bin ja auch schon eine Weile hier dabei..war nur schon lange nicht mehr da..

So, aber nun zu meinem Anliegen. Ich bin 2009 in Pension gegangen..soweit so gut. Nun soll ich erneut zu einer
Dienstunfähigkeitsuntersuchung. Da ich nun nicht mehr an meinem bisherigen Wohnort ( auch Dienstort) wohne und ich knapp über 200 km weit weg wohne,
müßte ich nun eine Fahrtzeit von 2 Std und 30 Minuten in Kauf nehmen.
Was mich gewundert hat, dass kein Fahrtkostenerstattungsantrag dabei gewesen ist. Kann das sein ?
Darauf hin habe ich einen Brief an die Personalstelle geschrieben ( könnte ja sein, dass es ja vergessen wurde), und heute kam die Antwort,daß keine Reisekostenerstattung vorgesehn ist.
Zufällig habe ich eine Freundin , die auch pensioniert ist, und sie wohnt und hatte im gleichen Ort gearbeitet..und musste vor ca 4 Wochen auch zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung..sie hatte ein Formular zur Abrechnung bekommen ( und sie hat ja nun wirklich keinen weiten Weg).
Irgendwas läuft doch hier quer oder?
Ich mein,daß man mir kein Hotel oder so zahlt, ist ja noch in Ordnung..aber die Fahrtkosten ??? Es geht mir nicht um das Geld..soo teuer ist die Fahrt nicht, es geht mir um 's Prinzip..
Ich hoffe sehr,dass jemand hier was weiß..ich habe auch schon gegoogelt, aber nichts rechtes gefunden..
Trotzdem wünsch ich euch frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2014