Hallo ihr Lieben,
vielleicht kann mir ja jemand helfen, das wäre wirklich sehr toll!
Vielleicht arbeitet ja ein Mitarbeiter aus der Beihilfe hier. Mit meinem "guten Draht" aus der Beihilfe komme ich im Moment nicht in Kontakt, sonst ist der Rest eher... nuja .
Ich habe in der Vergangenheit EEH (emotionelle erste Hilfe) in Anspruch genommen, mein Baby war ein Schreibaby. Die EEH hat eine Hebamme mit Zusatzausbildung gemacht.
In der Abrechung steht die Ziffer 9000 nach Hebammengebührenordnung. Diese Ziffer gibt es aber nicht und somit habe ich nichts erstattet bekommen. Steht auch so im Bescheid.
In meinem Beihilfebescheid lagen noch 2 Zettel die der Mitarbeiter vergessen hat rauszunehmen. Dort steht, was EEH ist und dass sie auch von den Privatkassen übernommen wird. Eine Stunde kostet 60€, Gesamtbetrag 240€, Erstattung wären 120€. Also nicht wenig Geld. Von meiner PKV habe ich noch nix gehört.
So, weiß jemand wie die Rechnung auszusehen hat, damit etwas übernommen wird?
Ich weiß, die Frage ist echt sehr speziell....
Erstattung EEH
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Re: Erstattung EEH
Die Tatsache das die PKV dazu Erstattungen vornimmt, heißt nicht das dies bei der Bh auch so ist. Nach welcher Bh-Vorschrift wird bei Dir abgerechnet?
Grundsätzlich: Wie so einiges aus dem Bereich der Hebammen-Tätigkeit zählt die EEH nicht unbedingt zu dem was ich als "wissenschaftlich anerkannt" bezeichnen würde. Häufig werden derartige Leistungen von "Psychotherapeuten" erbracht die nur eine Zulassung nach dem HPG haben. Denkbar wäre hier eine Abrechnung nach Ziffer 19.2 GebüH zzgl. Gebühren und Nebengebühren (Wegegeld) für einen Hausbesuch.
Grundsätzlich: Wie so einiges aus dem Bereich der Hebammen-Tätigkeit zählt die EEH nicht unbedingt zu dem was ich als "wissenschaftlich anerkannt" bezeichnen würde. Häufig werden derartige Leistungen von "Psychotherapeuten" erbracht die nur eine Zulassung nach dem HPG haben. Denkbar wäre hier eine Abrechnung nach Ziffer 19.2 GebüH zzgl. Gebühren und Nebengebühren (Wegegeld) für einen Hausbesuch.
Re: Erstattung EEH
Hallo,
Ob die PKV diese Kosten übernimmt, kommt auf die entsprechenden Versicherungsbedingungen an.
Nicht immer sind psychotherapeutische Behandlungen im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Was man unter EEH versteht kann man hier nachlesen: http://www.baby-netzwerk.de/Details-Therapie.html
Es handelt sich doch hier um dein Kind - also normalerweise 80 % Beihilfe.
Ob diese erstattet wird entscheidet der Beihilfeträger, sowie die PKV.
Was dies ganze jetzt mit einer Hebammenverordnung zu tun haben soll, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß vom Steinbock
Deinen obigen Text kann ich nicht ganz nachvollziehen.JaneDoe hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,
vielleicht kann mir ja jemand helfen, das wäre wirklich sehr toll!
Vielleicht arbeitet ja ein Mitarbeiter aus der Beihilfe hier. Mit meinem "guten Draht" aus der Beihilfe komme ich im Moment nicht in Kontakt, sonst ist der Rest eher... nuja .
Ich habe in der Vergangenheit EEH (emotionelle erste Hilfe) in Anspruch genommen, mein Baby war ein Schreibaby. Die EEH hat eine Hebamme mit Zusatzausbildung gemacht.
In der Abrechung steht die Ziffer 9000 nach Hebammengebührenordnung. Diese Ziffer gibt es aber nicht und somit habe ich nichts erstattet bekommen. Steht auch so im Bescheid.
In meinem Beihilfebescheid lagen noch 2 Zettel die der Mitarbeiter vergessen hat rauszunehmen. Dort steht, was EEH ist und dass sie auch von den Privatkassen übernommen wird.
Ob die PKV diese Kosten übernimmt, kommt auf die entsprechenden Versicherungsbedingungen an.
Nicht immer sind psychotherapeutische Behandlungen im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Was man unter EEH versteht kann man hier nachlesen: http://www.baby-netzwerk.de/Details-Therapie.html
Wie kommst Du auf eine Erstattung von 50 % ?Eine Stunde kostet 60€, Gesamtbetrag 240€, Erstattung wären 120€.
Es handelt sich doch hier um dein Kind - also normalerweise 80 % Beihilfe.
Es kommt nicht auf die Form der Rechnung an, sondern um die jeweilige Behandlung die durchgeführt wurde.So, weiß jemand wie die Rechnung auszusehen hat, damit etwas übernommen wird?
Ob diese erstattet wird entscheidet der Beihilfeträger, sowie die PKV.
Was dies ganze jetzt mit einer Hebammenverordnung zu tun haben soll, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß vom Steinbock
Re: Erstattung EEH
Die Hebamme hat diese ApBehandlung durchgeführt, nach Ziffer 9000 der Hebammengebührenordnung, weil sie Hebamme ist?
Die EEH habe nicht ich sondern mein Kind bekommen, daher 50%. Ich habe die Kinder nicht im FZ dazu bin ich nur zu 50% beihilfeberechtigt.
Die EEH habe nicht ich sondern mein Kind bekommen, daher 50%. Ich habe die Kinder nicht im FZ dazu bin ich nur zu 50% beihilfeberechtigt.
Re: Erstattung EEH
Hier passt etwas nicht!JaneDoe hat geschrieben:Die EEH habe nicht ich sondern mein Kind bekommen, daher 50%. Ich habe die Kinder nicht im FZ dazu bin ich nur zu 50% beihilfeberechtigt.
Es handelt sich aber nicht um Deine Erstattung, sondern um die Kosten für das Kind.
Oder wurdest Du psychotherapeutisch betreut und nicht das Kind ???
Und wie ist dein Kind überhaupt krankenversichert ?
in der PKV ? mit welchem Beihilfe-Restkosten-Tarif ?
Gruß vom Steinbock
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Re: Erstattung EEH
Nicht zwingend: Hat die Hebamme gleichzeitig eine Heilpraktikererlaubnis, wäre auch eine Abrechnung im Rahmen der GebüH denkbar.dibedupp hat geschrieben:Darüber würde ich mal mit der Hebamme reden. Wenn die in ihrer Abrechung Ziffern benennt, die es gar nicht gibt, dann ist die Abrechung falsch.JaneDoe hat geschrieben:......In der Abrechung steht die Ziffer 9000 nach Hebammengebührenordnung. Diese Ziffer gibt es aber nicht und somit habe ich nichts erstattet bekommen. Steht auch so im Bescheid.
.........
@JaneDoe
Noch mal die Frage: Nach welcher Bh-Vorschrift wird bei Dir abgerechnet? Bund? Land? welches Land?