Ich habe mal eine Frage...

Ich bin Anwärterin des gehobenen Dienstes in Hamburg und möchte mich nun entlassen, um in MV das Studium neu zu beginnen, da mir eine Versetzung zu lange dauert.
Ich verlasse den öffentlichen Dienst somit nicht wirklich sondern wechsel nur das Bundesland bzw. den Dienstherrn.
Könnte mir jemand sagen, ob ich in meiner Situation die Bezüge an Hamburg zurückzahlen muss?????

Für jede Antwort wäre ich super dankbar


