Hallo Zusammen,
ich bin ganz aktuell in das Team der Vormundschaften versetzt worden (vorher wirtschaftliche Jugendhilfe) weil dort Not am Mann war (Fallobergrenze wurde überschritten). Die dort beschäftigten Beamten werden nach Besoldungsgruppe A11 und die Sozialarbeiterinnen in S12 bezahlt. Aus meiner Sicht besteht hier schon eine Schieflage weil es zumindest nach BAT Zeiten doch auch für die Angestellten einen Anspruch auf gleiche Vergütung gab.
Ich selbst bin Beamter mit Besoldungsgruppe A10 und habe mich im Hinblick auf eine Beförderung schon auf die neue Aufgabe gefreut. Jetzt bin ich drei Monate in dem Bereich tätig und ich erkenne, dass es sich bei dem Job um eine Herausforderung der besonderen Art handelt. Aber es ist sehr interessant und ich könnte mir grundsätzlich auch vorstellen, den Job längerfristig wahrzunehmen.
Nun erfahre ich aber, dass die Behörde plane die Beamtenstellen herabzusetzen (A10). Begründet wird dies damit, dass in einem Vergleichsring entsprechende Behörden ebenfalls nur A10 vorgesehen hätten. Dass verwundert mich schon sehr, da die Aufgabe als Vormund erst kürzlich durch eine umfangreiche Rechtsänderung noch anspruchsvoller gestaltet worden ist. In meiner unmittelbaren Umgebung sind die AV ebenfalls nach A11 besoldet.
Mich würde jetzt mal interessieren, wie in den Kommunen in NRW die Stellenberwertungen der Amtsvormünder sind. Über möglichst viele Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank.
Gruß
Andreas
Besoldung Amtsvormund
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Re: Besoldung Amtsvormund
Hallo Andreas,
das würde mich auch sehr interessieren. Durch die Gesetzesreform bin ich als Amtsvormund tätig geworden. Ein sehr umfangreicher Bereich mit sehr hoher Verantwortung. Die Vergütung bei uns erfolgt nach E 9, was meines erachtens zu wenig ist für diesen komplexen Aufgabenbereich. Die Besoldung/Vergütung fällt sehr unterschiedlich aus. In unserem Bundesland reicht es von E9/A9 - E11/A12. Die Stellenbewertung erfolgt eben durch die Kommune. Wobei es solche großen Unterschiede nicht geben sollte.
MFG
amtsvormund
das würde mich auch sehr interessieren. Durch die Gesetzesreform bin ich als Amtsvormund tätig geworden. Ein sehr umfangreicher Bereich mit sehr hoher Verantwortung. Die Vergütung bei uns erfolgt nach E 9, was meines erachtens zu wenig ist für diesen komplexen Aufgabenbereich. Die Besoldung/Vergütung fällt sehr unterschiedlich aus. In unserem Bundesland reicht es von E9/A9 - E11/A12. Die Stellenbewertung erfolgt eben durch die Kommune. Wobei es solche großen Unterschiede nicht geben sollte.
MFG
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Re: Besoldung Amtsvormund
Wenn es so einfach wäre!andreas60 hat geschrieben:Hallo Zusammen,
ich bin ganz aktuell in das Team der Vormundschaften versetzt worden (vorher wirtschaftliche Jugendhilfe) weil dort Not am Mann war (Fallobergrenze wurde überschritten). Die dort beschäftigten Beamten werden nach Besoldungsgruppe A11 und die Sozialarbeiterinnen in S12 bezahlt. Aus meiner Sicht besteht hier schon eine Schieflage weil es zumindest nach BAT Zeiten doch auch für die Angestellten einen Anspruch auf gleiche Vergütung gab.
Angestellte haben einen Rechtsanspruch auf die Eingruppierung in die entsprechende Vergütungsgruppe nach den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen.
Beamte können aber nur befördert werden, wenn die entsprechende Planstelle vorhanden ist.
Gruß vom Steinbock
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Re: Besoldung Amtsvormund
naja, die Tätigkeitsmerkmale sind aber mehr als schwammig. Die Überleitung erfolgt nach BAT. Da ist meistens die rede von besonderer Verantwortung und Art und Umfang der Tätigkeit. Die besondere Verantwortung interpretiert jede Kommune anders.
Re: Besoldung Amtsvormund
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich war in den letzen drei Tagen auf einem Fortbildungsseminar "Qualifizierung für Vormünder" und muss feststellen, dass das Thema wirklich sehr spannend und umfangreich ist. Zunächst hatten wir das Thema im Bereich "Grundlagen in der Kinder- und Jugendpsychologie" und anschließend "Verfahrensrecht FamFG, BGB". Nach drei Tagen ist man ganz schön durch. Jetzt muß ich erstmal den Input sortieren und schauen, was für mich wichtig ist.
Klar ist mir (und vielen anderen) aber auch, dass es sich bei derAufgabe um ein wahnsinnig umfangreiches Feld handelt. Von den verantwortlichen Regelungen zu den Umgangskontakten über die Prüfung der Geeignetheit einer Einrichtung bis hin zu den psychischen Bedarfen eines traumatisierten Kindes (nur um mal ein paar Bereiche anzusprechen). Gut ist zwar, dass man nicht alleine vor diesen Herausforderungen steht, sondern dass einem im Regelfall ja qualifizierte Kräfte an der Seite stehen (so sollte es jedenfalls sein). Aber immer dann, wenn es nicht funktioniert, muss jemand auch mal nach den Gründen fragen. Sehr spannend.
Aber dieser Beitrag passt ja hier nicht so ganz hin. In meiner Angelegenheit hat sich trotz Anfrage bei Chefin und Personalrat noch nichts ergeben. Allerdings soll nächste Woche ein (allgemeines) Gespräch zwischen PR und Personalabteilung erfolgen, bei dem das Thema angesprochen werden soll.
Angeblich soll auch schon eine größere Erhebung bei anderen Kreise, Städten und Gemeinden erfolgt sein. Das Ergebnis soll so aussehen, dass überwiegend A 11 / S 14 besoldet bzw. vergütet wird.
Ich bleibe dran. Bis dahin.
vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich war in den letzen drei Tagen auf einem Fortbildungsseminar "Qualifizierung für Vormünder" und muss feststellen, dass das Thema wirklich sehr spannend und umfangreich ist. Zunächst hatten wir das Thema im Bereich "Grundlagen in der Kinder- und Jugendpsychologie" und anschließend "Verfahrensrecht FamFG, BGB". Nach drei Tagen ist man ganz schön durch. Jetzt muß ich erstmal den Input sortieren und schauen, was für mich wichtig ist.
Klar ist mir (und vielen anderen) aber auch, dass es sich bei derAufgabe um ein wahnsinnig umfangreiches Feld handelt. Von den verantwortlichen Regelungen zu den Umgangskontakten über die Prüfung der Geeignetheit einer Einrichtung bis hin zu den psychischen Bedarfen eines traumatisierten Kindes (nur um mal ein paar Bereiche anzusprechen). Gut ist zwar, dass man nicht alleine vor diesen Herausforderungen steht, sondern dass einem im Regelfall ja qualifizierte Kräfte an der Seite stehen (so sollte es jedenfalls sein). Aber immer dann, wenn es nicht funktioniert, muss jemand auch mal nach den Gründen fragen. Sehr spannend.
Aber dieser Beitrag passt ja hier nicht so ganz hin. In meiner Angelegenheit hat sich trotz Anfrage bei Chefin und Personalrat noch nichts ergeben. Allerdings soll nächste Woche ein (allgemeines) Gespräch zwischen PR und Personalabteilung erfolgen, bei dem das Thema angesprochen werden soll.
Angeblich soll auch schon eine größere Erhebung bei anderen Kreise, Städten und Gemeinden erfolgt sein. Das Ergebnis soll so aussehen, dass überwiegend A 11 / S 14 besoldet bzw. vergütet wird.
Ich bleibe dran. Bis dahin.
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Re: Besoldung Amtsvormund
Hallo,
gibt es schon was neues zu berichten?
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Re: Besoldung Amtsvormund
Hallo,
hat sich denn mittlerweile etwas bei dir ergeben????
freundliche Grüße
hat sich denn mittlerweile etwas bei dir ergeben????
freundliche Grüße