Kündigung Elternzeit wegen Mutterschutz

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paulapaul
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Kündigung Elternzeit wegen Mutterschutz

Beitrag von paulapaul »

Hi!
Ich befinde mich in der freigestellten Phase der Elternzeit mit meinem ersten Kind. Nun bin ich schwanger und würde, wenn ich arbeiten ginge, im Mai in den Mutterschutz gehen.
Nun habe ich gehört, dass ich die Elternzeit kündigen kann, um dann vor und nach der Geburt des zweiten Kindes Bezüge für den Zeitraum des Mutterschutzes zu bekommen.

Stimmt das? Das wäre ja klasse.
Und wenn ja: Weiß jemand, wieso das so ist. Wenn das ginge, ist das doch recht neu, oder?

Gruß
Paula
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
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Re: Kündigung Elternzeit wegen Mutterschutz

Beitrag von Torquemada »

Ja. Das stimmt eindeutig. Ich habe selbst ein Angestellten-Paar darauf aufmerksam gemacht. Alles hat anstandslos geklappt. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist inzwischen rechtlich umgesetzt.

Kannst du inzwischen alles im Internet nachlesen. Dank einer finnischen Krankenschwester....


http://www.haufe.de/personal/arbeitsrec ... 69574.html

http://www.igmetall.de/erneute-schwange ... -11652.htm

http://www.focus.de/finanzen/karriere/a ... 58676.html


Müsste natürlich bei Beamten analog sein. Die Beamtin ist dann eben in Mutterschutz.
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
Behörde:

Re: Kündigung Elternzeit wegen Mutterschutz

Beitrag von arme Sau »

Torquemada hat geschrieben:
. . .
Müsste natürlich bei Beamten analog sein. Die Beamtin ist dann eben in Mutterschutz.
Die Betonung liegt auf MÜSSTE. Du solltest in deinem Personalbüro nachfragen, bevor es Probleme gibt ! (Denn hier gibt es keine Rechtsberatung!)
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