Beamtenpaar, Beihilfe, Elternzeit
Moderator: Moderatoren
Beamtenpaar, Beihilfe, Elternzeit
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Beamtenpaar, Beihilfe, Elternzeit: Vor kurzem wurde unser (beide Bundesbeamten) 2. Kind geboren, Kindergeld und Familienzuschlag liegen zunächst bei der Mutter. Mit Beginn der Elternzeit der Mutter nach Ende der Mutterschutzzeit geht der Familienzuschlag für ein Jahr an den Vater über. Die Frage ist jetzt: Hat die Mutter noch Anspruch auf die 70% Beihilfe (siehe §46 BBhV (3) Satz 4: „Beihilfeberechtigte, die Elternzeit in Anspruch nehmen, erhalten während dieser Zeit den Bemessungssatz, der ihnen am Tag vor Beginn der Elternzeit zustand.) während gleichzeitig der Vater den kinderbezogenen Anteil des FZ und damit auch 70% Beihilfeanspruch erhält? Dank & Gruß im Voraus !
Re: Beamtenpaar, Beihilfe, Elternzeit
Nur das Elternteil, das die beiden Kinder im Familienzuschlag hat, erhält 70 % Beihilfe.
Wenn jedes Elternteil nur 1 Kind im Familienzuschlag hat - gibt es für beide nur 50 % Beihilfe.
Gruß vom Steinbock
Wenn jedes Elternteil nur 1 Kind im Familienzuschlag hat - gibt es für beide nur 50 % Beihilfe.
Gruß vom Steinbock
Re: Beamtenpaar, Beihilfe, Elternzeit
Danke für die erste Antwort, die Frage lag aber etwas anders: Der FZ liegt aber für beide Kinder zunächst bei der Mutter, ab Beginn der Elternzeit aber beim Vater. Wie sind denn dann die Beihilfeansprüche in dieser Zeit ?
Re: Beamtenpaar, Beihilfe, Elternzeit
Wenn du eine sichere Antwort willst, frag die Beihilfe- und / oder die Personalstelle.
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
-
- Beiträge: 655
- Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
- Behörde:
Re: Beamtenpaar, Beihilfe, Elternzeit
Hier habe ich etwas zum Lesen für Sie: http://www.beamtentalk.de/private-kv-de ... 87-15.html (Vielleicht ist es hilfreich, auch die erste Seite dieses Threats zu lesen.)
M. E. ist die Rechtslage eindeutig, Ihnen stehen die 70 Prozent aufgrund von § 46 Abs. 3 Satz 1 und 2 zu, Ihrer Ehefrau (ebenfalls 70 Prozent) aufgrund von Absatz 3 Satz 5 BBhV.
Ich schließe mich aber afo1 an: Fragen Sie schriftlich bei Ihrer Beihilfestelle nach, wie diese gedenkt, bei Ihnen zu verfahren - dann haben Sie Gewissheit! Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie die Antwort der Beihilfestelle hier wiedergeben würden.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
M. E. ist die Rechtslage eindeutig, Ihnen stehen die 70 Prozent aufgrund von § 46 Abs. 3 Satz 1 und 2 zu, Ihrer Ehefrau (ebenfalls 70 Prozent) aufgrund von Absatz 3 Satz 5 BBhV.
Ich schließe mich aber afo1 an: Fragen Sie schriftlich bei Ihrer Beihilfestelle nach, wie diese gedenkt, bei Ihnen zu verfahren - dann haben Sie Gewissheit! Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie die Antwort der Beihilfestelle hier wiedergeben würden.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Beamtenpaar, Beihilfe, Elternzeit
Hallo Elmar,
ja frage mal bei der Beihilfestelle nach und berichte bitte anschließend über das Ergebnis.
Dann sind diese weiteren Diskussionen ob, bzw. ob nicht, nicht mehr erforderlich.
Gruß vom Steinbock
ja frage mal bei der Beihilfestelle nach und berichte bitte anschließend über das Ergebnis.
Dann sind diese weiteren Diskussionen ob, bzw. ob nicht, nicht mehr erforderlich.
Gruß vom Steinbock
Re: Beamtenpaar, Beihilfe, Elternzeit
Hallo,
auch wenn das Thema schon ein paar Monate alt ist. Dazu noch eine kurze Nachfrage. Du hast geschrieben
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Beamten in der Elternzeit einfach keinen Familienzuschlag erhalten. Wenn doch, würde das ja einen deutlichen finanziellen Unterschied ausmachen.
Ich hoffe, dass der Thread noch nicht tot ist und noch eine Antwort möglich ist. Vielen Dank!!!
mfg
auch wenn das Thema schon ein paar Monate alt ist. Dazu noch eine kurze Nachfrage. Du hast geschrieben
Das würde mich ja freuen, wenn es so wäre. Geht das tatsächlich so? Und geht das automatisch oder muss man das beantragen? Familienzuschlag bekommt ja bei Beamtenehepaaren immer derjenige, der auch das Kindergeld bekommt. Muss ich also beantragen, dass das Kindergeld mit Beginn der Elternzeit meiner Frau auf mich übertragen wird, und wenn ich Elternzeit nehme das Kindergeld (und damit auch der Familienzuschlag) wieder auf meine Frau übertragen wird?Mit Beginn der Elternzeit der Mutter nach Ende der Mutterschutzzeit geht der Familienzuschlag für ein Jahr an den Vater über.
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Beamten in der Elternzeit einfach keinen Familienzuschlag erhalten. Wenn doch, würde das ja einen deutlichen finanziellen Unterschied ausmachen.
Ich hoffe, dass der Thread noch nicht tot ist und noch eine Antwort möglich ist. Vielen Dank!!!
mfg