Guten Abend!
Es geht um folgendes: ich habe heute einen Entlassungsantrag gestellt.(private Gründe).war vorher Landesbeamter in Bayern.
Sobald ich entlassen bin, werde ich ja den Beihilfeanspruch verlieren,jedoch werde ich noch zwei Arztrechnungen erhalten.
Da diese aus der Zeit stammen als ich beihilfeberechtigt war muss die Beihilfestelle noch zahlen oder?
Und wie sieht es mit der privaten Krankenversicherung aus die ja dann auch wegfällt?
Beihilfe nach entlassung
Moderator: Moderatoren
Re: Beihilfe nach entlassung
ja sicher - die Beihilfe anteilmäßig und die PKV!BayVwVfg54 hat geschrieben:Guten Abend!
Es geht um folgendes: ich habe heute einen Entlassungsantrag gestellt.(private Gründe).war vorher Landesbeamter in Bayern.
Sobald ich entlassen bin, werde ich ja den Beihilfeanspruch verlieren,jedoch werde ich noch zwei Arztrechnungen erhalten.
Da diese aus der Zeit stammen als ich beihilfeberechtigt war muss die Beihilfestelle noch zahlen oder?
Warum sollte die PKV wegfallen ?Und wie sieht es mit der privaten Krankenversicherung aus die ja dann auch wegfällt?
Nein diese fällt nicht automatisch weg - diese musst Du evt. dann auf 100 % aufstocken.
Es sei denn - Du bist noch keine 55 Jahre alt und findest eine GKV-pflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer unter der
Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Gruß vom Steinbock