Hallo,
ich bin seit Januar diesen Jahres im Vorruhestand. Nun wird das Haus von uns verkauft und wenn es dies ist, werde ich möglicherweise in ein andere Stadt, bzw. Bundesland ziehen. Muss ich dies genehmigen lassen, oder würde ich dann neu untersucht werden von der dort zuständigen Versorgungsbehörde?
LG Amtsdackel
Umzug nach Vorruhestandsversetzung
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Re: Umzug nach Vorruhestandsversetzung
Ich persönlich lebe seit einigen Monaten im europäischen Ausland, da hab ich auch vorher nichts beantragt oder so .
Bei mir hieß es, ich bräuchte nur eine deutsche Zustellanschrift , die habe ich , aber wo ich künftig lebe, lasse ich mir doch nicht vorschreiben .... und solltest Du auch nicht
Bei mir hieß es, ich bräuchte nur eine deutsche Zustellanschrift , die habe ich , aber wo ich künftig lebe, lasse ich mir doch nicht vorschreiben .... und solltest Du auch nicht

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Re: Umzug nach Vorruhestandsversetzung
Ein deaktivierter Beamter im Ruhestand hat natürlich die volle Bewegungsfreiheit und auch keine Residenzpflicht mehr (er muss ja nicht mehr zum Dienst kommen können).
Das wäre ja noch schöner, wenn man seinen Lebensschwerpunkt nicht verlagern dürfte, wenn man in Pension ist.
Das wäre ja noch schöner, wenn man seinen Lebensschwerpunkt nicht verlagern dürfte, wenn man in Pension ist.
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Re: Umzug nach Vorruhestandsversetzung
Hallo zusammen,
Danke für die Antworten. Ich dachte ja nur, da ich ja von meiner Kommune in den Vorruhestand mittels Amtsarzt geschickt wurde. Im Ruhestandsbescheid stand ja nichts drin, ob auf Dauer, oder vorrübergehend. Wenn der Amtsarzt irgendwann entscheiden sollte, ich wäre wieder Dienstfähig (was unwahrscheinlich ist), würde ich ja eigentlich wieder bei meiner Kommune anfangen, oder habe ich da was verpeilt?. Ich persönlich glaube ja, die sind froh einen Kostenfaktor los zu haben und werden möglicherweise mich nie nachuntersuchen lassen.
LG Amtsdackel
Danke für die Antworten. Ich dachte ja nur, da ich ja von meiner Kommune in den Vorruhestand mittels Amtsarzt geschickt wurde. Im Ruhestandsbescheid stand ja nichts drin, ob auf Dauer, oder vorrübergehend. Wenn der Amtsarzt irgendwann entscheiden sollte, ich wäre wieder Dienstfähig (was unwahrscheinlich ist), würde ich ja eigentlich wieder bei meiner Kommune anfangen, oder habe ich da was verpeilt?. Ich persönlich glaube ja, die sind froh einen Kostenfaktor los zu haben und werden möglicherweise mich nie nachuntersuchen lassen.
LG Amtsdackel
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Re: Umzug nach Vorruhestandsversetzung
Amtsdackel hat geschrieben:Hallo zusammen,
Danke für die Antworten. Ich dachte ja nur, da ich ja von meiner Kommune in den Vorruhestand mittels Amtsarzt geschickt wurde. Im Ruhestandsbescheid stand ja nichts drin, ob auf Dauer, oder vorrübergehend. Wenn der Amtsarzt irgendwann entscheiden sollte, ich wäre wieder Dienstfähig (was unwahrscheinlich ist), würde ich ja eigentlich wieder bei meiner Kommune anfangen, oder habe ich da was verpeilt?. ch persönlich glaube ja, die sind froh einen Kostenfaktor los zu haben und werden möglicherweise mich nie nachuntersuchen lassen.
LG Amtsdackel
Genauso sehe ich das auch 8)
Ich hatte meinen Wegzug aus D auch beim Amtsarzttermin angekündigt, als dieser mich innerhalb von 20 min für dienstunfähig befunden hat. Seine Antwort : " Es wird niemand zwangsreaktiviert."
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Re: Umzug nach Vorruhestandsversetzung
Hallo,
du kannst hinziehen, wohin du willst...
Ich gehe aber davon aus, dass du deinem Dienstherrn deine neue Adresse mitteilen wirst...denn die Bezügmitteilung oder sonstige Schreiben des Dienstherrn sollen ja noch ankommen...ggf. auch die Einladungen für die DU-Untersuchungen.
Aber du musst dir einen Umzug natürlich nicht genehmigen lassen...
du kannst hinziehen, wohin du willst...
Ich gehe aber davon aus, dass du deinem Dienstherrn deine neue Adresse mitteilen wirst...denn die Bezügmitteilung oder sonstige Schreiben des Dienstherrn sollen ja noch ankommen...ggf. auch die Einladungen für die DU-Untersuchungen.
Aber du musst dir einen Umzug natürlich nicht genehmigen lassen...