Dabei war es doch gerade so schön.Mikesch hat geschrieben:Räusper.....
MOD
Bezeichnend, dass Du den zweiten Absatz weggelassen hast. Volksverhetzung ist nicht erst seit gestern strafbar.Topgun hat geschrieben:@ CarringtonCarrington hat geschrieben:Bei Rassisten scheint halt der Rassismus oftmals durch. Auf jeden Fall hoffe ich, dass er kein Staatsdiener ist, denn vom GG hält er offensichtlich nicht viel. Mehr sage ich nicht mehr dazu (ist halt auch schwer, die braune Soße unkommentiert stehen zu lassen).
Sprech dich ruhig aus...
Art.5 Abs.1 GG - „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“
Und wenn ich anderer Meinung bin als du, dann akzeptiere es doch einfach.
Vielleicht habe ich mich auch nur durch die vielen Beiträge über den Islam im Internet
anstecken lassen. Nur vieles erlebe ich Tag für Tag mit, hautnah und da kann sich eine
Meinung schnell ändern.
http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.