Servus
Ich spiele gerade mit dem Gedanken mich als Historiker für die Archivarslaufbahn im höheren Dienst zu bewerben.
Was mich ein wenig irritiert ist, dass man eine Erklärung darüber abgeben muss, ob schon einmal gegen einen staatsanwaltschaftlich ermittelt wurde.
Mir ist es in meiner Jugend nämlich einmal passiert, dass gegen mich wegen Sachbeschädigung ermittelt wurde. Das Verfahren ist natürlich eingestellt worden. Aussage bei der Polizei hab ich damals keine gemacht, warum auch?
Zum Tatzeitpunkt lag ich schließlich 10km entfernt im Bett meiner Freundin.
Kann mir so eine Sache jetzt Probleme bereiten? Wäre ja eigentlich ein schlechter Scherz in einem Rechtstaat. Passiert ja oft genug, dass gegen Unschuldige ermittelt wird.
Einstellungshindernis staatsanwaltliche Ermittlung?
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 25. Sep 2007, 15:18
- Behörde:
Re: Einstellungshindernis staatsanwaltliche Ermittlung?
Hallo,
Ein "Verdächtiger" kannst Du jeden Tag werden, daraus muß sich aber kein "Beschuldigter" ergeben.
Deine Frage würde ich absolut mit NEIN beantworten.
... so wie Du es darstellst und das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde ist Dein Führungszeugnis sauber und enthält kein Eintrag.Machiavelli79 hat geschrieben:Ich spiele gerade mit dem Gedanken mich als Historiker für die Archivarslaufbahn im höheren Dienst zu bewerben.
Was mich ein wenig irritiert ist, dass man eine Erklärung darüber abgeben muss, ob schon einmal gegen einen staatsanwaltschaftlich ermittelt wurde.
Mir ist es in meiner Jugend nämlich einmal passiert, dass gegen mich wegen Sachbeschädigung ermittelt wurde. Das Verfahren ist natürlich eingestellt worden. Aussage bei der Polizei hab ich damals keine gemacht, warum auch?
Zum Tatzeitpunkt lag ich schließlich 10km entfernt im Bett meiner Freundin.
Kann mir so eine Sache jetzt Probleme bereiten? Wäre ja eigentlich ein schlechter Scherz in einem Rechtstaat. Passiert ja oft genug, dass gegen Unschuldige ermittelt wird.
Ein "Verdächtiger" kannst Du jeden Tag werden, daraus muß sich aber kein "Beschuldigter" ergeben.
Deine Frage würde ich absolut mit NEIN beantworten.
Viele Grüße
Optimist
Optimist