Mütterkur
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Mütterkur
Wer hat Erfahrungen mit Mütterkuren (nicht Mutter-Kind-Kur) als Lehrerin? Muss man die wirklich in die Sommerferien legen? Gilt auch hier, dass die priv. KV nur den Tagessatz zahlt?
Danke für eure Rückmeldungen
Danke für eure Rückmeldungen
Re: Mütterkur
Zuerst muss man mal seine Unterlagen von der PK anschauen.
Kann sein, dass eine Mutterkur gar nicht zum Leistungumfang der PK gehört.
Man kann ganz individuell aussuchen, welche Leistungen einen bei der PK wichtig sind und
wenn man das beim Abschluss nicht beachtet hat, kann es sein das die Leistung Mutterkur
garnicht zum Leistungsumfang gehört.
Kann sein, dass eine Mutterkur gar nicht zum Leistungumfang der PK gehört.
Man kann ganz individuell aussuchen, welche Leistungen einen bei der PK wichtig sind und
wenn man das beim Abschluss nicht beachtet hat, kann es sein das die Leistung Mutterkur
garnicht zum Leistungsumfang gehört.
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Re: Mütterkur
Bin inzwischen fündig geworden: Mütterkuren werden auch ohne minderjährige Kinder genehmigt, wenn man in der "Familienverantwortung" stand oder steht, z.B. jemanden pflegen muss. Die homepage des Müttergenesungswerkes gibt gute Infos. Man muss sich erst nach einer passenden Kurklinik umsehen, am besten einen Wunschtermin reservieren, wenn es eine begehrte Jahreszeit ist, dann beim Hausarzt einen Kurantrag stellen. Damit geht man zum Amtsarzt beim Gesundheitsamt. Dieses amtsärztliche Attest ist aber nur zeitlich begrenzt gültig (deshalb die vorherige Reservierung). Sonst hat man ein Attest, bekommt keinen Platz in den Ferien und bis zu den nächsten Ferien ist das Attest evtl. schon abgelaufen.
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Re: Mütterkur
Hallo,
es gibt meines Wissens keine Vorgaben, dass man eine Kur/Reha in die Ferien legen muss - auch nicht für Lehrer/innen...
Dann musst du noch zwischen Kur und Reha unterscheiden...dabei gibt es Mutter-/Vater-Kind-Kuren - dann muss für die Kinder aber auch eine Indikation (Attest) vorliegen...
Dann gibt es noch die Kur/Reha, bei der die Kinder als Begleitperson (ohne Indikation) mitfahren und "nur" betreut werden...
Eine Mutterkur ist eine Kur ohne Begleitung der Kinder...
Eine Kur/Reha ohne unterhalt- bzw. betreuungspflichtige Kinder ist eine normale Kur/Reha, die jeder Beschäftigte beantragen kann !
Ich rate jedem vorher einmal die Beihilfeleistungen (in dem Fall des jeweiligen Landes) durchzulesen und notfalls vorher die Beihilfe einmal anrufen. Gleiches gilt dann auch für den Anteil der Krankenkasse - hier die Krankenkasse anrufen.
Normalerweise reicht ein Attest des behandelnden Arztes aus, von der Beihilfestelle bzw. ArbG wird man dann zum Amtsarzt geschickt und damit kann man die Kur/Reha beantragen...
es gibt meines Wissens keine Vorgaben, dass man eine Kur/Reha in die Ferien legen muss - auch nicht für Lehrer/innen...
Dann musst du noch zwischen Kur und Reha unterscheiden...dabei gibt es Mutter-/Vater-Kind-Kuren - dann muss für die Kinder aber auch eine Indikation (Attest) vorliegen...
Dann gibt es noch die Kur/Reha, bei der die Kinder als Begleitperson (ohne Indikation) mitfahren und "nur" betreut werden...
Eine Mutterkur ist eine Kur ohne Begleitung der Kinder...
Eine Kur/Reha ohne unterhalt- bzw. betreuungspflichtige Kinder ist eine normale Kur/Reha, die jeder Beschäftigte beantragen kann !
Ich rate jedem vorher einmal die Beihilfeleistungen (in dem Fall des jeweiligen Landes) durchzulesen und notfalls vorher die Beihilfe einmal anrufen. Gleiches gilt dann auch für den Anteil der Krankenkasse - hier die Krankenkasse anrufen.
Normalerweise reicht ein Attest des behandelnden Arztes aus, von der Beihilfestelle bzw. ArbG wird man dann zum Amtsarzt geschickt und damit kann man die Kur/Reha beantragen...
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Re: Mütterkur
Bin gespannt, ob ich dann überhaupt in den Herbstferien (1 Woche) fahren kann.
Die Ferien sind dann Bedingung, wenn es keine Akutmaßnahme ist.
Die Ferien sind dann Bedingung, wenn es keine Akutmaßnahme ist.
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Re: Mütterkur
Hallo,
lt. Vorgabe von dibedupp muss mindestens die Hälfte der Kur-/Rehezeit in den Ferien liegen...
Wie auch schon eben beschrieben, muss man sich vorher einmal die Beihilferichtlinien durchlesen und notfalls selber bei der Beihilfe erkundigen...
Von den Schülern wird einiges verlangt, da kann man meiner Meinung auch verlangen, dass man sich als Lehrer/in vorher mal kurz die Beihilferichtlinien durchsieht oder sich erkundigt...
lt. Vorgabe von dibedupp muss mindestens die Hälfte der Kur-/Rehezeit in den Ferien liegen...
Wie auch schon eben beschrieben, muss man sich vorher einmal die Beihilferichtlinien durchlesen und notfalls selber bei der Beihilfe erkundigen...
Von den Schülern wird einiges verlangt, da kann man meiner Meinung auch verlangen, dass man sich als Lehrer/in vorher mal kurz die Beihilferichtlinien durchsieht oder sich erkundigt...

Re: Mütterkur
Nein - die priv. KV zahlt nur entsprechend der abgeschlossenen Tarife.CindyCrawfordd hat geschrieben:Wer hat Erfahrungen mit Mütterkuren (nicht Mutter-Kind-Kur) als Lehrerin? Muss man die wirklich in die Sommerferien legen? Gilt auch hier, dass die priv. KV nur den Tagessatz zahlt?
Danke für eure Rückmeldungen
Bei den meisten PKV´s sind Kuren nicht mitversichert.
Evt. ein Kurtagegeld.
Gruß vom Steinbock
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Re: Mütterkur
Hallo,
das muss jeder für sich in den eigenen Tarifen nachsehen...
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Re: Mütterkur
Hallo zusammen,
Sorry, habe mich ungenau ausgedrückt: Habe mit Tagessatz nicht den der Kurklinik gemeint, sondern den Betrag, der in meinem Tarif der PK pro Tag gezahlt wird (kein prozentualer Anteil, sondern ein fester Betrag). Hierzu ein Tipp: der Tagessatz der Klinik kann reduziert werden, wenn man die Arzt- und Massagerechnung getrennt bekommt. Diese Rechnungen kann ich bei der Beihilfe+PK ganz normal einreichen)
Bzgl. der Ferien ist in den Beihilfebestimmenung keine Aussage, aber indirekt: "....die Heilkur innerhalb eines im Anerkennungsbescheid unter Beachtung der dienstlichen Belange zu bestimmenden Zeitraums begonnen wird." Die Aussage über die Beteiligung der Ferien habe ich von einem Telefonat mit der Beihilfestelle.
Sorry, habe mich ungenau ausgedrückt: Habe mit Tagessatz nicht den der Kurklinik gemeint, sondern den Betrag, der in meinem Tarif der PK pro Tag gezahlt wird (kein prozentualer Anteil, sondern ein fester Betrag). Hierzu ein Tipp: der Tagessatz der Klinik kann reduziert werden, wenn man die Arzt- und Massagerechnung getrennt bekommt. Diese Rechnungen kann ich bei der Beihilfe+PK ganz normal einreichen)
Bzgl. der Ferien ist in den Beihilfebestimmenung keine Aussage, aber indirekt: "....die Heilkur innerhalb eines im Anerkennungsbescheid unter Beachtung der dienstlichen Belange zu bestimmenden Zeitraums begonnen wird." Die Aussage über die Beteiligung der Ferien habe ich von einem Telefonat mit der Beihilfestelle.
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Re: Mütterkur
Hallo,
wenn in euren Beihilfebestimmungen oder sonstigen Vorgaben nichts von einer Kur/Reha innerhalb der Ferien aufgeschrieben ist, dann brauchst du dich meiner Meinung nicht an eine mündliche Vorgabe zu halten...aber warum wird dir diese Auskunft von der Beihilfestelle gegeben und es sollte nicht so sein ???
wenn in euren Beihilfebestimmungen oder sonstigen Vorgaben nichts von einer Kur/Reha innerhalb der Ferien aufgeschrieben ist, dann brauchst du dich meiner Meinung nicht an eine mündliche Vorgabe zu halten...aber warum wird dir diese Auskunft von der Beihilfestelle gegeben und es sollte nicht so sein ???
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Re: Mütterkur
Ich kenne kein im unmittelbaren Beihilferecht festgeschriebene Regelung, wonach die Heilkur (teilweise) in den Schulferien durchzuführen wäre. Das ist in meinen Augen logisch, weil nicht alle Beamten Lehrer sind und der Beihilfeansruch davon überhaupt nicht betroffen ist. Wer eine Kur durchführt, bekommt i. d.R. Sonderurlaub (weil keine akute Erkrankung vorliegt). Wenn es also einen kultusministeriellen Erlass gibt, der die Sonderurlaubsverordnung insoweit konkretisiert, dass bei Lehrern "mindestens die Hälfte der Kur in die Ferien fallen muss" tun Sie gut daran, dies bei Ihrer Planung zu berücksichtigen. Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Heilkur nützt Ihnen nämlich gar nichts, wenn Sie aus personalrechtlichen Gründen nicht antreten dürfen. Den Ärger, der Ihnen droht, wenn Sie wochenlang ohne Genehmigung dem Dienst fernbleiben, schätze ich als "äußerst kontraproduktiv" für den Kurerfolg ein.
Ihr Schulleiter weiß sicher genau, welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Ihr Schulleiter weiß sicher genau, welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Mütterkur
Vorsicht - dies nennt man dann auch versuchten Versicherungsbetrug !CindyCrawfordd hat geschrieben:Hallo zusammen,
Sorry, habe mich ungenau ausgedrückt: Habe mit Tagessatz nicht den der Kurklinik gemeint, sondern den Betrag, der in meinem Tarif der PK pro Tag gezahlt wird (kein prozentualer Anteil, sondern ein fester Betrag).
Hierzu ein Tipp: der Tagessatz der Klinik kann reduziert werden, wenn man die Arzt- und Massagerechnung getrennt bekommt. Diese Rechnungen kann ich bei der Beihilfe+PK ganz normal einreichen) .
Und von der dienstlichen Seite könnte ich mir auch noch ein Disziplinarverfahren vorstellen !
Gruß vom Steinbock
Re: Mütterkur
Kuren in der Ferien
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 47
Beurlaubung/Arbeitsbefreiung für Lehrkräfte durch Leiterinnen und Leiter der Schulen und Studienseminare (Stand: 1. November 2006)
Sonderurlaub für Heil- und Badekuren wird ausschließlich während der Schulferien gewährt. Dies gilt nicht für Sanatoriumsaufenthalte nach einer schweren, einen Krankenhausaufenthalt erfordernden Erkrankung, oder, wenn nach dem Gutachten des zuständigen Amtsarztes oder eines Vertrauensarztes aus zwingenden medizinischen Gründen eine Sanatoriumsbehandlung notwendig ist.
Beihilfefähige Aufwendungen für stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater-Kind Kuren
(1) Zu den Kosten einer stationären Rehabilitationsmaßnahme in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes (Müttergenesungskur) oder in einer gleichartigen Einrichtung, die Leistungen in Form einer Mutter-/Vater-Kind-Kur erbringt (§§ 24 und 41 Absatz 1 SGB V) werden - soweit die Einrichtungen über Versorgungsverträge nach § 111a SGB V verfügen - Beihilfen bis zu einer Dauer von 23 Kalendertagen (bei chronisch kranken Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis zu 30 Kalendertagen) einschließlich der Reisetage gewährt. § 7 Absatz 2 gilt entsprechend. Wird die Maßnahme nach Satz 1 ausschließlich auf Grund der Erkrankung eines Kindes notwendig, ist § 7 Absatz 2 Buchstabe b Satz 1 nicht anzuwenden.
(2) Beihilfefähig sind neben den Aufwendungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, 7 und 9 die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, die Kurtaxe, das amtsärztliche Gutachten, den ärztlichen Schlussbericht sowie die Fahrkosten. § 6 Absatz 1 Satz 7 und Absatz 3 gelten entsprechend; ist die Rehabilitationsmaßnahme nicht anerkannt worden (§ 7 Absatz 2), sind nur die Aufwendungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, 7 und 9 beihilfefähig.
Stationäre Müttergenesungskur
Die Beihilfe NRW unterscheidet nach Pauschalsätzen und Einzelabrechnungen.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Behandlung sind in Höhe der aktuellen Preisvereinbarung beihilfefähig, die die Einrichtung mit einem Sozialversicherungsträger vereinbart hat.
a) Werden neben der vorgenannten vereinbarten Pauschale weitere Kosten (z. B. für eine Chefarztbehandlung, Heilbehandlungen), in Rechnung gestellt, ist die vorgenannte Pauschale um 30 % zu kürzen; der Restbetrag ist beihilfefähig.
b) Es liegt keine Pauschalvereinbarung mit einem Sozialversicherungsträger vor. Hier kannst Du dann Unterkunft (max. 104 Euro) Arzt und Therapien einzeln abrechnen und erhältst eine entsprechende Beihilfe.
Die Beihilfe verlangt im Übrigen eine Bescheinigung der Klinik, ob so eine Vereinbarung vorliegt oder nicht. Du kannst Dir (noch) aussuchen, ob Du eine Pauschalabrechnung möchtest oder lieber einzeln abrechnen willst. Liegt eine Vereinbarung Pauschalbetrag zwischen Einrichtung und Sozialversicherungsträger vor, wird von der Beihilfe entsprechend der oben genannten Punkte gekürzt. Oftmals erübrigt sich diese Frage allerdings, denn viele Kliniken rechnen nur noch pauschal ab.
Private Krankenversicherung
Was die Private Krankenversicherung erstattet, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Da müsstest Du bei der PKV nachfragen.
In der PKV sind die Vertragsbedingungen wichtig. In vielen Versicherungsbedingungen gibt es bei Pauschalabrechnung sogenannte Tagegelder, die unterschiedlich niedrig ausfallen.
Bei einer Einzelabrechnung werden in der Regel in den Tarifen für Beihilfeberechtigten die Kosten für Unterkunft und Verpflegung ausgeklammert. Hier bekommst Du dann nur die Arzt- und Therapiekosten mit dem entsprechend versicherten Anteil erstattet.
In Zusatzversicherungen kannst Du Tagegelder vereinbaren, das kostet allerdings höhere Beiträgen, ist aber durchaus sinnig – Stichwort Beihilfeergänzungstarif-
Bei Pauschalabrechnung gibt es in der Regel nur Tagessätze in der versicherten Höhe. Hier ist es in der Tat so, dass nur ein geringer Anteil der Kosten gedeckt ist. Aber das liegt letztendlich an den Bedingungen, zu denen Du die Krankenversicherung abgeschlossen hast.
Ob es eine Klinik gibt, die dir eine Pauschale anbietet, dafür die Rechnung ausstellt, die du dann zu bezahlen hast und dann noch eine zweite, höhere Einzelrechnung ausstellt, die du bei der PKV einreichst, wage ich zu bezweifeln. Ich denke aber auch, dass Du das so nicht gemeint hattest..
Ansonsten ist es völlig legitim mit der Klinik Pauschal oder Einzelabrechnung zu vereinbaren. Hier bleiben Dir aber Rechnerei, bei welcher Variante Du am wenigsten zuzahlen musst und Nachfragen bei Beihilfe und Krankenversicherung leider nicht erspart. Viel Erfolg.
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 47
Beurlaubung/Arbeitsbefreiung für Lehrkräfte durch Leiterinnen und Leiter der Schulen und Studienseminare (Stand: 1. November 2006)
Sonderurlaub für Heil- und Badekuren wird ausschließlich während der Schulferien gewährt. Dies gilt nicht für Sanatoriumsaufenthalte nach einer schweren, einen Krankenhausaufenthalt erfordernden Erkrankung, oder, wenn nach dem Gutachten des zuständigen Amtsarztes oder eines Vertrauensarztes aus zwingenden medizinischen Gründen eine Sanatoriumsbehandlung notwendig ist.
Beihilfefähige Aufwendungen für stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater-Kind Kuren
(1) Zu den Kosten einer stationären Rehabilitationsmaßnahme in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes (Müttergenesungskur) oder in einer gleichartigen Einrichtung, die Leistungen in Form einer Mutter-/Vater-Kind-Kur erbringt (§§ 24 und 41 Absatz 1 SGB V) werden - soweit die Einrichtungen über Versorgungsverträge nach § 111a SGB V verfügen - Beihilfen bis zu einer Dauer von 23 Kalendertagen (bei chronisch kranken Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis zu 30 Kalendertagen) einschließlich der Reisetage gewährt. § 7 Absatz 2 gilt entsprechend. Wird die Maßnahme nach Satz 1 ausschließlich auf Grund der Erkrankung eines Kindes notwendig, ist § 7 Absatz 2 Buchstabe b Satz 1 nicht anzuwenden.
(2) Beihilfefähig sind neben den Aufwendungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, 7 und 9 die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, die Kurtaxe, das amtsärztliche Gutachten, den ärztlichen Schlussbericht sowie die Fahrkosten. § 6 Absatz 1 Satz 7 und Absatz 3 gelten entsprechend; ist die Rehabilitationsmaßnahme nicht anerkannt worden (§ 7 Absatz 2), sind nur die Aufwendungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, 7 und 9 beihilfefähig.
Stationäre Müttergenesungskur
Die Beihilfe NRW unterscheidet nach Pauschalsätzen und Einzelabrechnungen.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Behandlung sind in Höhe der aktuellen Preisvereinbarung beihilfefähig, die die Einrichtung mit einem Sozialversicherungsträger vereinbart hat.
a) Werden neben der vorgenannten vereinbarten Pauschale weitere Kosten (z. B. für eine Chefarztbehandlung, Heilbehandlungen), in Rechnung gestellt, ist die vorgenannte Pauschale um 30 % zu kürzen; der Restbetrag ist beihilfefähig.
b) Es liegt keine Pauschalvereinbarung mit einem Sozialversicherungsträger vor. Hier kannst Du dann Unterkunft (max. 104 Euro) Arzt und Therapien einzeln abrechnen und erhältst eine entsprechende Beihilfe.
Die Beihilfe verlangt im Übrigen eine Bescheinigung der Klinik, ob so eine Vereinbarung vorliegt oder nicht. Du kannst Dir (noch) aussuchen, ob Du eine Pauschalabrechnung möchtest oder lieber einzeln abrechnen willst. Liegt eine Vereinbarung Pauschalbetrag zwischen Einrichtung und Sozialversicherungsträger vor, wird von der Beihilfe entsprechend der oben genannten Punkte gekürzt. Oftmals erübrigt sich diese Frage allerdings, denn viele Kliniken rechnen nur noch pauschal ab.
Private Krankenversicherung
Was die Private Krankenversicherung erstattet, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Da müsstest Du bei der PKV nachfragen.
In der PKV sind die Vertragsbedingungen wichtig. In vielen Versicherungsbedingungen gibt es bei Pauschalabrechnung sogenannte Tagegelder, die unterschiedlich niedrig ausfallen.
Bei einer Einzelabrechnung werden in der Regel in den Tarifen für Beihilfeberechtigten die Kosten für Unterkunft und Verpflegung ausgeklammert. Hier bekommst Du dann nur die Arzt- und Therapiekosten mit dem entsprechend versicherten Anteil erstattet.
In Zusatzversicherungen kannst Du Tagegelder vereinbaren, das kostet allerdings höhere Beiträgen, ist aber durchaus sinnig – Stichwort Beihilfeergänzungstarif-
Bei Pauschalabrechnung gibt es in der Regel nur Tagessätze in der versicherten Höhe. Hier ist es in der Tat so, dass nur ein geringer Anteil der Kosten gedeckt ist. Aber das liegt letztendlich an den Bedingungen, zu denen Du die Krankenversicherung abgeschlossen hast.
Ob es eine Klinik gibt, die dir eine Pauschale anbietet, dafür die Rechnung ausstellt, die du dann zu bezahlen hast und dann noch eine zweite, höhere Einzelrechnung ausstellt, die du bei der PKV einreichst, wage ich zu bezweifeln. Ich denke aber auch, dass Du das so nicht gemeint hattest..
Ansonsten ist es völlig legitim mit der Klinik Pauschal oder Einzelabrechnung zu vereinbaren. Hier bleiben Dir aber Rechnerei, bei welcher Variante Du am wenigsten zuzahlen musst und Nachfragen bei Beihilfe und Krankenversicherung leider nicht erspart. Viel Erfolg.
Re: Mütterkur
Müttergenehsungswerk
--> http://www.muettergenesungswerk.de/
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Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
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