Hi!
Ich befinde mich in der freigestellten Phase der Elternzeit mit meinem ersten Kind. Nun bin ich schwanger und würde, wenn ich arbeiten ginge, im Mai in den Mutterschutz gehen.
Nun habe ich gehört, dass ich die Elternzeit kündigen kann, um dann vor und nach der Geburt des zweiten Kindes Bezüge für den Zeitraum des Mutterschutzes zu bekommen.
Stimmt das? Das wäre ja klasse.
Und wenn ja: Weiß jemand, wieso das so ist. Wenn das ginge, ist das doch recht neu, oder?
Gruß
Paula
Kündigung Elternzeit wegen Mutterschutz
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Re: Kündigung Elternzeit wegen Mutterschutz
Ja. Das stimmt eindeutig. Ich habe selbst ein Angestellten-Paar darauf aufmerksam gemacht. Alles hat anstandslos geklappt. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist inzwischen rechtlich umgesetzt.
Kannst du inzwischen alles im Internet nachlesen. Dank einer finnischen Krankenschwester....
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrec ... 69574.html
http://www.igmetall.de/erneute-schwange ... -11652.htm
http://www.focus.de/finanzen/karriere/a ... 58676.html
Müsste natürlich bei Beamten analog sein. Die Beamtin ist dann eben in Mutterschutz.
Kannst du inzwischen alles im Internet nachlesen. Dank einer finnischen Krankenschwester....
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Müsste natürlich bei Beamten analog sein. Die Beamtin ist dann eben in Mutterschutz.
Re: Kündigung Elternzeit wegen Mutterschutz
Die Betonung liegt auf MÜSSTE. Du solltest in deinem Personalbüro nachfragen, bevor es Probleme gibt ! (Denn hier gibt es keine Rechtsberatung!)Torquemada hat geschrieben:
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Müsste natürlich bei Beamten analog sein. Die Beamtin ist dann eben in Mutterschutz.
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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