Hallo,
ich bin kürzlich Landesbeamter in NRW geworden (A9). Zuvor war ich nach einer kurzen Auszeit bereits einige Jahre in der gleichen Gehaltsstufe Landesbeamter.
Jetzt habe ich meine erste Bezügemitteilung bekommen und bin in Erfahrungsstufe 2 eingestuft worden, habe aber früher bereits deutlich mehr bekommen (nach ca. 5 Dienstjahren). Bei meiner Wiedereinstellung wurde mir von der Einstellungbeshörde versichert, dass genau das nicht passieren würde und die früheren Dienstzeiten "selbstverständlich" angerechnet würden.
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage aussieht, da ich baldmöglichst mit dem LBV darüber diskutieren werde müssen...?
Erfahrungsstufe / Anerkennung früherer Dienstzeiten
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Re: Erfahrungsstufe / Anerkennung früherer Dienstzeiten
Wenn Ihnen das von der Einstellungsbehörde versichert worden ist, dann wird diese die Zeit wohl auch im Bescheid über die Stufenfestsetzung berücksichtigen. Für mich klingt das danach, dass dem LBV beim Rechentermin für den Februar-Zahltag noch keine entsprechenden Informationen vorlagen. Ist ja auch nicht erstaunlich, wenn Sie tatsächlich erst "kürzlich" (Januar?) Landesbeamter geworden sind. Da gibt es vorerst nix zu diskutieren.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Viele Grüße
Gerda Schwäbel