Reduktion der Arbeitszeit auf 25% möglich?
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Reduktion der Arbeitszeit auf 25% möglich?
Liebe Forenmitglieder,
ich bin Landesbeamtin in NRW und derzeit an eine Universität abgeordnet. Aus diversen Gründen möchte ich meine Arbeitszeit von 75% auf 25% reduzieren. U.a. ist eine intensive Weiterbildung geplant. Meine Kinder müssen nicht mehr betreut werden und ich habe keine pflegebedürftigen Angehörigen.
Geht eine Reduktion der Arbeitszeit auf eine Viertelstelle? Falls ja, unter welche Bedingungen? Dienstliche Gründe werden wohl nicht dagegen stehen.
Vorab viele Dank für Antworten!
ich bin Landesbeamtin in NRW und derzeit an eine Universität abgeordnet. Aus diversen Gründen möchte ich meine Arbeitszeit von 75% auf 25% reduzieren. U.a. ist eine intensive Weiterbildung geplant. Meine Kinder müssen nicht mehr betreut werden und ich habe keine pflegebedürftigen Angehörigen.
Geht eine Reduktion der Arbeitszeit auf eine Viertelstelle? Falls ja, unter welche Bedingungen? Dienstliche Gründe werden wohl nicht dagegen stehen.
Vorab viele Dank für Antworten!
- Bundesfreiwild
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Re: Reduktion der Arbeitszeit auf 25% möglich?
Teilzeitantrag stellen und sehen.
Laut TZ-Gesetz darf einem TZ-Antrag nichts entgegen gestellt werden, sofern der dienstlich machbar ist. Und es müsste schon gewichtige Gründe geben, dass das nicht gehen soll. Da müsste man schon sozusagen unersetzbar sein als Vollzeitkraft - in einer wichtigen Position oder mit besonderen Qualifikationen, auf die nicht verzichtet werden könnte. Oder die Dienstzeitstruktur wäre ein massives Problem. Je "allgemeiner" die Tätigkeit ist und je mehr Personal die Tätigkeit macht und je einfacher man ersetzbar ist, desto weniger Möglichkeiten gibt es für den Arbeitgeber, einen TZ-Antrag nicht zu genehmigen.
Wir haben bei Telekoms auch hier und da mal "Fackelzüge" seitens des Arbeitgebers gehabt, wenn es um geringe Stundenzahlen ging. 25% wären 8-10 Std die Woche (je nach geltender WAZ). Da es aber gesetzlich keine "Mindestteilzeit" gibt, sind die allesamt mit der Ablehnung dieser TZ-Anträge gescheitert. Der Betriebsrat/Personalrat ist übrigens in der Mitbestimmung und sollte bei Antragstellung vom Antragsteller informiert werden.
Laut TZ-Gesetz darf einem TZ-Antrag nichts entgegen gestellt werden, sofern der dienstlich machbar ist. Und es müsste schon gewichtige Gründe geben, dass das nicht gehen soll. Da müsste man schon sozusagen unersetzbar sein als Vollzeitkraft - in einer wichtigen Position oder mit besonderen Qualifikationen, auf die nicht verzichtet werden könnte. Oder die Dienstzeitstruktur wäre ein massives Problem. Je "allgemeiner" die Tätigkeit ist und je mehr Personal die Tätigkeit macht und je einfacher man ersetzbar ist, desto weniger Möglichkeiten gibt es für den Arbeitgeber, einen TZ-Antrag nicht zu genehmigen.
Wir haben bei Telekoms auch hier und da mal "Fackelzüge" seitens des Arbeitgebers gehabt, wenn es um geringe Stundenzahlen ging. 25% wären 8-10 Std die Woche (je nach geltender WAZ). Da es aber gesetzlich keine "Mindestteilzeit" gibt, sind die allesamt mit der Ablehnung dieser TZ-Anträge gescheitert. Der Betriebsrat/Personalrat ist übrigens in der Mitbestimmung und sollte bei Antragstellung vom Antragsteller informiert werden.
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Re: Reduktion der Arbeitszeit auf 25% möglich?
da hilft ein Blick in das LBG NRW, das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist bei Beamten nicht anwendbar.
Eine Reduzierung ist demnach nur bis auf 50% möglich
Eine Reduzierung ist demnach nur bis auf 50% möglich
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Re: Reduktion der Arbeitszeit auf 25% möglich?
Herzlichen Dank für die Antworten! Ich hatte die Regelung, dass die Reduktion laut LBG NRW nur bis 50% geht, auch schon gelesen, aber gehofft, dass es vielleicht irgendeine Ausnahmeregelung gibt.
@Bundesfreiwild: Wie war das denn bei der Telekom? Ging es da um Beamte? Aber sicherlich gelten für Beamte der Telekom andere Regeln als das LBG NRW, oder?
@Bundesfreiwild: Wie war das denn bei der Telekom? Ging es da um Beamte? Aber sicherlich gelten für Beamte der Telekom andere Regeln als das LBG NRW, oder?
- Bundesfreiwild
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Re: Reduktion der Arbeitszeit auf 25% möglich?
Natürlich Beamte und Tarifkräfte. Falls es bei den Landesbehörden tatsächliche eine Begrenzung auf 50% der regulären Wochenarbeitszeit gibt, müssten das Einzelvereinbarungen der Tarifpartner/Personalräte mit dem Arbeitgeber/Dienstherrn sein.
Im ursprünglichen Teilzeitgesetz steht absolut NICHTS über eine Grenze zur TZ-Stundenzahl. Im Gegenteil: Wenn keine betrieblichen Gründe oder gewichtige Kostengründe dagegen sprechen, muss der Arbeitgeber dem zustimmen und eine Einigung über die Stundenanzahl und die Lage der Stunden mit dem Teilzeitwilligen erlangen.
Siehe
TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) §8
Dieses Gesetz gilt grundsätzliche für alle Beschäftigten.
Eine Anfrage beim Personalrat, welche grundsätzlichen Regelungen im eigenen Laden vereinbart sind (ggfs. über eine Betriebsvereinbarung oder ein Landesgesetz), sollte die nötigen Infos liefern.
Falls man besondere Gründe hat (wie z.B. eine WEiterbildungsmaßnahme, für die man auch zu Präsenzterminen/Vorlesungen muss), sollte man mal vorher mit dem Personal/Betriebsrat reden, wie man zum Ziel kommen könnte. Ist doch immer so, dass man vorher mal die Leute "aufwärmen" sollte, die nachher auch die Mitbestimmung bei Personalmaßnahmen in der Hand haben.

Im ursprünglichen Teilzeitgesetz steht absolut NICHTS über eine Grenze zur TZ-Stundenzahl. Im Gegenteil: Wenn keine betrieblichen Gründe oder gewichtige Kostengründe dagegen sprechen, muss der Arbeitgeber dem zustimmen und eine Einigung über die Stundenanzahl und die Lage der Stunden mit dem Teilzeitwilligen erlangen.
Siehe
TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) §8
Dieses Gesetz gilt grundsätzliche für alle Beschäftigten.
Eine Anfrage beim Personalrat, welche grundsätzlichen Regelungen im eigenen Laden vereinbart sind (ggfs. über eine Betriebsvereinbarung oder ein Landesgesetz), sollte die nötigen Infos liefern.
Falls man besondere Gründe hat (wie z.B. eine WEiterbildungsmaßnahme, für die man auch zu Präsenzterminen/Vorlesungen muss), sollte man mal vorher mit dem Personal/Betriebsrat reden, wie man zum Ziel kommen könnte. Ist doch immer so, dass man vorher mal die Leute "aufwärmen" sollte, die nachher auch die Mitbestimmung bei Personalmaßnahmen in der Hand haben.

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Re: Reduktion der Arbeitszeit auf 25% möglich?
Ich habe hier schon viele einfältige Antworten gelesen, aber das ist bisher die Krönung.Bundesfreiwild hat geschrieben:Natürlich Beamte und Tarifkräfte. Falls es bei den Landesbehörden tatsächliche eine Begrenzung auf 50% der regulären Wochenarbeitszeit gibt, müssten das Einzelvereinbarungen der Tarifpartner/Personalräte mit dem Arbeitgeber/Dienstherrn sein.
Im ursprünglichen Teilzeitgesetz steht absolut NICHTS über eine Grenze zur TZ-Stundenzahl. Im Gegenteil: Wenn keine betrieblichen Gründe oder gewichtige Kostengründe dagegen sprechen, muss der Arbeitgeber dem zustimmen und eine Einigung über die Stundenanzahl und die Lage der Stunden mit dem Teilzeitwilligen erlangen.
Siehe
TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) §8
Dieses Gesetz gilt grundsätzliche für alle Beschäftigten.
Eine Anfrage beim Personalrat, welche grundsätzlichen Regelungen im eigenen Laden vereinbart sind (ggfs. über eine Betriebsvereinbarung oder ein Landesgesetz), sollte die nötigen Infos liefern.
Falls man besondere Gründe hat (wie z.B. eine WEiterbildungsmaßnahme, für die man auch zu Präsenzterminen/Vorlesungen muss), sollte man mal vorher mit dem Personal/Betriebsrat reden, wie man zum Ziel kommen könnte. Ist doch immer so, dass man vorher mal die Leute "aufwärmen" sollte, die nachher auch die Mitbestimmung bei Personalmaßnahmen in der Hand haben.
Das TzBfG gilt ausschließlich für tariflich Beschäftigte ( § 1 TzBfG).

§ 63 (1) LBG NRW lässt im Rahmen der voraussetzungslosen TZ-Beschätigung nur die Reduzierung auf maximal "die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit" zu.

- Bundesfreiwild
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Re: Reduktion der Arbeitszeit auf 25% möglich?
Das Gesetz gilt GENAUSO für Beamte!!! Jedenfalls für Bundesbeamte. Ich werde ja wohl wissen, wie viel TAUSENDE von Gleitzeitanträgen und Wochenarbeitszeitänderungen durch unseren Betriebsrat gelaufen sind- und mit welchen Wochenarbeitszeiten.
Also erzähl DU mir mal keine Schwachsinnigkeiten.
Und die Landesbeamten haben dann leider das Pech, dass sich ihr Tarifpartner mit den Dienstherren auf 50% der üblichen WAZ als Limit geeignet haben oder die Landesgesetzgeber das so durchsetzen konnten.
Im eigentlichen Gesetz steht absolut NICHTS über irgendwelche Stundengrenzen.
Also erzähl DU mir mal keine Schwachsinnigkeiten.
Und die Landesbeamten haben dann leider das Pech, dass sich ihr Tarifpartner mit den Dienstherren auf 50% der üblichen WAZ als Limit geeignet haben oder die Landesgesetzgeber das so durchsetzen konnten.
Im eigentlichen Gesetz steht absolut NICHTS über irgendwelche Stundengrenzen.
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Re: Reduktion der Arbeitszeit auf 25% möglich?
Möglicherweise gibt es für diesen Spartenbereich des Bundes „Telekom“, der hier immer wieder auftaucht irgendwelche Sonderregelungen für dort tätige Bundesbeamte. Ich weiß es nicht und es interessiert auch überhaupt nicht. Susanne108 ist weder Bundesbeamtin noch bei dieser Firma tätig.
Das Teilzeitbefristungsgesetz gilt selbstverständlich nicht für den Beamtenbereich. Wieso sollte der Gesetzgeber insoweit tätig werden wollen? Er hatte doch schon lange vorher alles im Bundesbeamtengesetz und Beamtenstatusgesetz geregelt, hatte also gar keinen Handlungsbedarf.
Selbst wenn dem Bundesgesetzgeber ein handwerklicher Fehler unterlaufen wäre und auch Beamte damit gemeint wären, dann würden diese Vorschriften ins Leere laufen. Schauen Sie sich mal § 23 TzBfG an.
Beamtinnen und Beamte, die mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt sein wollen, müssen im Bundesbereich nachweisen, dass sie
- mindestens ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreuen oder pflegen oder
- eine pflegebedürftige sonstige Angehörige oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen.
Das ergibt sich aus § 92 BBG, früher war es § 72 a Abs. 5 BBG.
Sind die Anforderungen dieser Ausnahmeregelung nicht erfüllt, dann gilt der Grundsatz von § 91 Abs. 1 BBG, also "Mindestumfang 50 Prozent". Dagegen hilft auch keine Vereinbarung zwischen Dienststelle und Personalrat.
In NRW ist dies entsprechend geregelt, siehe § 67 LBG. Diese Voraussetzungen erfüllt die Themenstarterin aber nicht
Horst-Günther hatte das zutreffend erklärt und Blue Ice Ultra hat die Rechtsgrundlage nachgeschoben. Dem gäbe es nichts hinzuzufügen (würde diese Rechtslage nicht von anderer Seite vehement bestritten).
Das Teilzeitbefristungsgesetz gilt selbstverständlich nicht für den Beamtenbereich. Wieso sollte der Gesetzgeber insoweit tätig werden wollen? Er hatte doch schon lange vorher alles im Bundesbeamtengesetz und Beamtenstatusgesetz geregelt, hatte also gar keinen Handlungsbedarf.
Selbst wenn dem Bundesgesetzgeber ein handwerklicher Fehler unterlaufen wäre und auch Beamte damit gemeint wären, dann würden diese Vorschriften ins Leere laufen. Schauen Sie sich mal § 23 TzBfG an.
Beamtinnen und Beamte, die mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt sein wollen, müssen im Bundesbereich nachweisen, dass sie
- mindestens ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreuen oder pflegen oder
- eine pflegebedürftige sonstige Angehörige oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen.
Das ergibt sich aus § 92 BBG, früher war es § 72 a Abs. 5 BBG.
Sind die Anforderungen dieser Ausnahmeregelung nicht erfüllt, dann gilt der Grundsatz von § 91 Abs. 1 BBG, also "Mindestumfang 50 Prozent". Dagegen hilft auch keine Vereinbarung zwischen Dienststelle und Personalrat.
In NRW ist dies entsprechend geregelt, siehe § 67 LBG. Diese Voraussetzungen erfüllt die Themenstarterin aber nicht
der Grundsatz lautet „Mindestumfang 50 Prozent“ (§ 66 LBG).Meine Kinder müssen nicht mehr betreut werden und ich habe keine pflegebedürftigen Angehörigen.
Horst-Günther hatte das zutreffend erklärt und Blue Ice Ultra hat die Rechtsgrundlage nachgeschoben. Dem gäbe es nichts hinzuzufügen (würde diese Rechtslage nicht von anderer Seite vehement bestritten).
Re: Reduktion der Arbeitszeit auf 25% möglich?
Bei den "Telekom-Beamten", die man ja möglichst ganz los werden will, sollte es im Sinne des Arbeitgebers sein, wenn die zumindest möglichst wenig Stunden am Arbeitsplatz verbringen wollen. Also wird es da wohl eine passende Regelung geben.