Änderung Zeitpunkt Besoldungszahlung
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Änderung Zeitpunkt Besoldungszahlung
Meines Wissens wird bundesweit allen Beamten die Besoldung vorschüssig , das heist zu Beginn des Monats ausgezahlt (§ 3ABs4 BBesG ivm § 1 NBesG). Nun hat die niedersächsische Finanzverwaltung Ihren Bediensteten mitgeteilt , dass ab Januar 2014 der Sold zum Ende des Monats gezahlt wird. Diese Änderung sollte ja auf einem Gesetz beruhen . Wenn ja , ist dieses brandneu und noch nicht in die einsehbaren Gesetzestexte eingearbeitet. Auf der Seite des NLBV ist hierzu nichts zu finden. Ich wäre daher dankbar , wenn mir jemand die Fundstelle nennen könnte.
Re: Änderung Zeitpunkt Besoldungszahlung
Das hiesse im Umkehrschluss: 1 Monat ohne Besoldung!
Mir ist nicht bekannt, wann das Geld den niedersächsischen Beamten gut geschrieben wird. Also erst am 01. eines jeden Monats?
Bundesbeamte erhalten z.B. ihre Besoldung spätestens am letzten Werktag des Vormonats. Vielleicht wird hier nachgezogen?
Mir ist nicht bekannt, wann das Geld den niedersächsischen Beamten gut geschrieben wird. Also erst am 01. eines jeden Monats?
Bundesbeamte erhalten z.B. ihre Besoldung spätestens am letzten Werktag des Vormonats. Vielleicht wird hier nachgezogen?
Re: Änderung Zeitpunkt Besoldungszahlung
Bisher wurde das Geld ebenfalls am letzten des Vormonats gutgeschrieben. Vielleicht ist auch dies mit der Mitteilung der Besoldungsstelle gemeint , doch warum dann die Mitteilung ? Ich habe die Besoldungsstelle angemailt und um Mitteilung der Gesetzesgrundlage gebeten. Mal sehen ...
- Mikesch
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Re: Änderung Zeitpunkt Besoldungszahlung
Neugierig, bin auf die Antwort gespannt!!
Müsste dazu nicht das Gesetz geändert werden?
Zutrauen würde ich denen das, das wäre de fakto eine Gehaltskürzung von einem Monatsgehalt!
Ich habe meinen Dienstherrn damals nicht darum gebeten, mein mickeriges Anwärtergehalt im Voraus auszuzahlen
Müsste dazu nicht das Gesetz geändert werden?
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Re: Änderung Zeitpunkt Besoldungszahlung
So , die Antwort liegt nun vor - gemeint war der letzte Tag des Vormonats .
Diese mitteilung auf dem Besoldungsblatt war also überflüssig , da dies schon immer so war.
Mikesch - manchmal versucht der Dienstherr ohne Gesetz vorzugehen , nach dem Motto : eine Verfügung reicht. Daher sollte man jede Änderung mit Verschlechterung nachfragen . ( Verbesserungen sind eh selten ).

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- Mikesch
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Re: Änderung Zeitpunkt Besoldungszahlung
PuuhhhArno Abt hat geschrieben:So , die Antwort liegt nun vor - gemeint war der letzte Tag des Vormonats .

Nicht, dass Du die jetzt auf eine Idee gebracht hast

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Re: Änderung Zeitpunkt Besoldungszahlung
Ich war nicht der einzige , der das falsch verstanden hat. Auch die DSTG hat beim Ministerium nachgefragt und diverse Kollegen bei der Besoldungsstelle. 

Re: Änderung Zeitpunkt Besoldungszahlung
Thema erledigt:
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