Hallo,
ich muss für ca. 2 Monate (genaue Länge des Aufenthaltes steht aber noch nicht fest) in eine Klinik.
Nun habe ich erfahren, dass für mich externer Ersatz (Vertretung) eingestellt werden soll.
Innerlich bekomm ich Panik, weil ich denke, dass ich nicht mehr auf meine Stelle zurück darf und wenn ich wieder komme, jemand anderes auf meiner Stelle sitzt und ich entweder entlassen werde oder sofort umgesetzt werde.
Zur Info: Ich war schon mal letztes Jahr von Oktober - Dezember in einer Klinik.
Kann der Amtsarzt im Namen des Arbeitgebers in der Klinik anfragen, wie mein Gesundheitszustand ist? Ohne Schweigepflichtsentbindung?
Danke.
Angelheart
Ersatz für Beamtenstelle
Moderator: Moderatoren
Re: Ersatz für Beamtenstelle
Du solltest dir während des Klinikaufenthaltes die beamtenrechtlichen Grundlagen (Beamtengesetz)Angelheart hat geschrieben: Innerlich bekomm ich Panik, weil ich denke, dass ich nicht mehr auf meine Stelle zurück darf und wenn ich wieder komme, jemand anderes auf meiner Stelle sitzt und ich entweder entlassen werde oder sofort umgesetzt werde.
als Lesestoff mitnehmen.
Gruß vom Steinbock
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Re: Ersatz für Beamtenstelle
Danke.
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Re: Ersatz für Beamtenstelle
Fragen kann er schon, ob er allerdings eine Antwort erhält halte ich für zweifelhaft.Angelheart hat geschrieben:Hallo,
ich muss für ca. 2 Monate (genaue Länge des Aufenthaltes steht aber noch nicht fest) in eine Klinik.
Nun habe ich erfahren, dass für mich externer Ersatz (Vertretung) eingestellt werden soll.
Innerlich bekomm ich Panik, weil ich denke, dass ich nicht mehr auf meine Stelle zurück darf und wenn ich wieder komme, jemand anderes auf meiner Stelle sitzt und ich entweder entlassen werde oder sofort umgesetzt werde.
Zur Info: Ich war schon mal letztes Jahr von Oktober - Dezember in einer Klinik.
Kann der Amtsarzt im Namen des Arbeitgebers in der Klinik anfragen, wie mein Gesundheitszustand ist? Ohne Schweigepflichtsentbindung?
Danke.
Angelheart
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Re: Ersatz für Beamtenstelle
Hallo Angelheart,
zunächst bedauere ich, dass dich deine Gesundheit geenwärtig so im Sticht lässt und wünsche dir baldige Gesesung.
Deine Befürchtungen sind meiner Meinung nach durchaus berechtigt. Du musst damit rechnen, dass du nach deiner Gesundung nicht mehr an deinen alten Arbeitsplatz innerhalb deiner Dienststelle zurückkehren kannst, da dieser zwischenzeitig mit einer anderen Person besetzt worden ist. Habe ähnliche Vorfälle selbst schon miterlebt.
Es bleibt letztendlich dem Arzt / Ärztin überlassen, wie solche Mitteilungen des AG bei der Entscheidungsfindung verwendet werden sollen.
Gruß vom Schäferhund
zunächst bedauere ich, dass dich deine Gesundheit geenwärtig so im Sticht lässt und wünsche dir baldige Gesesung.

Deine Befürchtungen sind meiner Meinung nach durchaus berechtigt. Du musst damit rechnen, dass du nach deiner Gesundung nicht mehr an deinen alten Arbeitsplatz innerhalb deiner Dienststelle zurückkehren kannst, da dieser zwischenzeitig mit einer anderen Person besetzt worden ist. Habe ähnliche Vorfälle selbst schon miterlebt.
Umsetzung ist möglich, eine "Entlassung" aber nicht. Ich vermute, dass du dich mit dem Wort "Entlassung" nur sehr unglücklich ausgedrückt hast. Wahrscheinlich meinst du hier eine Zwangspensionierung. Hierzu wäre aber zunächst eine Vorstellung beim Amtsarzt erforderlich. Solltest du länger als drei Monate ununterbrochen im Krankenstand sein, kann dich deine Amtsleitung zum Amtsarzt schicken.Angelheart hat geschrieben: und ich entweder entlassen werde oder sofort umgesetzt werde.
Es kommt gelegentlich vor, dass Arbeitgeber bei den behandelnden Ärzten anrufen, um diese in eine bestimmte Richtung zu lenken. Eine Auskunftserteilung wird dabei normalerweise nicht erwartet (und auch nicht gegeben), denn jeder Personalchef weiß, dass es eine ärztliche Schweigepflicht gibt. Aber wie gesagt, man versucht in dem einen oder anderen Fall schon, Mediziner in ihrer Entscheidung irgendwie zu beeinflussen, was ich übrigens für sehr bedenklich halte.Angelheart hat geschrieben:Kann der Amtsarzt im Namen des Arbeitgebers in der Klinik anfragen, wie mein Gesundheitszustand ist? Ohne Schweigepflichtsentbindung?
Es bleibt letztendlich dem Arzt / Ärztin überlassen, wie solche Mitteilungen des AG bei der Entscheidungsfindung verwendet werden sollen.
Gruß vom Schäferhund