Ich bin derzeit Beamter auf Probe und beabsichtige eine andere Stelle anzutreten, die keine Beamtenstelle ist. Dies ist, soweit ich erfahren habe, möglich, wenn ich auf eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag erreiche. Meine entscheidende Frage ist nun: Verbaue ich mir damit jede Chance in späterer Zeit jemals wieder eine Beamtenstelle anzutreten? Oder ist meine Entlassung unproblematisch, wenn ich in einem anderen Bundesland Beamter werden will.
Da ich vor einer schwierigen und drängenden Entscheidung stehe, wäre ich für jeden hilfreichen Hinweis sehr dankbar. Besten Dank im Voraus!
Wiedereintritt nach Entlassung auf eigenen Antrag
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Re: Wiedereintritt nach Entlassung auf eigenen Antrag
Das ist eine Frage auf die Dir niemand eine verlässliche Antwort geben kann, weil das einem Blick in die Kristallkugel entspricht. Grundsätzlich sehe ich da lediglich ein Problem hinsichtlich der Altersgrenzen, mehr aber auch nicht.
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Re: Wiedereintritt nach Entlassung auf eigenen Antrag
Hallo Hendrik,
also du kannst natürlich die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen und als Angestellter bei Stadt/Land/Bund/Gemeinede oder
Privatwirtschaft anfangen.
Daraus hast du keinen Nachteil - die Frage ist nur, bekommst du nochmals die Möglichkeit, eine Beamtenstelle zu bekommen.
Du musst dir jetzt mal einfach die Vor- und Nachteile in Gesamtheit aufschlüsseln und dann eine Entscheidung treffen - diese Entscheidung
ist zum heutigen Zeitpunkt richtig, kann aber nach 5/10/20 Jahren nicht mehr richtig sein - da gebe ich Blue Ice Ultra recht...
Ich würde bei einem Wechsel eher vorsichtig sein - obwohl die jungen/jüngeren Menschen zukünftig wieder mehr Chancen haben, eine
Stelle zu bekommen - es gehen immer mehr Menschen in Rente/Pension und die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt grenzt in einigen
Bundesländern schon an Vollbeschäftigung - da wirst du gute Chancen haben, etwas neues und besseres zu finden.
Eine Möglichkeit wäre noch nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, eine Beurlaubung für die Zeit eines anderen Jobs zu beantragen.
Das kommt aber immer auf Landes-, Bundes- oder Gemeinderecht an - einfach mal erkundigen !
also du kannst natürlich die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen und als Angestellter bei Stadt/Land/Bund/Gemeinede oder
Privatwirtschaft anfangen.
Daraus hast du keinen Nachteil - die Frage ist nur, bekommst du nochmals die Möglichkeit, eine Beamtenstelle zu bekommen.
Du musst dir jetzt mal einfach die Vor- und Nachteile in Gesamtheit aufschlüsseln und dann eine Entscheidung treffen - diese Entscheidung
ist zum heutigen Zeitpunkt richtig, kann aber nach 5/10/20 Jahren nicht mehr richtig sein - da gebe ich Blue Ice Ultra recht...
Ich würde bei einem Wechsel eher vorsichtig sein - obwohl die jungen/jüngeren Menschen zukünftig wieder mehr Chancen haben, eine
Stelle zu bekommen - es gehen immer mehr Menschen in Rente/Pension und die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt grenzt in einigen
Bundesländern schon an Vollbeschäftigung - da wirst du gute Chancen haben, etwas neues und besseres zu finden.
Eine Möglichkeit wäre noch nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, eine Beurlaubung für die Zeit eines anderen Jobs zu beantragen.
Das kommt aber immer auf Landes-, Bundes- oder Gemeinderecht an - einfach mal erkundigen !