Beihilfe für mehrere Sachen plötzlich abgelehnt - rechtens?

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Elly84
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Beihilfe für mehrere Sachen plötzlich abgelehnt - rechtens?

Beitrag von Elly84 »

Hallo,

ich bin seit 10 Jahren Beamtin in NRW (Kommunal).
Jetzt habe ich eine Frage zu meinem Beihilfebescheid (hab 70 % Beihilfeanspruch). Im Oktober bin ich bei einer Kieferorthopädin gewesen und diese erklärte mir, dass meine früher schon mal behandelten Zähne (vor 18) sich wieder verschoben hätten und eine erneute Behandlung nötig sei. Ich gehe davon aus, dass dieses mit einem Unfall zusammenhängt, bei dem ich starke Prellungen und einen Knochenbruch im Kopf davon trug. Die Ärztin erklärte mir, dass sie einen Kostenvoranschlag machen würde und diesen könnte ich dann bei den Stellen einreichen.

Jetzt kam der Kostenvoranschlag und veranschlagte einen Betrag von knapp 5000 € und eine feste Zahnspange, insgesamt 2 Jahre Behandlungszeit. Zugegeben, ich war auch überrascht. Zudem hat sich bei mir jetzt privat einiges geändert, dass ich den Kostenvoranschlag erstmal nicht vorgelegt habe, es gibt derzeit leider größere Baustellen an mir.

Von der Rechnung der Ärztin zur Erstellung des Kostenvoranschlages wurden ca. 195 € nicht als beihilfefähig anerkannt. Die Begründung lautet: Die Berechnung der übernahmefähigen Kosten der kieferorthopädischen Behandlung können Sie telefonisch bei Frau xy erfragen.


Nächste Frage:
Ich brauche seit meiner Geburt eine Schuherhöhung, weil ich mit einigen Fehlbildungen auf die Welt gekommen bin. Bisher wurden die Schuhzurichtungen immer anerkannt, es gab nie Probleme - jetzt heißt es, es würden lediglich noch 2 Paar Schuhe plus 1 Paar Hausschuhe übernommen. Rest abgelehnt.

Kann mir jemand helfen?
Danke!
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Bundesfreiwild
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Re: Beihilfe für mehrere Sachen plötzlich abgelehnt - rechte

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich würde tatsächlich mal anrufen und nachfragen, was die 195 Euro betrifft. Eventuell muss man vom behandelnden Arzt nur eine Stellungnahme zu "außergewöhnlichen Schwierigkeiten" bei der Behandlung vorlegen, um sie doch noch erstattet zu bekommen. Die Zahnbehandler denken oft nicht dran, dass bei bestimmten Gebührenordnungsnummer eine Stellungnahme dazu muss.

Bei den Schuhen:
Da würde ich ebenfalls bei der Kasse/Beihilfe anrufen und um eine Informations zum Leistungsverzeichnis bitten, wo das Thema ausgeführt wird.
Mal lesen, was dazu drin steht. Aber soweit ich weiss, machen jetzt so einige Kassen Probleme bei solchen Dingen.
Wenn da was nicht erstattet wird, erstmal Widerspruch gegen die Nichterstattung einlegen. Und an Hand der Beihilfeordnung/Krankenkassen-Vorschriften/Leistungskatalog nachprüfen, was dort drin steht. Falls man das im Internet nicht findet, kann man sich den Auszug aus der Gebühren/Beihilfeordnung auch zuschicken lassen.

Wissen ist Macht. Manchmal liegt es auch wirklich nur an DER FORMULIERUNG auf dem Rezept, ob was bezahlt wird oder nicht.
Z. B. wird bei bestimmten Augenprobleme keine "Sonnenbrille" verschrieben, sondern es muss eine SonnenSCHUTZbrille sein, damit die Kasse/Beihilfe bezahlt.
Bleibt einem nichts anderes übrig, als sich durch die Infos durchzulesen oder einfach mal ganz nachhaltig bohrend zu fragen, was denn auf dem Rezept draufstehen muss, DAMIT es bezahlt wird.
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