Kindergeld

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Lorano
Beiträge: 32
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Kindergeld

Beitrag von Lorano »

Hallo,

unser Sohn hat noch keine Ausbildungsstelle.
Bekommt man Kindergeld wenn man beim Arbeitsamt sich meldet. Wie ist das Prozedere?
staunkei
Beiträge: 53
Registriert: 21. Feb 2011, 15:25
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Re: Kindergeld

Beitrag von staunkei »

Guten Morgen

sofern Dein Sohn die 25 noch nicht überschritten hat, besteht zunächst grundsätzlich ein Anpruch auf Zahlung von Kindergeld. Der Anspruch ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, wenn Du bisher das Kindergeld gekriegt hast, wende dich mal an Deine Besoldungsstelle.

Das Procedere beim Arbeitsamt siehe:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ergeld.pdf

Wichtig, der Sohnemann muss nachweisen können, dass er sich um eine Ausbildungstelle bemüht hat!

liebe Grüße

staunkei
Lorano
Beiträge: 32
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Re: Kindergeld

Beitrag von Lorano »

Okay, danke für den link.

Unser Sohn sucht natürlich selber eine Ausbildungsstelle; aber er hat Sorge, dass wenn das Arbeitsamt (Arge) ihm eine Stelle findet - und diese ihm nicht liegt - er sie trotzdem nehmen muss, oder das LBV streicht dann das Kindergeld und Beihilfe mit der Folge , dass er nicht mehr krankenversichert ist. Gibt es da Kontakt zwischen Arbeitsamt und LBV?
staunkei
Beiträge: 53
Registriert: 21. Feb 2011, 15:25
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Re: Kindergeld

Beitrag von staunkei »

Hallo,

Ich nehme jetzt mal an dein Sohn ist über 18 und z. Zt ohne Ausbildungstelle aber dringend auf der Suche nach einer Ausbildungstelle. Schnapp Dir die bisherigen Bewerbungsschreiben + ggf. die Absagen der Betriebe von deinem Sohn, schick sie zusammen mit einem kurzen Anschreiben an Deine Bezügestelle/Besoldungsstelle, und schildere Deinen Fall. Vieleicht kann auch die Arge bestätigen daß der Sohn auf Ausbildungsplatzsuche ist und teile dies ebenfalls der der Bezügestelle mit.

Je nachdem wer bis jetzt von euch Kindergeld bekam Deine Frau oder Du, Kindergeld wird auch rückwirkend (an Euch) bezahlt, wenn ein Anspruch bestand.

Wenn die Arge eine Ausbildungstelle für Ihm findet muss er die nicht zwingend nehmen (freie Wahl des Arbeitsplatzes), er muss aber begründen warum nicht und was es für Hinderungsgründe gibt.

liebe Grüße
staunkei
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