Anerkennung Erfahrungsstufen bei Jobwechsel

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Tim99
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Anerkennung Erfahrungsstufen bei Jobwechsel

Beitrag von Tim99 »

Hallo,

folgende Situation: Vor ca. einem Jahr war ich noch Angestellter in EG 13Ü, Stufe 4 (TV-L). Vor 6 Monaten bin ich dann nach 14 hochgestuft worden, wäre aber eigentlich laut Übergangstabelle in Erfahrungsstufe 3 zurück gesetzt worden. Nach Absprache mit meinem Vorgesetzten wurde aber auf Antrag das Gehalt der nächsten Stufe vorweg gewährt.

- Erste Frage: Bin ich nun offiziell in Erfahrungsstufe 3 oder 4? Oder heisst "Vorweggewährung" nur, dass ich in Stufe 3 bin, aber das Gehalt von 4 bekomme?

In Kürze werde ich meinen Job wechseln. Ebenfalls öffentlicher Dienst, aber schon eine etwas andere Tätigkeit. Dort werde ich in EG 15 (TV-ÖD) sein. Nun frage ich mich aber, welche Erfahrungsstufe es sein wird. Wenn es Stufe 1 wäre, würde ich gehaltsmäßig arg zurück gehen. Nun sagt mir dieser Link hier folgendes:
Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht.
- Nächste Frage: Findet dies bei mir Anwendung? Ich weiss nicht, ob es sich bei mir um eine "Höhergruppierung" handelt. Ich wechsle schließlich den Arbeitsplatz und auch von TV-L in TV-ÖD.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Re: Anerkennung Erfahrungsstufen bei Jobwechsel

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Mit Beamtenrecht hat das wirklich gar nix zu tun.
1. Empfehlung: Gehen Sie ins Forum von oeffentlicher-dienst.info (den Weg kennen Sie ja) und schildern Sie den Sachverhalt dort im Bereich "TVöD".
2. Empfehlung: Schauen Sie vorher in Ihren Unterlagen nach, weshalb Sie die Stufe 4 bekommen haben. (Entweder als Verkürzung der Stufenlaufzeit wegen erheblich über dem Durchschnitt liegender Leistungen oder als Maßnahme, um Sie trotz anderer Angebote zum Verbleib zu überreden.) Das kann von Bedeutung sein. Geben Sie in der Sachverhaltsschilderung auch an, ob Sie in den Bundesbereich oder in den Kommunalbereich wechseln. Den Begriff der "Übergangstabelle" gibt es übrigens in diesem Zusammenhang nicht. Dass eine Höhergruppierung zu einer Stufenverminderung führt, ist im Moment noch Alltag, soll sich aber im Bundesbereich ab 1. März 2014 ändern, im Kommunalbereich steht noch kein Datum fest.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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