folgende Situation: Vor ca. einem Jahr war ich noch Angestellter in EG 13Ü, Stufe 4 (TV-L). Vor 6 Monaten bin ich dann nach 14 hochgestuft worden, wäre aber eigentlich laut Übergangstabelle in Erfahrungsstufe 3 zurück gesetzt worden. Nach Absprache mit meinem Vorgesetzten wurde aber auf Antrag das Gehalt der nächsten Stufe vorweg gewährt.
- Erste Frage: Bin ich nun offiziell in Erfahrungsstufe 3 oder 4? Oder heisst "Vorweggewährung" nur, dass ich in Stufe 3 bin, aber das Gehalt von 4 bekomme?
In Kürze werde ich meinen Job wechseln. Ebenfalls öffentlicher Dienst, aber schon eine etwas andere Tätigkeit. Dort werde ich in EG 15 (TV-ÖD) sein. Nun frage ich mich aber, welche Erfahrungsstufe es sein wird. Wenn es Stufe 1 wäre, würde ich gehaltsmäßig arg zurück gehen. Nun sagt mir dieser Link hier folgendes:
- Nächste Frage: Findet dies bei mir Anwendung? Ich weiss nicht, ob es sich bei mir um eine "Höhergruppierung" handelt. Ich wechsle schließlich den Arbeitsplatz und auch von TV-L in TV-ÖD.Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!