Hallo ich wurde auf eigenen Wunsch von Bundesland A in das Bundesland B versetzt.
Jetzt ist natürlich wie es im öffentlichen Dienst üblich ist, die jähliche Sonderzahlung (Weinachtsgeld) zur Auszahlung angewiesen.
Ich habe im laufenden Kalenderjahr die Behörde und auch das Bundesland gewechselt. Laut meiner Bezügebescheinigung habe ich aber nur Anspruch auf anteilmäßige Sonderzahlung im aktuellen Dienstverhätnis, welche quasi 5 Monate aus dem Bundeland A ausklammert. Laut Sonderzahlungsgetz Bundesland A habe ich nur Anspruch auf Sonderzahlung wenn ich vom 01.06 - 01.12 in Bundesland A ein Dienstverhältnis habe.
Kann mir jemand einen Tip geben oder sagen ob das gängige Praxis ist ? Sehe ich das richtig ich verliere den Anspruch auf Sonderzahlung in Bundeland A wenn ich das Bundeland wechsel? Trotz durchgänigem Dienstverhältnis!
Sonderzahlung nur anteilmäßig?
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Re: Sonderzahlung nur anteilmäßig?
Das ist nicht "gängige Praxis" sondern "geltendes Recht"! Jedes Land darf seine eigenen Regelungen backen und hier passen die beiden - nach Ihrem nachvollziehbaren Empfinden - nicht zusammen. Im Falle eines umgekehrten Wechsels von Bayern nach Berlin hätten Sie schon beim Ausscheiden in Bayern fünf Zwölftel erhalten und später in Berlin nochmal sieben Zwölftel. Beim Wechsel in der tatsächlichen Richtung hat es leider nicht geklappt.
Die Aussage "Jetzt ist natürlich wie es im öffentlichen Dienst üblich ist, die jähliche Sonderzahlung (Weinachtsgeld) zur Auszahlung angewiesen" möchte ich so nicht stehen lassen. Die Zahlung ist weder "natürlich" noch "üblich". Manche Dienstherren bezahlen sie, manche nicht.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Die Aussage "Jetzt ist natürlich wie es im öffentlichen Dienst üblich ist, die jähliche Sonderzahlung (Weinachtsgeld) zur Auszahlung angewiesen" möchte ich so nicht stehen lassen. Die Zahlung ist weder "natürlich" noch "üblich". Manche Dienstherren bezahlen sie, manche nicht.
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Gerda Schwäbel
Re: Sonderzahlung nur anteilmäßig?
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Und danke nochmal!
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