Offen legen von Vermögen und Schulden
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Re: Offen legen von Vermögen und Schulden
Hallo Carrington,
ich habe nirgendwo geschrieben, dass für ein Diszi eine Straftat oder dergleichen vorliegen muss...die Begründung liegt im Ermessens des Dienstherrn...
Was ich mit dem Eingangssatz sagen will ist, dass die reine Insolvenz nicht für ein Diszi ausreichen kann. Die (verschuldeten oder unverschuldeten) Insolvenz kann nicht für eine Begündung eines Diszi herhalten - natürlich kann der Dienstherr ein Diszi einleiten.
Das kann er aber auch, wenn ihm deine Nase nicht gefällt - beide Begründungen würden in einem Klageverfahren nicht für die Begründheit eines Diszi ausreichen...
ich habe nirgendwo geschrieben, dass für ein Diszi eine Straftat oder dergleichen vorliegen muss...die Begründung liegt im Ermessens des Dienstherrn...
Was ich mit dem Eingangssatz sagen will ist, dass die reine Insolvenz nicht für ein Diszi ausreichen kann. Die (verschuldeten oder unverschuldeten) Insolvenz kann nicht für eine Begündung eines Diszi herhalten - natürlich kann der Dienstherr ein Diszi einleiten.
Das kann er aber auch, wenn ihm deine Nase nicht gefällt - beide Begründungen würden in einem Klageverfahren nicht für die Begründheit eines Diszi ausreichen...
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Re: Offen legen von Vermögen und Schulden
Ich habe die Beiträge in diesem Thread nur überflogen. Bei der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt insolvenzrechtlich keine Verschuldensprüfung. Das mag sich beamtenrechtlich anders verhalten. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist meines Erachtens geeignet, Bedenken an der Zuverlässigkeit im Sinne eines Bestechlichkeits-/Erpressungspotentials auszuräumen, da sie im Internet veröffentlicht wird (www.insolvenzbekanntmachungen.de), es rechtlich einen Schnitt gibt (Forderungen müssen im Verfahren angemeldet werden) und auch die Besoldungsstelle wegen der Einziehung pfändbarer Bezüge (darüber dann wohl auch die Dienststelle/Personalstelle) darüber unterrichtet wird.Kater-Mikesch hat geschrieben:Was ich mit dem Eingangssatz sagen will ist, dass die reine Insolvenz nicht für ein Diszi ausreichen kann. Die (verschuldeten oder unverschuldeten) Insolvenz kann nicht für eine Begündung eines Diszi herhalten - natürlich kann der Dienstherr ein Diszi einleiten.
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Re: Offen legen von Vermögen und Schulden
Nur mal zur Info!
Hier steht ja wirklich eine Menge Schwachsinn, alleine der Post in dem aufgrund einer Scheidung, Schulden i. H. von 20.000€ übrig waren und dann angeblich ein Diszi eingeleitet wurde und auch eine Maßnahme ausgesprochen wurde ist totaler nonsens...so etwas gibt es nicht und schon gar nicht wenn ein Anwalt involviert war!
In diesem speziellen Fall trifft den Beamten offenkundig keine Schuld, das ist eben Lebensalltag!
Ebenso ist das offen legen von Vermögen oder evtl. bestehenden Verbindlichkeit gegenüber dem Dienstherren, bestehendes BaL Verhältnis vorausgesetzt, sicherlich keine dienstliche Anweisung oder ähnliches (es sei denn der Dienstposten erfordert eine Sicherheitsüberprüfung, wie bspw. Kryptostellen der Bundeswehr oder Tätigkeiten beim BND, etc.)
Denkbar wäre allerdings, da der Dienstherr bei vorliegenden Pfändungen (hier spielt die Höhe und ob mehrfach Pfändungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums Beispiel Niedersachsen -RdErl. d. MF v. 8.4.2009 - 26-34 14/10 (Nds.MBl. Nr.17/2009 S.448) - VORIS 20480 -) durch die Besoldungstelle informiert wird und der Dienstherr das persönliche Gespräch zum Mitarbeiter sucht.
Das gehört, auch wenn es für den betreffenden vielleicht unangenehm ist, zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
In diesem Zusammenhang kann sicherlich auch nach der Vermögenssituation gefragt werden, ist aber nur eine Frage und auf die muss nicht geantwortet werden.
Ob Schulden "leichtfertig" gemacht wurden lässt sich im Einzelfall nur sehr schwer nachweisen und ich kenne alleine mehr als 10 Kollegen die bereits den Weg in den PI beschreiten oder beschritten haben.
Viele durch Scheidung oder einfach durch leichtsinniges Verhalten, in keinem Fall wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet und auch der Personalvertretung ( in der ich Mitglied bin) ist und war davon noch nie etwas bekannt.
Im Gegenteil, es ist sogar so, dass die PI (wenn unausweichlich) sogar als positiv zu bewerten ist, denn mit dem Entschluss den steinigen Weg zu gehen, gelten die Finanzen wieder als geordnet!
Die Privatinsolvenz ist ein vom Gesetzgeber geschaffener Weg die finanzielle Situation zu verbessern und neu zu ordnen...das gilt, auch wenn mancher das nicht glauben kann, für Beamte, Angestellte, Arbeiter, Arbeitslose, etc.
Beamte sind auch nur Menschen, von daher wäre es hilfreich keinem unnötig Angst zu machen, die Situation ist sicherlich schon schwer genug.
In diesem Sinne...einen angenehmen Tag und Kopf hoch!
Hier steht ja wirklich eine Menge Schwachsinn, alleine der Post in dem aufgrund einer Scheidung, Schulden i. H. von 20.000€ übrig waren und dann angeblich ein Diszi eingeleitet wurde und auch eine Maßnahme ausgesprochen wurde ist totaler nonsens...so etwas gibt es nicht und schon gar nicht wenn ein Anwalt involviert war!
In diesem speziellen Fall trifft den Beamten offenkundig keine Schuld, das ist eben Lebensalltag!
Ebenso ist das offen legen von Vermögen oder evtl. bestehenden Verbindlichkeit gegenüber dem Dienstherren, bestehendes BaL Verhältnis vorausgesetzt, sicherlich keine dienstliche Anweisung oder ähnliches (es sei denn der Dienstposten erfordert eine Sicherheitsüberprüfung, wie bspw. Kryptostellen der Bundeswehr oder Tätigkeiten beim BND, etc.)
Denkbar wäre allerdings, da der Dienstherr bei vorliegenden Pfändungen (hier spielt die Höhe und ob mehrfach Pfändungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums Beispiel Niedersachsen -RdErl. d. MF v. 8.4.2009 - 26-34 14/10 (Nds.MBl. Nr.17/2009 S.448) - VORIS 20480 -) durch die Besoldungstelle informiert wird und der Dienstherr das persönliche Gespräch zum Mitarbeiter sucht.
Das gehört, auch wenn es für den betreffenden vielleicht unangenehm ist, zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
In diesem Zusammenhang kann sicherlich auch nach der Vermögenssituation gefragt werden, ist aber nur eine Frage und auf die muss nicht geantwortet werden.
Ob Schulden "leichtfertig" gemacht wurden lässt sich im Einzelfall nur sehr schwer nachweisen und ich kenne alleine mehr als 10 Kollegen die bereits den Weg in den PI beschreiten oder beschritten haben.
Viele durch Scheidung oder einfach durch leichtsinniges Verhalten, in keinem Fall wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet und auch der Personalvertretung ( in der ich Mitglied bin) ist und war davon noch nie etwas bekannt.
Im Gegenteil, es ist sogar so, dass die PI (wenn unausweichlich) sogar als positiv zu bewerten ist, denn mit dem Entschluss den steinigen Weg zu gehen, gelten die Finanzen wieder als geordnet!
Die Privatinsolvenz ist ein vom Gesetzgeber geschaffener Weg die finanzielle Situation zu verbessern und neu zu ordnen...das gilt, auch wenn mancher das nicht glauben kann, für Beamte, Angestellte, Arbeiter, Arbeitslose, etc.
Beamte sind auch nur Menschen, von daher wäre es hilfreich keinem unnötig Angst zu machen, die Situation ist sicherlich schon schwer genug.
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Re: Offen legen von Vermögen und Schulden
Vielen Dank, dass Du mich als schwachsinnigen Lügner darstellst!wesermeister hat geschrieben:Hier steht ja wirklich eine Menge Schwachsinn, alleine der Post in dem aufgrund einer Scheidung, Schulden i. H. von 20.000€ übrig waren und dann angeblich ein Diszi eingeleitet wurde und auch eine Maßnahme ausgesprochen wurde ist totaler nonsens...so etwas gibt es nicht und schon gar nicht wenn ein Anwalt involviert war!
Du magst es auf Grund Deiner Erfahrung in Deinem Verein nicht glauben wollen, das ist ok, aber mäßige Dich bitte im Ton!
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Re: Offen legen von Vermögen und Schulden
@ Mikesch:
Mal 2 Sachen vorweg
1. Solltest Du das alles nicht persönlich nehmen.
2. Als Lügner habe ich Dich nicht dargestellt, dass hast Du vielleicht so verstanden!
Desweiteren erlebe ich es oft, das wenn Kollegen diesen Weg beschreiten, sie es mit der "Wahrheit" nicht so ganz genau nehmen.
Von daher würde mich interessieren, ob Du überhaupt 100% Einblick in den Disziplinarvorgang des betreffenden Kollegen hast und nicht nur auf seine Angaben angewiesen bist.
Auch habe ich nicht gelesen welche Maßnahme gegen den Kollegen verhängt worden ist und darum bitte ich Dich dieses noch mitzuteilen.
Denn der von Dir geschilderte Sachverhalt geht, wenn er sich tatsächlich so abgespielt hat, an der Realtität vorbei!
Ehrlich gesagt solltest Du Dich vielleicht etwas zurücknehmen, aber vorab bitte ich noch kurz um die o. g. Angaben!
Mal 2 Sachen vorweg
1. Solltest Du das alles nicht persönlich nehmen.
2. Als Lügner habe ich Dich nicht dargestellt, dass hast Du vielleicht so verstanden!
Desweiteren erlebe ich es oft, das wenn Kollegen diesen Weg beschreiten, sie es mit der "Wahrheit" nicht so ganz genau nehmen.
Von daher würde mich interessieren, ob Du überhaupt 100% Einblick in den Disziplinarvorgang des betreffenden Kollegen hast und nicht nur auf seine Angaben angewiesen bist.
Auch habe ich nicht gelesen welche Maßnahme gegen den Kollegen verhängt worden ist und darum bitte ich Dich dieses noch mitzuteilen.
Denn der von Dir geschilderte Sachverhalt geht, wenn er sich tatsächlich so abgespielt hat, an der Realtität vorbei!
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Re: Offen legen von Vermögen und Schulden
Deine Wertung bezüglich meiner Aussage lässt nur eine logische Schlussfolgerung zu.wesermeister hat geschrieben:1. Solltest Du das alles nicht persönlich nehmen.
2. Als Lügner habe ich Dich nicht dargestellt, dass hast Du vielleicht so verstanden!
Schön, und dann machen das für Dich gleich alle...wesermeister hat geschrieben:Desweiteren erlebe ich es oft, das wenn Kollegen diesen Weg beschreiten, sie es mit der "Wahrheit" nicht so ganz genau nehmen.

Dann äußere Dich in der Form, dass Du es nicht glaubst, denn das steht Dir frei.
...hattest...wesermeister hat geschrieben:Von daher würde mich interessieren, ob Du überhaupt 100% Einblick in den Disziplinarvorgang des betreffenden Kollegen hast
Ja, hatte ich, da ich mit dem bewussten Kollegen befreundet war.
Folge: Abmahnung...
Ui, Interessantwesermeister hat geschrieben:Ehrlich gesagt solltest Du Dich vielleicht etwas zurücknehmen...

Habe ich jemanden beleidigt, mich im Ton vergriffen oder gegen Forumsregeln verstoßen? Dann bitte um Hinweis auf das entsprechende Posting...
... Deine Vorstellungen andersmeiniger Menschen gegenüber scheinen ja eigenwilliger Natur zu sein

So, Schluss, over n out mit dem OT und wieder zum Thema und Fragestellung des TO!
Bei weiteren Postings bezüglich Diszi mache ich dicht, da dieser Punkt nun hinreichend diskutiert wurde.
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Re: Offen legen von Vermögen und Schulden
Richtig, ein Verweis wars...freshair hat geschrieben:Abmahnung bei Beamten??...das alleine kann doch schon nicht stimmen!
1. Verweis
Ein Verweis ist in meinem Sprachgebrauch ein Abmahnung, so wie sie in der Freien in der Regel auch genannt wird...
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Re: Offen legen von Vermögen und Schulden
Dann mach mal dicht...ist auch besser, bevor hier noch mehr falsche Dinge und Begrifflichkeiten gepostet werden!Mikesch hat geschrieben:Richtig, ein Verweis wars...freshair hat geschrieben:Abmahnung bei Beamten??...das alleine kann doch schon nicht stimmen!
1. Verweis
Ein Verweis ist in meinem Sprachgebrauch ein Abmahnung, so wie sie in der Freien in der Regel auch genannt wird...

Fakt ist und bleibt, der dargestellte Sachverhalt ist schlichtweg FALSCH!!!
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Re: Offen legen von Vermögen und Schulden
Ja klar, DU warst ja dabei, wie konnte ich Dich bloß übersehen haben...wesermeister hat geschrieben:Fakt ist und bleibt, der dargestellte Sachverhalt ist schlichtweg FALSCH!!!

Da ja nichts sachdienliches mehr beigetragen wird...
*** CLOSED ***
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