nachdem meine Einstellung nun geglückt ist, möchte ein Freund ebenfalls in den Staatsdienst als Beamter eintreten; Dieser hat allerdings Bedenken bezüglich seiner Eignung.
So hat er vor 2 Jahren eine Trunkenheitsfahrt begangen und wurde dafür zu 60 Tagessätzen verurteilt. Damit einher ging die 6-monatige Sperre der Fahrerlaubnis.
Nun steht ja fest dass die Strafe nicht in ein Führungszeugnis für Behörden eingetragen wird(da <90 TS). Was allerdings drin steht ist der Ablauf der Sperre, welche bereits
abgelaufen ist. Nun stellt sich die Frage ob bloße Eintragung über das Ablaufdatum eine Einstellung verhindert?
Die Tat und die Strafe wurde von ihm im Bewerbungsbogen angegeben und nach Rücksprache mit der Behörde stellte sich heraus, dass EINE Vorstrafe die nicht im
Führungszeugnis für Behörden auftaucht eine Einstellung nicht behindert. Es taucht aber eben dieses Ablaufdatum auf !?!
Bitte euch um Erfahrungen und Meinungen
