Übernimmt die Beihilfe Kosten für Osteopathie?

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Alex77
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Übernimmt die Beihilfe Kosten für Osteopathie?

Beitrag von Alex77 »

Hallo zusammen,

nach einer Not-OP und deren Folgen, sowie einer weiteren OP hat sich nun ein chronischer Schmerzzustand entwickelt. Deshalb bin ich jetzt in Behandlung bei einer Schmerztherapeutin. Diese hat mir nun neben der medikamentösen Behandlung auch Osteopathie empfohlen. Sie würde mir dafür auch ein Rezept ausstellen, wenn meine PKV und die Beihilfe das übernehmen. Ich hatte schon einige osteopathische Behandlungen vorher, die ich jedoch selber bezahlt habe. Ich wäre aber nicht in der Lage, diese Behandlungskosten grundsätzlich über einen längeren Zeitraum selber zu tragen.

Deshalb jetzt meine Frage: Übernimmt die Beihilfe - Land NRW - die ambulanten Behandlungskosten für die Osteopathie? Die würde von einem Physiotherapeuten durchgeführt, der vor kurzem eine 4jährige Osteopathie-Ausbildung abgeschlossen hat. Es geht hier um Schmerzen im (Ober-)Bauch.

Wenn ich mich für eine stationäre Schmerztherapie entscheiden würde, würde auch in diesem Rahmen osteopathische Behandlungen angewendet. Wie sieht es dann mit der Erstattung aus? Ist das dann irgendwie anders?

Ich habe schon etwas gegoogelt, aber nichts konkretes gefunden.

Danke für eure Tipps.

Viele Grüße, Alex
Alex77
Beiträge: 26
Registriert: 28. Sep 2010, 11:31
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Re: Übernimmt die Beihilfe Kosten für Osteopathie?

Beitrag von Alex77 »

Warum nicht einfach bei der Beihilfestelle nachfragen?
Weil ich erst gestern den Termin bei der Schmerztherapeutin hatte und jetzt Wochenende ist und ich es gerne am Montag morgen schonmal mit dem Osteopathen besprechen würde.

Und weil man 2. bei der Beihilfestelle nur dann jemanden ans Telefon bekommt, wenn man Glück hat und evtl. die Zeit hat, ca. 1 Std. in der Warteschleife zu hängen. Und wenn man dann die Infos auf einem anderen Weg bekommen kann, wäre das sehr hilfreich.

Gruß, Alex
Steinbock
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Re: Übernimmt die Beihilfe Kosten für Osteopathie?

Beitrag von Steinbock »

Was ich zu diesem Thema gefunden habe:

Die Osteopathie wird nicht nur bei orthopädischen Beschwerden und Bewegungseinschränkungen, sonder u. a. bei hormonellen Störungen, Migräne, Herzrhytumusstörungen, Tinnitus, aber teilweise auch im psychiatrischen Bereich eingesetzt. Die Krankenversicherung gewähren i.d.R. Leistungen, wenn ein Erfolg mit höherer Wahrscheinlichkeit eintritt als das Gegenteil.

Die Beihilfestelle wird im Einzelfall die Osteopathie entsprechend dem Gutachten der Landesärztekammer beurteilen.

Informationen der Bundesärztekammer findest Du hier: http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7.47.7841

Gruß vom Steinbock
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Bundesfreiwild
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Re: Übernimmt die Beihilfe Kosten für Osteopathie?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Eine gängige Alternative ist, mit dem Physiotherapeuten zu besprechen, mit welcher Rezeptsituation er seine Kosten gedeckt bekommt - und dann mit der bezahlten Zeit DIE Behandlung anwenden zu lassen, die am erfolgreichsten erscheint.
Blue Ice Ultra
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Re: Übernimmt die Beihilfe Kosten für Osteopathie?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Steinbock hat geschrieben:Was ich zu diesem Thema gefunden habe:

Die Osteopathie wird nicht nur bei orthopädischen Beschwerden und Bewegungseinschränkungen, sonder u. a. bei hormonellen Störungen, Migräne, Herzrhytumusstörungen, Tinnitus, aber teilweise auch im psychiatrischen Bereich eingesetzt. Die Krankenversicherung gewähren i.d.R. Leistungen, wenn ein Erfolg mit höherer Wahrscheinlichkeit eintritt als das Gegenteil.

Gruß vom Steinbock
Vermutlich hilft Osteopathie auch gegen Haarausfall :roll:
Steinbock hat geschrieben: Die Beihilfestelle wird im Einzelfall die Osteopathie entsprechend dem Gutachten der Landesärztekammer beurteilen.

Informationen der Bundesärztekammer findest Du hier: http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7.47.7841

Gruß vom Steinbock
Wo gelesen? In der Kristallkugel? :roll: Üblicherweise werden nach § 3 Abs. 2 BVO NRW bei Zweifeln an der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen immer noch Amtsärzte um Rat gebeten.

@Alex77:
Es gibt zwei Möglichkeiten der Abrechnung: 1. Im Rahmen der GebüH oder 2. als manuelle Therapie (Heilbehandlung).
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