auflistung verändern.
Am besten legt Du ein zusätzliches Blatt bei.
Hintergrund ist, dass man im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen genau wissen will, woher ein Bewerber / Mitarbeiter kommt. Und nicht nebenbei bei seinem schlechtbezahlten Hauptberuf, noch einen gutbezahlten Nebenjob als Informationslieferant hat.
Am besten legt Du ein zusätzliches Blatt bei.
Hintergrund ist, dass man im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen genau wissen will, woher ein Bewerber / Mitarbeiter kommt. Und nicht nebenbei bei seinem schlechtbezahlten Hauptberuf, noch einen gutbezahlten Nebenjob als Informationslieferant hat.

Re: Fragen zu Personalbogen (Jobs u.a.)
Danke für die Antworten.
Die Nachweise/Auflistung der Zeiten habe ich ja, wenn erforderlich.
Die Nachweise/Auflistung der Zeiten habe ich ja, wenn erforderlich.
- Bundesfreiwild
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Re: Fragen zu Personalbogen (Jobs u.a.)
Dann mache ein schön übersichtliches Info-Blättchen und lege es bei.