MarioMüller hat geschrieben:Die Concordia Krankenversicherung wird zumindest im Test von Finanztest sehr gut bewertet.
Sie belegt sogar unter den Testsiegern den 1. Platz für private Krankenversicherungen für Beamte.
Auf der genannten Internetseite, kann man nur erkennen, dass die Concordia auf dem 1. Platz ausgewiesen wurde.
Warum - keine Ahnung. Leistungen sind auch keine aufgeführt.
Dann vergleichen wir doch einfach einmal den Testsieger von Focus-Money (DBV) mit der Concordia
Wie werden Sehilfen erstattet:
DBV - alle 2 Jahre oder bei Änderung der Sehstärke
bei Einstärken bis zu einem RB von 300 €
bei Mehrstärken bis zu einem RB von 700 €
Ab 6 Dioptrin bzs zu einem RB von 600 bzw. 1.000 €
Die verbleibenden Restkosten (Beihilfe) wird übernommen.
Concordia - 170 € pro Kalenderjahr - darüber hinaus 50 %
Sind Leistungen für ambulante/stationäre Kuren vorgesehen ?
DBV -
ambulante Kuren
Tarif BN1 = 30 x 22 € (innerhalb von 3 Jahren)
Tarif KUR = 2.100 € max. (pro Jahr)
stationäre Kuren
Tarif BN1 = 30 x 35 € (innerhalb von 3 Jahren)
Tarif Kur = 30 x 210 € (pro Jahr)
Concordia -
ambulant = 28 x 75 € (innerhalb von 3 Jahren)
stationär = 28 x 150 € (innerhalb von 3 Jahren)
Leistet der Versicherer im ambulanten Bereich auch über die Höchstsätze (3,5 fach) der Gebührenordnung hinaus ?
DBV - ja bis zum Rechnungsbetrag
Concordia - ja, aber nur bei ambulanter Operation bis zum Rechnungsbetrag (Voraussetzung - Honorarvereinbarung wurde vor Behandlung dem Versicherer vorgelegt)
Leistet der Versicherer im stationären Bereich auch über die Höchstsätze (3,5fach) der Gebührenordnung hinaus.
DBV - ja bis zum Rechnungsbetrag
Concordia - ja, aber nur wenn eine entsprechende Honorarvereinbarung vor Behandlung vorgelegen hat.
Leistungen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie ?
DBV
Tarif BZ - entsprechend des versicherten Prozentsatzes
Tarif BN - nach Vorleistung der Beihilfe und Grundtarif zu 100 % erstattungsfähig.
Concordia - entsprechend des versicherten Prozentsatzes
für die Lücke der Beihilfe ist keine Erstattung vorgesehen.
Werden Versicherungsleistungen im Zahnbereich in den ersten Versicherungsjahren vorgesehen ?
DBV - Höchstbeträge sind nicht vorgesehen.
Concordia - Zahnersatz, Kieferorthopädie und Gebissfunktionsprüfung ist gebrenzt auf 1.500 € im 1. VJ. 3000 € im 2. VJ und 4.500 € im 3. VJ.
Leistet der Versicherer im Zahnbereich über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus.
DBV - ja, bis zum Rechnungsbetrag
Concordia - nein ist auf die Höchstsätze (3,5 f) begrenzt.
Dies ist nur ein kleiner Überblick von Differenzen zwischen 2 Versicherungstarifen.
Auf einer Internetseite kann man viel schreiben, was von anderen nicht überprüft werden kann.
Zu einem Leistungsvergleich gehört grundsätzlich auch die Leistungen niederzuschreiben damit man sich damit auch auseinander setzen kann.
Viele Grüße!
vom Steinbock