Hallo dibedupp,
die SBV´n interessiert das nicht, denn die sagen selber:
"Wenn der ArbG meint die SBV nicht informieren zu müssen, dann wird das auch so rechtens sein..."...
Das wird vermehrt von den Betroffenen so berichtet - und wenn du eine so schwache SBV hast, dann braucht man sich über nichts mehr zu wundern...
Da wären wir wieder beim Widerspruch und bei der möglichen Klage - aber wer will den schon so weit gehen ?
