Kostenübernahme bei Bauchdeckenstraffung
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Kostenübernahme bei Bauchdeckenstraffung
Hallo,
mich würde interessieren ob jemand schon Erfahrung gemacht hat mit der Kostenübernahme für eine Bauchdeckenstraffung. Auf Grund massiven Gewichtsverlust habe ich das Problem mit dem Bauch. Insbesondere habe ich Probleme mit Entzündungen in den Hautfalten.
Jetzt setze ich mit dem Thema BDS auseinander. Kann mir da jemand Infos geben wie und was und wo.
Beihilfeberechtigt in RLP.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Küstenkind
mich würde interessieren ob jemand schon Erfahrung gemacht hat mit der Kostenübernahme für eine Bauchdeckenstraffung. Auf Grund massiven Gewichtsverlust habe ich das Problem mit dem Bauch. Insbesondere habe ich Probleme mit Entzündungen in den Hautfalten.
Jetzt setze ich mit dem Thema BDS auseinander. Kann mir da jemand Infos geben wie und was und wo.
Beihilfeberechtigt in RLP.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Küstenkind
Re: Kostenübernahme bei Bauchdeckenstraffung
Hallo,
in der Medizin bin ich leider nicht so toll bewandert um zu wissen
um welche Ziffer der GOÄ es geht.
Am einfachsten wäre es, wenn du mal bei deiner PKV anrufen würdest.
Die können bestimmt weiterhelfen.
Gruß vom Steinbock
in der Medizin bin ich leider nicht so toll bewandert um zu wissen
um welche Ziffer der GOÄ es geht.
Am einfachsten wäre es, wenn du mal bei deiner PKV anrufen würdest.
Die können bestimmt weiterhelfen.
Gruß vom Steinbock
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Re: Kostenübernahme bei Bauchdeckenstraffung
Hallo Steinbock,
um die PKV geht es mir noch gar nicht. Es geht mir um die Beihilfe.
Was muss ich beachten? Amtsarzt ?
Gruß
Küstenkind
um die PKV geht es mir noch gar nicht. Es geht mir um die Beihilfe.
Was muss ich beachten? Amtsarzt ?
Gruß
Küstenkind
- Mikesch
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Re: Kostenübernahme bei Bauchdeckenstraffung
Die Beihilfestelle wäre der richtige Ansprechpartner...
Schuss aus dem Bauch raus...
Die Beihilfe lehnt sich stark an die gesetzl. Krankenkassen und deren Leistungen an.
Schönheitsoperationen, denn um die geht es hier, sind grundsätzlich nicht beihilfefähig.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen...
Bei medizinischer Notwendigkeit oder psychischer Belastung.
Das muss natürlich durch entsprechende Atteste belegt werden. Auch hierzu vorher bei der BSt anfragen.
Schuss aus dem Bauch raus...
Die Beihilfe lehnt sich stark an die gesetzl. Krankenkassen und deren Leistungen an.
Schönheitsoperationen, denn um die geht es hier, sind grundsätzlich nicht beihilfefähig.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen...
Bei medizinischer Notwendigkeit oder psychischer Belastung.
Das muss natürlich durch entsprechende Atteste belegt werden. Auch hierzu vorher bei der BSt anfragen.
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Re: Kostenübernahme bei Bauchdeckenstraffung
Eigentlich schade, sollten doch Gewichtsabnahmen so gut gefördert werden wie möglich.Mikesch hat geschrieben:Die Beihilfestelle wäre der richtige Ansprechpartner...
Schuss aus dem Bauch raus...
Die Beihilfe lehnt sich stark an die gesetzl. Krankenkassen und deren Leistungen an.
Schönheitsoperationen, denn um die geht es hier, sind grundsätzlich nicht beihilfefähig.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen...
Bei medizinischer Notwendigkeit oder psychischer Belastung.
Das muss natürlich durch entsprechende Atteste belegt werden. Auch hierzu vorher bei der BSt anfragen.
- Mikesch
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Re: Kostenübernahme bei Bauchdeckenstraffung
Keine Ahnung, in wie weit das Abnehmen gefördert wird...Carrington hat geschrieben:Eigentlich schade, sollten doch Gewichtsabnahmen so gut gefördert werden wie möglich.
Die Folgen finden da halt keine Beachtung, außer dann, wenn medizinische Aspekte vorliegen.
Ist ja auch so, dass sich gerade bei jüngeren Menschen zu viel Haut zurück bildet, insbesondere, wenn Sport getrieben wird, also machen die Kassen, bzw. Beihilfe erst mal dicht.
Bei einer älteren Bekannten wurde eine Hautstraffung gezahlt, ebenso bei einer jüngeren Bekannten eine Brustverkleinerung.
Attest vom Arzt, medizinischer Dienst und dann die Freigabe, hat zwar etwas gedauert...
Begründet wurde hier mit der Psyche...
Bei der TO spielen medizinische Gründe auch noch eine Rolle, deshalb kann ich nur zu einem Attest/ Gutachten raten, die die medizinische Notwendigkeit einer Operation begründen.
Dann muss die Beihilfe zahlen!
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Re: Kostenübernahme bei Bauchdeckenstraffung
Ich schließe mich mal dem letzten Hinweis von Mikesch an, weise allerdings noch daraufhin das wahrscheinlich ein amtsärztliches Gutachten nötig sein wird. Wobei ich hier weniger die psychische Komponente als begründend sehen würde, als vielmehr die Tatsache das sich daraus weitere körperliche Folgen ergeben haben (besagte Entzündungen in den Hautfalten).
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Re: Kostenübernahme bei Bauchdeckenstraffung
an Alle erstmal einen herzlichen Dank für Eure Statements.
Das ich wohl ein hautärztliches Gutachten benötige, das hatte ich mir schon gedacht.
Wieso Amtsarzt?
Gruß
Küstenkind
Das ich wohl ein hautärztliches Gutachten benötige, das hatte ich mir schon gedacht.
Wieso Amtsarzt?
Gruß
Küstenkind
Re: Kostenübernahme bei Bauchdeckenstraffung
Wieso nicht Amtsarzt? Erscheint eig. logisch bei so ner "großen" OP... Da geht es eben um Notwendigkeit und daraus folgend um die Kostenübernahme.
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Re: Kostenübernahme bei Bauchdeckenstraffung
Das hautärztliche Gutachten interessiert die Bh-Stelle für der Prüfung herzlich wenig, maßgeblich ist immer die Aussage des Amtsarztes.Küstenkind hat geschrieben:an Alle erstmal einen herzlichen Dank für Eure Statements.
Das ich wohl ein hautärztliches Gutachten benötige, das hatte ich mir schon gedacht.
Wieso Amtsarzt?
Gruß
Küstenkind