Hallo zusammen,
bei einem möglichen Wechsel von Bund zu einer KOmmune in Bayern ist auch die Frage, welche Pensionslasten die Kommune vom Bund für den wechselnden Beamten übernehmen muss. Kann hier im Forum eine Aussage getroffen werden, in welcher Höhe hier evtl. Zahlungen an die Kommune zukommen?
Folgender "Lebenslauf" zugrundegelegt:
3 Jahre Anwärterbezüge gehobener Dienst
4 Jahre A9
2 Jahre A10
7 Jahre A11
Vielen Dank!
A_Beamter
Pensionsrückstellungen durch Dienstherrn - in welcher Höhe?
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Re: Pensionsrückstellungen durch Dienstherrn - in welcher Hö
Ich kann es nicht. Darüber wird z.B. bei Telekoms ziemliches Stillschweigen bewahrt.
Frage für die Personaler oder Finanzer.
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Re: Pensionsrückstellungen durch Dienstherrn - in welcher Hö
Siehe den entsprechenden Staatsvertrag mit seiner (stark pauschalierenden) Regelung.A_Beamter hat geschrieben:bei einem möglichen Wechsel von Bund zu einer KOmmune in Bayern ist auch die Frage, welche Pensionslasten die Kommune vom Bund für den wechselnden Beamten übernehmen muss. Kann hier im Forum eine Aussage getroffen werden, in welcher Höhe hier evtl. Zahlungen an die Kommune zukommen?
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=15101
Ich hatte da vor einiger Zeit mal interessante Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu gemacht...
Gruß aus der Anstalt.