Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Rückzahlung von Ausbildungskosten, wenn man vor Ablauf der 5 Jahre nach bestandener Laufbahnprüfung aus der Finanzverwaltung ausscheidet.
Muss man die Ausbildungskosten auch zurückzahlen wenn man direkt im Anschluss ebenfalls im öffentlichen Dienst anfängt?
Ich hatte während dem Studium eine Mitbewohnerin, die das Studium abgebrochen hatte und dann ein Lehramtsstudium angefangen hat. Ich meine mich zu erinnern, dass sie aufgrund dessen, weil Sie nachher vermutlich als Lehrerin tätig sein wird, die Ausbildungskosten die bisher angefallen waren nicht zurückzahlen musste.
Wie ist es, wenn man in ein anderes Bundesland möchte und keinen Tauschpartner findet. Kann man dann nicht "einfach" einen Antrag auf Entlassung stellen und sich im neuem Bundesland bewerben? Wahrscheinlich ist das alles nicht so einfach, kennt sich jemand da gut aus?
Rückzahlung der Ausbildungskosten
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Re: Rückzahlung der Ausbildungskosten
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 217101.htm
59 ff.
Ich würde sagen nein. Das ist ja der Regelfall. Du scheidest ja nicht aus dem öffentlichen Dienst aus. Ansonsten wäre bei landesrechtlichen Fragen das Bundesland nicht schlecht.
59 ff.
Ich würde sagen nein. Das ist ja der Regelfall. Du scheidest ja nicht aus dem öffentlichen Dienst aus. Ansonsten wäre bei landesrechtlichen Fragen das Bundesland nicht schlecht.
