Keine Beförderung wegen Krankheit?
Moderator: Moderatoren
Keine Beförderung wegen Krankheit?
Hallo zusammen,
ich bin Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (A7). Im Mai habe ich meine Einweisung in die Besoldungsstufe A8 unterschrieben und sollte zum 01.06.13 befördert werden. Bis zum heutigen Tag ist das nicht geschehen.
Anfang des Jahres hatte ich einen Sportunfall und bin deshalb über mehrere Monate nicht Dienstfähig gewesen. Im September habe ich meine Wiedereingliederung begonnen und seit Anfang Dezember versehe ich wieder Dienst in meiner Wachabteilung.
Auf Nachfrage sagte man mir, daß die Beförderung nicht ausgesprochen wird weil ich über einen so langen Zeitraum krank war. Außerdem will die Personalabteilung mit der Beförderung noch bis Mitte nächsten Jahres warten, um zu prüfen ob ich auch wirklich dienstfähig bin.
Die Urkunde zur Beförderung soll es schon seit Monaten geben, sie muss nur überreicht werden.
Meine Frage: Ist das beamtenrechtlich in Ordnung?
ich bin Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (A7). Im Mai habe ich meine Einweisung in die Besoldungsstufe A8 unterschrieben und sollte zum 01.06.13 befördert werden. Bis zum heutigen Tag ist das nicht geschehen.
Anfang des Jahres hatte ich einen Sportunfall und bin deshalb über mehrere Monate nicht Dienstfähig gewesen. Im September habe ich meine Wiedereingliederung begonnen und seit Anfang Dezember versehe ich wieder Dienst in meiner Wachabteilung.
Auf Nachfrage sagte man mir, daß die Beförderung nicht ausgesprochen wird weil ich über einen so langen Zeitraum krank war. Außerdem will die Personalabteilung mit der Beförderung noch bis Mitte nächsten Jahres warten, um zu prüfen ob ich auch wirklich dienstfähig bin.
Die Urkunde zur Beförderung soll es schon seit Monaten geben, sie muss nur überreicht werden.
Meine Frage: Ist das beamtenrechtlich in Ordnung?
- Mikesch
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Re: Keine Beförderung wegen Krankheit?
Aus dem Bauch heraus geschossen...nofiction hat geschrieben:Meine Frage: Ist das beamtenrechtlich in Ordnung?
Nein!
Aus dem Sachverhalt heraus darf Dir aus der Krankheit kein Nachteil entstehen. Eine Urkunde wurde zurück gehalten?
Das könnte den Straftatbestand der Urkundenunterdrückung erfüllen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/274.html
Das ist IMHO schlicht ein Fall für einen Anwalt, jedwede andere Maßnahmen von eigenem Geschreibsel oder Geblubbere bei einer Personalvertretung laufen erfahrungsgemäß ins Leere.
Dein Problem dürfte aber sein, dass das, was zu schreibst, auch beweisen zu können.
Die Aussage, dass die Urkunde zurückbehalten wurde, ist eine Vermutung, kann richtig oder falsch sein.
Deinen geschilderten Sachverhalt hier im Forum zu bewerten ist eine Sache, für die rechtliche Beurteilung und was Du dann daraus machst, da kann Dir nur ein versierter Anwalt helfen, meine Meinung...
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Re: Keine Beförderung wegen Krankheit?
Danke für deine schnelle Antwort.
Die Urkunde liegt vor und wird noch zurückgehalten um sicher zu gehen, daß ich auch wirklich gesund bin. So die Aussage meines Wachabteilungsführers.
Ich glaube auch das es schwierig wird es zu beweisen.
Die Urkunde liegt vor und wird noch zurückgehalten um sicher zu gehen, daß ich auch wirklich gesund bin. So die Aussage meines Wachabteilungsführers.
Ich glaube auch das es schwierig wird es zu beweisen.
Re: Keine Beförderung wegen Krankheit?
Die Antwort ist nicht so einfach.
Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung.
Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung.
- Mikesch
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Re: Keine Beförderung wegen Krankheit?
Stimmt, aber wenn die Urkunde bereits vorliegt...Siedler hat geschrieben:Die Antwort ist nicht so einfach.
Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung.
Das Schwierige ist die Beweisführung.
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Re: Keine Beförderung wegen Krankheit?
Wenn die Urkunde vorliegt, dann steht in der Urkunde auch ein Ernennungszeitpunkt. Der müsste somit ja in der Vergangenheit liegen. Und wenn die Urkunde dann überreicht wird, ist die Beweisführung doch einfach.
Aber das Ganze ist schon etwas undurchsichtig.
Aber das Ganze ist schon etwas undurchsichtig.
Re: Keine Beförderung wegen Krankheit?
Das der Arbeitgeber prüft, ob er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes auf diesem Posten gewachsen ist, ist ein normaler Vorgang.
Wenn er nach dem Sportunfall keine Probleme hat, wird es sicher zu einer Beförderung kommen.
Wenn nicht, muss er vielleicht einen Schadensersatz beim Verursacher des Sportunfalls einklagen.
Wenn er nach dem Sportunfall keine Probleme hat, wird es sicher zu einer Beförderung kommen.
Wenn nicht, muss er vielleicht einen Schadensersatz beim Verursacher des Sportunfalls einklagen.
- Mikesch
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Re: Keine Beförderung wegen Krankheit?
Einweisung und Beförderung sind für mich zwei verschiedenen paar Schuhe, man möge mich berichtigen...
Durch die Einweisung ist eine Beförderung erst möglich.
Die Beförderung wird erst mit Überreichung der Urkunde wirksam.
Wird die Urkunde zurückgehalten und ich kenne aus Erfahrung, dass da manchmal "geschummelt" wird, findet auch keine Beförderung statt.
Wie gesagt, es handelt sich um eine Urkunde und die ist auch auszuhändigen.
Eben das ist das Prob mit der Beiweiskraft, dem TO wurde "gesagt", dass die Urkunde vorliegt, nur, "wissen" oder belegen kann er es nicht.
Und wenn dann nicht rückwirkend gezahlt werden würde, wäre das ein Fall für den Anwalt...
Durch die Einweisung ist eine Beförderung erst möglich.
Die Beförderung wird erst mit Überreichung der Urkunde wirksam.
Wird die Urkunde zurückgehalten und ich kenne aus Erfahrung, dass da manchmal "geschummelt" wird, findet auch keine Beförderung statt.
Wie gesagt, es handelt sich um eine Urkunde und die ist auch auszuhändigen.
Eben das ist das Prob mit der Beiweiskraft, dem TO wurde "gesagt", dass die Urkunde vorliegt, nur, "wissen" oder belegen kann er es nicht.
Genau!Wenn die Urkunde vorliegt, dann steht in der Urkunde auch ein Ernennungszeitpunkt.
Und wenn dann nicht rückwirkend gezahlt werden würde, wäre das ein Fall für den Anwalt...
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Ernennung/Einweisung
Nein Mikesch, umgekehrt wird ein Schuh draus! Durch die "Ernennung" (Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung durch Urkunde) wird die Möglichkeit der Einweisung in eine andere Planstelle eröffnet. Die Ernnennung selbst wird dabei nie rückwirkend wirksam, sondern frühestens ab dem Tag der Aushändigung der Urkunde. Die Einweisung kann dagegen - abhängig vom jeweiligen Haushaltsrecht - auch rückwirkend erfolgen.Mikesch hat geschrieben:Durch die Einweisung ist eine Beförderung erst möglich.
Haushaltsrechtlich ist eine Ernennung nur zulässig, wenn eine freie Planstelle zur Verfügung steht. Das ändert aber nichts an diesem Zusammenhang.
Es wird deshalb stets zuerst die Urkunde überreicht und anschließend die Einweisungsverfügung übergeben. Deshalb halte ich es für notwendig, dass notifiction erklärt, was er mit den Worten
ausdrücken will. Die Einweisungsverfügung unterschreibt man ja schließlich nicht selbst. Mich interessiert auch, was "Anfang des Jahres" bedeutet: Januar, Februar, März?Im Mai habe ich meine Einweisung in die Besoldungsstufe A8 unterschrieben ...
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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Re: Keine Beförderung wegen Krankheit?
Hi Gerda,
vllt. schmeißen wir Begrifflichkeiten durcheinander oder es wird je nach "Verein" schlicht unterschiedlich verfahren.
Bei uns wird man in eine Planstelle eingewiesen, nur mit jener ist eine dafür bewertete Beförderung möglich. Darum laufen bei uns viele Kollegen herum, die zwar befördert werden könnten, aber nicht werden, weil schlicht die Stelle nicht da ist auf die man sie setzen (einweisen) könnte.
Auch wird bei uns rückwirkend mit entsprechender Nachzahlung, meist um 2 Monate befördert.
LG Mikesch
vllt. schmeißen wir Begrifflichkeiten durcheinander oder es wird je nach "Verein" schlicht unterschiedlich verfahren.
Bei uns wird man in eine Planstelle eingewiesen, nur mit jener ist eine dafür bewertete Beförderung möglich. Darum laufen bei uns viele Kollegen herum, die zwar befördert werden könnten, aber nicht werden, weil schlicht die Stelle nicht da ist auf die man sie setzen (einweisen) könnte.
Auch wird bei uns rückwirkend mit entsprechender Nachzahlung, meist um 2 Monate befördert.
LG Mikesch
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Re: Keine Beförderung wegen Krankheit?
Puh, dibedupp, kompliziert 
ich bin bei Zolls...
bei uns gibt es mehr Dienstposten als Planstellen. Um befördert zu werden, nutzt es gar nichts auf einem höher bewerteten Dienstposten zu sitzen, die Planstelle dazu muss auch vorhanden sein.
Das ist eben bei uns nicht immer so, oder gewesen, die Einweisung kann erfolgen, ohne dass eine Beförderung erfolgt, war bei mir zum ZHS so.
Das liegt > zwei Jahrzehnte zurück, da erhielt ich schriftlich eine Einweisung in eine höhere Planstelle, aber ohne dass ich befördert wurde.
Die Beförderung erfolgte dann 2 Monate später nebst Nachzahlung zum Stichtag der Einweisung.
Mit Einweisung = Beförderung hast Du somit recht, nur muss die Beförderung mit Urkunde datumstechnisch nicht zwangsläufig mit der Einweisung einhergehen.
Ob richtig oder nicht, bei mir wars so...
Das war sogar so paradox, dass ich dem Zeitraum zwischen Einweisung und Beförderung erneut beurteilt wurde und mir meine einzige Hammerbeurteilung eingefahren hatte. Die wollte man mir, ob der Nutzlosigkeit, wieder aberkennen, um sie einen anderen Kollegen zukommen zu lassen
Darum sehe ich bei dem TO hier keine Unlogik, maybe ist es bei ihm genau so, dahingestellt, ob das Verfahren so richtig oder falsch ist...
Kann doch sein, dass er eingewiesen wurde, nur es hapert an der Beförderung. Wird er dann befördert, dann zum Stichtag der Einweisung mit entsprechender Nachzahlung.
Dem TO entgeht somit finanziell gar nichts wenn er denn befördert wird. Vorausgesetzt, er hat es tatsächlich schriftlich, dass er auf einem höheren Posten eingewiesen wurde...
Einweisung = Beförderung -> richtig

ich bin bei Zolls...
bei uns gibt es mehr Dienstposten als Planstellen. Um befördert zu werden, nutzt es gar nichts auf einem höher bewerteten Dienstposten zu sitzen, die Planstelle dazu muss auch vorhanden sein.
Radio Eriwan, im Prinzip ja, aber...dibedupp hat geschrieben:hallo mikesch, um befördert wrden zu können muss mir ein Dienstposten übertragen werden, d. h., ich sitze als A7 auf einem Dientposten A8.
Die Einweisung in eine Planstelke A8 heißt, dass ich ab dem Zeitpunkt nach A8 besoldet werde.
Das ist eben bei uns nicht immer so, oder gewesen, die Einweisung kann erfolgen, ohne dass eine Beförderung erfolgt, war bei mir zum ZHS so.
Das liegt > zwei Jahrzehnte zurück, da erhielt ich schriftlich eine Einweisung in eine höhere Planstelle, aber ohne dass ich befördert wurde.
Die Beförderung erfolgte dann 2 Monate später nebst Nachzahlung zum Stichtag der Einweisung.
Mit Einweisung = Beförderung hast Du somit recht, nur muss die Beförderung mit Urkunde datumstechnisch nicht zwangsläufig mit der Einweisung einhergehen.
Ob richtig oder nicht, bei mir wars so...
Das war sogar so paradox, dass ich dem Zeitraum zwischen Einweisung und Beförderung erneut beurteilt wurde und mir meine einzige Hammerbeurteilung eingefahren hatte. Die wollte man mir, ob der Nutzlosigkeit, wieder aberkennen, um sie einen anderen Kollegen zukommen zu lassen

Darum sehe ich bei dem TO hier keine Unlogik, maybe ist es bei ihm genau so, dahingestellt, ob das Verfahren so richtig oder falsch ist...
Kann doch sein, dass er eingewiesen wurde, nur es hapert an der Beförderung. Wird er dann befördert, dann zum Stichtag der Einweisung mit entsprechender Nachzahlung.
Dem TO entgeht somit finanziell gar nichts wenn er denn befördert wird. Vorausgesetzt, er hat es tatsächlich schriftlich, dass er auf einem höheren Posten eingewiesen wurde...
Einweisung = Beförderung -> richtig
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