Mehrfache Wiedereingliederung / Urlaub

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Amtsschimmel
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Mehrfache Wiedereingliederung / Urlaub

Beitrag von Amtsschimmel »

Hallo,

ich bin Landesbeamter in Hessen. Ich hatte bereits eine stufenweise Wiedereingliederung von Januar bis Mai dieses Jahr, nach längerer Krankheit im letzten Jahr. Danach war ich zwei Wochen voll arbeiten und dann hatte ich 2 Wochen Urlaub (noch den aus 2012) und an dessen Ende einen Unfall, so dass ich jetzt erneut seit Anfang Juni krank bin. Mein Arzt hält wieder eine stufenweise Wiedereingliederung für sinnvoll, nun für 6 Monate.
Meine Fragen dazu?

1. Kann es damit Probleme geben, weil ich dieses Jahr schon eine Wiedereingliederung hatte? Muss das evtl. sogar der Amtsarzt genehmigen? Oder gilt das mit der 6-Monatsfrist wieder neu?

2. Ich habe immer noch Resturlaub von 2012, aber langsam nähert sich ja der 30.09. an dem m.W. der Urlaubsanspruch für das vorangegangene Jahr verfällt. Besteht eine Möglichkeit diesen trotzdem zu verschieben ans Ende der Wiedereingliederung?

3. Kann ich den Urlaub evtl. auch vor der Wiedereingliederung nehmen? Also erst Ablauf Krankschreibung, dann Urlaub und danach Beginn Wiedereingliederung? Oder gibt das Probleme, da ich in diesem Fall unmittelbar vor der Wiedereingliederung technisch nicht krankgeschrieben war?

4. Es wurde ja dieses BEM eingeführt. Meinen Recherchen zufolge hätte ich danach bei meiner ersten Wiedereingliederung eigentlich zu einem Gespräch oder sowas eingeladen werden müssen, in dem irgend eine Strategie oder so zur dauerhaften Eingliederung hätte erstellt werden müssen.
Bei mir hat sie aber nie jemand von der Amtsleitung/Geschäftsstelle gemeldet. Können daraus irgendwelche Verfahrensnachteile für mich entstehen, an die ich jetzt nicht denke?

Ich bin allen dankbar, die mir hilfreiche Antworten geben. Ich habe auch schon in älteren Beiträgen gesucht, aber keine konkreten Antworten gefunden.

Gruß Amtsschimmel
Spongebob
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Re: Mehrfache Wiedereingliederung / Urlaub

Beitrag von Spongebob »

Hallo- soweit ich weis verfällt der urlaub nicht (!)- ich war 14 Monate krank und bekam dann nach der Wiedereingliederung 52 Tage Urlaub für das Folgejahr. Bei mir wurde auch kein Eingliederungsgespräch geführt das es damals die BEM bei uns noch nicht gab. Ich hänge derzeit auch in der Luft, war nach erfolgreicher Wiedereingliederung abermals von der HV gemobbt worden und gegen den Willen des Chefs wurde mir aus dem NICHTS heraus eine Versetzung angedroht. Nun bin ich seit 2 Monaten wieder zuhause und habe mir einen Anwalt genommen. Seither herrscht Funkstille. Amtsarzt und Psychiater haben bereits signalisiert das ich Dienstfähig bin, jedoch warte ich weiter auf Nachricht seit 4 Wochen.....
Steinbock
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Re: Mehrfache Wiedereingliederung / Urlaub

Beitrag von Steinbock »

Spongebob hat geschrieben:Hallo- soweit ich weis verfällt der urlaub nicht (!)-
folgender Hinweis dazu: lt. Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil vom heutigen Tage zugunsten der Arbeitgeberseite entschieden, dass der in Krankheitsfällen "angesparte" Urlaub allgemein, d.h. auch ohne eine tarifvertragliche Regelung, 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres verfällt, d.h. zum 31. März des übernächsten Jahres: BAG, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/10.

weiteres dazu findet man hier: http://www.hensche.de/Urlaub_Dauerkrank ... 53-10.html

Nur ob dieses Gesetz auch für Beamte anwendbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß vom Steinbock
Blue Ice Ultra
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Re: Mehrfache Wiedereingliederung / Urlaub

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Steinbock hat geschrieben:
Nur ob dieses Gesetz auch für Beamte anwendbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß vom Steinbock
Definitiv "nein".
Kater-Mikesch
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Re: Mehrfache Wiedereingliederung / Urlaub

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo und guten Tag,

natürlich ist die Rechtsprechung aus dem zitierten Urteil auch auf Beamte anzuwenden - hier mal ein Auszug aus der Rechtssprechung, dass in diesem Fall natürlich der Arbeitnehmer mit dem Beamten gleichzusetzen ist:
Arbeitnehmer in Sinne der europarechtlichen Regelung sind dabei neben „echten“ Arbeitnehmern grundsätzlich auch Beamte. Dies kann man Art.1 Abs.4 Richtlinie 2003/88/EG entnehmen, der auf die Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12.06.1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (Richtlinie 89/391/EWG) verweist. Dementsprechend hatte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie 2003/88/EG auf Beamte der Feuerwehr angewandt (EuGH, Urteil vom 14.07.2005, C-52/04).

Es zeigt aber auch mal wieder, dass Blue Ice Ultra überhaupt keine Ahnung hat und (mal wieder) mit Nichtwissen glänzt - guten Abend.
Amtsschimmel
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Re: Mehrfache Wiedereingliederung / Urlaub

Beitrag von Amtsschimmel »

Hm, also schlauer bin ich jetzt auch nicht.
Bei uns in Hessen war es früher so, dass man seinen Jahresurlaub bis Ende April des Folgejahres nehmen sollte. Allerdings gab es da diverse Ausnahmen und meist reichte ein kurzer Anruf auf der Geschäftsstelle um diese Frist zu verlängern.
Dann wurde das vor einigen Jahren geändert auf den 30.09. und es hieß, davon gebe es keine Ausnahmen mehr. Also wer den Urlaub nicht bis zum 30.09. antritt, verliert den Urlaub, egal aus welchen Gründen. Habe hierzu diese Woche auch mal mit unserem PR-Vorsitzenden telefoniert und der meinte auch, dass mein Urlaub Ende dieses Monats verfallen würde und ich dann eben Pech gehabt habe. Aber der ist eine Träne, der generell kaum was weiss und zudem alles abnickt, was die Amtsleitung will. Bei der Geschäftsstelle habe ich auch nachgefragt. Die wussten auch nicht so recht Bescheid, "glaubten" aber, dass der Urlaub verfällt.

Wenn jetzt diese 15-Monatsgrenze gelten würde, dann hätte ich ja Zeit bis zum 31.03.2014. Nur was bedeutet denn "wegen Erkrankung nicht angetreten werden konnte"? Heisst das ich müsste von 2012 bis jetzt komplett krank gewesen sein? Das war nicht der Fall.
Ich war zwar in 2012 schon mal länger krank, dann hatte ich die Wiedereingliederung bis Mai dieses jahres, war kurz da, habe dann etwas Urlaub genommen und bin seitdem wieder krank.
Aber in 2012 war ich überwiegend nicht krankgeschrieben...hatte aber nicht einkalkuliert, dass ich so lange ausfalle.

Was nun?
Gibt es denn jemand mit Erfahrungen, der etwas definitives dazu sagen kann?
Ist eigentlich ein Unding, dass sowas Wichtiges nicht klipp und klar irgendwo geregelt ist.
Habe mir auch mal diesen dicken BEM-Leitfaden schicken lassen. Da steht dazu gar nichts drin, sondern nur allgemeines Bla-Bla.
gelübde
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Re: Mehrfache Wiedereingliederung / Urlaub

Beitrag von gelübde »

Gilt nicht hier § 9 (4) Hessische Urlaubsverordnung - HUrlVO: (4) "Zustehender Urlaub, der vor einer Beurlaubung ohne Besoldung oder wegen vorübergehender Dienstunfähigkeit nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen wurde, wird nach dem Ende der Beurlaubung ohne Besoldung oder der vorübergehenden Dienstunfähigkeit dem Urlaub des laufenden Urlaubsjahres hinzugefügt. Er verfällt erst am Ende des folgenden Kalenderjahres."?
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Florian Hanebüchen
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Re: Mehrfache Wiedereingliederung / Urlaub

Beitrag von Florian Hanebüchen »

Amtsschimmel hat geschrieben:Gibt es denn jemand mit Erfahrungen, der etwas definitives dazu sagen kann?
Ist eigentlich ein Unding, dass sowas Wichtiges nicht klipp und klar irgendwo geregelt ist.
Habe mir auch mal diesen dicken BEM-Leitfaden schicken lassen. Da steht dazu gar nichts drin, sondern nur allgemeines Bla-Bla.
Soll dir mal ganz ehrlich was dazu sagen? Ich finde es auch nicht schlimm, hier meinetwegen wieder als der Buhmann dazustehen.

Du warst also in diesem Jahr gerade mal zwei Wochen im Dienst? Und nun hast du keine anderen Sorgen, als dass dein Resturlaub aus dem Jahr 2012 verfallen könnte? Und das, obwohl du noch den ganzen Urlaub von diesem Jahr hast und in ca. vier Monaten weitere 29 (30?) Tage Anspruch neu hinzukommen?

Ich weiß, dass Menschen ohne ihr Zutun erkranken oder einen Unfall erleiden können. Und gegen ein BEM ist nichts einzuwenden, auch nicht gegen zwei. Aber wenn es das Ziel beider Seiten sein soll, die Dienstfähigkeit wieder herzustellen, dann macht es keinen guten Eindruck, sich nur auf die Sicherung von Resturlaubsansprüchen zu konzentrieren.
Amtsschimmel
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Re: Mehrfache Wiedereingliederung / Urlaub

Beitrag von Amtsschimmel »

Weisst du was? Ich habe durchaus seit einiger Zeit jede Menge anderer Sorgen, die ich hier aber nicht reingeschrieben habe. Bei dir einen guten Eindruck zu hinterlassen ist allerdings keine davon.
Einen solchen Beitrag hätte ich jetzt eher im Forum bei Bild-online erwartet.

Ich hätte gerne gewusst, wie in meinem Fall die Rechtslage ist (Danke an gelübde für den Hinweis mit der Urlaubsverordnung), unabhängig davon, ob das jetzt positiv oder negativ für mich ist, weil ich gerne weiss, woran ich bin.
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Florian Hanebüchen
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Re: Mehrfache Wiedereingliederung / Urlaub

Beitrag von Florian Hanebüchen »

Deine Kollegen müssen dich sicherlich sehr vermissen. Ich kenne auch solche Leute wie du.

Du willst wissen, ob du neben dem gesamten Urlaub dieses Jahres und dem gesamten kommenden Urlaub auch noch deinen Resturlaub aus 2012 ins nächste Jahr rüber retten kannst? Dann beantrage ihn doch. Und wenn er abgelehnt wird, steht dir der Rechtsweg offen.
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