Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
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Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Hallo ihr lieben,
das Thema Amtsarzt und die Befürchtungen vor der Untersuchung sind ja sehr beliebt.
Ich habe mich im letzten Jahr um einen Platz bei der Senatsverwaltung für Finanzen beworben und die Zusage seitens der Senatsverwaltung bekommen, Beamter auf Widerruf zu werden. Jetzt habe ich nur noch den Amtsarzt vor mir. Die einfachste Hürde sollte man meinen.
Meine Sorge ist, dass ich am 14.06.13 eine Konisation hatte, d.h. mir ein Kegel von der Gebärmutter herausgelasert wurde. Vorgenommen wurde die Op, da meine Werte nicht schlecht, aber auch nicht gut waren. (Pap IIk), aber eben über einem kängeren Zeitraum schon bestehen. Laut Befund wurde bei den Gewebsproben kein inavasives Wachstum festgestellt und es handelte sich auch um kein Karzinom.
Ich soll das eben nur regelmäßgi kontrollieren lassen.
Jetzt ist meine Frage, kann ich deshalb vom Amtsarzt als nicht dienstfähig eingestuft werden? Laut mehreren Ärzten dürfte ich da keine Einschränkungen haben, aber hat da vielleicht jemand Erfahrung mit?
Ich danke schonmal im Voraus für Antworten.
das Thema Amtsarzt und die Befürchtungen vor der Untersuchung sind ja sehr beliebt.
Ich habe mich im letzten Jahr um einen Platz bei der Senatsverwaltung für Finanzen beworben und die Zusage seitens der Senatsverwaltung bekommen, Beamter auf Widerruf zu werden. Jetzt habe ich nur noch den Amtsarzt vor mir. Die einfachste Hürde sollte man meinen.
Meine Sorge ist, dass ich am 14.06.13 eine Konisation hatte, d.h. mir ein Kegel von der Gebärmutter herausgelasert wurde. Vorgenommen wurde die Op, da meine Werte nicht schlecht, aber auch nicht gut waren. (Pap IIk), aber eben über einem kängeren Zeitraum schon bestehen. Laut Befund wurde bei den Gewebsproben kein inavasives Wachstum festgestellt und es handelte sich auch um kein Karzinom.
Ich soll das eben nur regelmäßgi kontrollieren lassen.
Jetzt ist meine Frage, kann ich deshalb vom Amtsarzt als nicht dienstfähig eingestuft werden? Laut mehreren Ärzten dürfte ich da keine Einschränkungen haben, aber hat da vielleicht jemand Erfahrung mit?
Ich danke schonmal im Voraus für Antworten.
Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Dies kann am besten ein Arzt beantworten!DieKaki hat geschrieben:Jetzt ist meine Frage, kann ich deshalb vom Amtsarzt als nicht dienstfähig eingestuft werden? Laut mehreren Ärzten dürfte ich da keine Einschränkungen haben, aber hat da vielleicht jemand Erfahrung mit?
Gruß vom Steinbock
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Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Ist kein chronisches Leiden. Der akute Krankheitsfall wurde behandelt und ist derzeit erfolgreich beendet.
Da könnte ja jede Frau als potentiell krank betrachtet werden, weil sie alle Jahre zu einer Vorsorgeuntersuchung geht.
Jeder Mensch kann an irgendwas erkranken in 2, in 5, in 10 oder 15 Jahren; es gibt keine absolute Sicherheit für den Dienstherrn.
Ehrlich, ich würde davon gar nix erwähnen, weil du momentan überhaupt keine Erkrankung hast und eine regelmässige vorsichthalber-Kontrolle, kein Krankheitsbild darstellt.
Ich gehe auch jedes Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt, ob sich potentiell eine Karies-"OP" ergeben könnte. Und eine OP ist es, da in der Regel mit einer Narkose verbunden.
Ist aber keine Krankheit, die meine Dienstfähigkeit berührt, obwohl eine dauerhafte Nichtbehandlung solcher Phänomene auch zu ernsthaften Erkrankungen und Dienstunfähigkeit führen könnte. Eine allerentfernst vorhandene Möglichkeit ist für mich kein Kriterium zur Überprüfung der allgemeinen Dienstfähigkeit.
Also ICH würde nur von Erkrankungen erzählen, die tatsächlich im akuten Behandlungsstadium sind. Alles andere ist Spekulation.
Da könnte ja jede Frau als potentiell krank betrachtet werden, weil sie alle Jahre zu einer Vorsorgeuntersuchung geht.
Jeder Mensch kann an irgendwas erkranken in 2, in 5, in 10 oder 15 Jahren; es gibt keine absolute Sicherheit für den Dienstherrn.
Ehrlich, ich würde davon gar nix erwähnen, weil du momentan überhaupt keine Erkrankung hast und eine regelmässige vorsichthalber-Kontrolle, kein Krankheitsbild darstellt.
Ich gehe auch jedes Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt, ob sich potentiell eine Karies-"OP" ergeben könnte. Und eine OP ist es, da in der Regel mit einer Narkose verbunden.
Ist aber keine Krankheit, die meine Dienstfähigkeit berührt, obwohl eine dauerhafte Nichtbehandlung solcher Phänomene auch zu ernsthaften Erkrankungen und Dienstunfähigkeit führen könnte. Eine allerentfernst vorhandene Möglichkeit ist für mich kein Kriterium zur Überprüfung der allgemeinen Dienstfähigkeit.
Also ICH würde nur von Erkrankungen erzählen, die tatsächlich im akuten Behandlungsstadium sind. Alles andere ist Spekulation.
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Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Gut ich kann da auch nur für mich sprechen: Ich habe auch eine Zyste angegeben, die man nur nachkontrollieren lassen sollte. Die Trennung von relevanten und irrelevanten Befunden überlasse ich dem AA. Dafür hat er ja Medizin studiert und sich juristisch fortgebildet. Vor allem bei der evtl. PKV würde ich höllisch aufpassen bei sowas.Bundesfreiwild hat geschrieben:Ist kein chronisches Leiden. Der akute Krankheitsfall wurde behandelt und ist derzeit erfolgreich beendet.
Da könnte ja jede Frau als potentiell krank betrachtet werden, weil sie alle Jahre zu einer Vorsorgeuntersuchung geht.
Jeder Mensch kann an irgendwas erkranken in 2, in 5, in 10 oder 15 Jahren; es gibt keine absolute Sicherheit für den Dienstherrn.
Ehrlich, ich würde davon gar nix erwähnen, weil du momentan überhaupt keine Erkrankung hast und eine regelmässige vorsichthalber-Kontrolle, kein Krankheitsbild darstellt.
Ich gehe auch jedes Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt, ob sich potentiell eine Karies-"OP" ergeben könnte. Und eine OP ist es, da in der Regel mit einer Narkose verbunden.
Ist aber keine Krankheit, die meine Dienstfähigkeit berührt, obwohl eine dauerhafte Nichtbehandlung solcher Phänomene auch zu ernsthaften Erkrankungen und Dienstunfähigkeit führen könnte. Eine allerentfernst vorhandene Möglichkeit ist für mich kein Kriterium zur Überprüfung der allgemeinen Dienstfähigkeit.
Also ICH würde nur von Erkrankungen erzählen, die tatsächlich im akuten Behandlungsstadium sind. Alles andere ist Spekulation.
Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Hallo,
und an alle, die geantwortet haben.
Da bin ich ja jetzt ein bisschen beruhigter. Nur leider werde ich die Op's angeben müssen, ist wohl so bei der Untersuchung vorgeschrieben. Wenn er mich jetzt nicht direkt fragt, werde ich natürlich auch nichts erwähnen. Aber ich denke, da stehen die Chancen echt schlecht.
PKV. Na da habe ich auch schon was hinter mir. Ich wurde bisher bei allen abgelehnt, auf Grund diesen eines Befundes. Daher auch die Sorge, dass der AA ähnlich reagieren könnte. Vor allem, weil ich ja gesund bin. Auch wenn mal irgendwann wieder was auftreten kannk aber nicht muss. Aber wie bereits von euch geschrieben, kann das bei jeder Frau passieren. Und ich bin ja in ständiger Untersuchung deshalb.
Mich beruhigt das jedenfalls ungemein. Ich danke euch sehr! Ich werde dann berichten, wie der AA die ganze Sache gesehen hat.
und an alle, die geantwortet haben.
Da bin ich ja jetzt ein bisschen beruhigter. Nur leider werde ich die Op's angeben müssen, ist wohl so bei der Untersuchung vorgeschrieben. Wenn er mich jetzt nicht direkt fragt, werde ich natürlich auch nichts erwähnen. Aber ich denke, da stehen die Chancen echt schlecht.
PKV. Na da habe ich auch schon was hinter mir. Ich wurde bisher bei allen abgelehnt, auf Grund diesen eines Befundes. Daher auch die Sorge, dass der AA ähnlich reagieren könnte. Vor allem, weil ich ja gesund bin. Auch wenn mal irgendwann wieder was auftreten kannk aber nicht muss. Aber wie bereits von euch geschrieben, kann das bei jeder Frau passieren. Und ich bin ja in ständiger Untersuchung deshalb.
Mich beruhigt das jedenfalls ungemein. Ich danke euch sehr! Ich werde dann berichten, wie der AA die ganze Sache gesehen hat.
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Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
DieKaki hat geschrieben:Hallo,
und an alle, die geantwortet haben.
Da bin ich ja jetzt ein bisschen beruhigter. Nur leider werde ich die Op's angeben müssen, ist wohl so bei der Untersuchung vorgeschrieben. Wenn er mich jetzt nicht direkt fragt, werde ich natürlich auch nichts erwähnen. Aber ich denke, da stehen die Chancen echt schlecht.
PKV. Na da habe ich auch schon was hinter mir. Ich wurde bisher bei allen abgelehnt, auf Grund diesen eines Befundes. Daher auch die Sorge, dass der AA ähnlich reagieren könnte. Vor allem, weil ich ja gesund bin. Auch wenn mal irgendwann wieder was auftreten kannk aber nicht muss. Aber wie bereits von euch geschrieben, kann das bei jeder Frau passieren. Und ich bin ja in ständiger Untersuchung deshalb.
Mich beruhigt das jedenfalls ungemein. Ich danke euch sehr! Ich werde dann berichten, wie der AA die ganze Sache gesehen hat.
Wenn Du von einer PKV eine Absage bekommen hast, brauchst Du nach keiner anderen mehr zu suchen. Die fragen grundsätzlich alle, ob Du schon mal irgendwann von einer anderen Gesellschaft endgültig abgelehnt wurdest und lehnen dich dann auch ohne weitere Prüfung ebenfalls ab. Außer deine bisherigen Anfragen waren unverbindlich und anonym, aber das macht man ja meistens nicht, weil man es nicht vorher weiß. Somit bleibt dir wohl nur die GKV als freiwillig Versicherte. Das wären 15,x % weniger Bruttobezüge (Beamte müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zahlen wie ein Selbstständiger).
Allerdings hat er PKV-Verband sich verpflichtet, Beamte auf Probe aufzunehmen sprich nach den 3 Jahren Vorbereitungsdienst müssen sie dich aufnehmen mit maximal 30% Risikozuschlag (Öffnungsaktion). Danach musst Du dann später aber explizit beim Makler fragen, denn die bekommen für solche Verträge praktisch keine Provision und wirklich haben will einen die PKV natürlich auch nicht. Hast auch nur ein gewisses Zeitfenster nach der Ernennung zur Beamtin auf Probe, aber bis dahin ist es ja noch eine Weile hin. Näheres zur Aktion und den Gesellschaften, die sich daran beteiligen, findest Du auf der Seite vom PKV-Verband.
Viel Spaß beim Staat.

Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Hallo Carrington,
danke für deine Antwort.
Das mit dem Risikozuschlag wurde mir auch schon gesagt. Ich hoffe da noch in irgendeiner Weise mit denen verhandeln zu können. Aber ich lass mich da mal überraschen. Ich hab ja von meiner jetzigen Kasse noch meinen Vertreter, vielleicht kann der ja irgendwas drehen. Träumen kann man kann man ja noch
Und ich hab ja erstmal die Ausbildung vor mir, und dann kann ich ja weiter sehen. Die können mich ja wohl nicht als Risiko einstufen, wenn ich nichts habe, bzw. nach gewissen Jahren auch nichts mehr vorkommt, oder? Aber gut, die wollen ja auch nur Geld verdienen...
danke für deine Antwort.
Das mit dem Risikozuschlag wurde mir auch schon gesagt. Ich hoffe da noch in irgendeiner Weise mit denen verhandeln zu können. Aber ich lass mich da mal überraschen. Ich hab ja von meiner jetzigen Kasse noch meinen Vertreter, vielleicht kann der ja irgendwas drehen. Träumen kann man kann man ja noch

Und ich hab ja erstmal die Ausbildung vor mir, und dann kann ich ja weiter sehen. Die können mich ja wohl nicht als Risiko einstufen, wenn ich nichts habe, bzw. nach gewissen Jahren auch nichts mehr vorkommt, oder? Aber gut, die wollen ja auch nur Geld verdienen...

Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Ich muss hier mal etwas klar stellen!
Dies dürfte auch der Grund der Ablehnung sein.
Dies besagt allerdings nichts über den Gesundheitszustand zum Status-Wechsel zum B.a.P. aus.
Falsch ist der genannte Beitragssatz:
als Beamtin zahlt man in der GKV folgende Beiträge:
14,9 % für die Krankenversicherung;
1,275 % für die Pflegeversicherung (ohne Kinder);
1,025 % für die Pflegeversicherung (mit Kinder);
Also sofort beim Wechsel zur Beamtin auf Probe, erneuten Antrag bei einer PKV stellen.
Am besten eine Gesellschaft auswählen die in dem genannten Link des PKV-Verbandes eingetragen ist.
Es ist richtig, dass für diese Vermittlung keine Provision gezahlt wird.
Ein Versicherungsvermittler eines genannten Versicherers ist allerdings verpflichtet, auch ohne Honorar, den Antrag aufzunehmen.
Allerdings muss man hier auch noch erwähnen, dass auf jeden Fall eine erneute Gesundheitsüberprüfung statt findet.
Wobei es dann auch sein kann, dass der Vertrag ohne Zuschlag angenommen wird.
Gruß vom Steinbock
Eine PKV ist in diesem Jahr nicht möglich, da diese Behandlung erst 2013 statt gefunden hat.Carrington hat geschrieben:
Wenn Du von einer PKV eine Absage bekommen hast, brauchst Du nach keiner anderen mehr zu suchen. Die fragen grundsätzlich alle, ob Du schon mal irgendwann von einer anderen Gesellschaft endgültig abgelehnt wurdest und lehnen dich dann auch ohne weitere Prüfung ebenfalls ab. Außer deine bisherigen Anfragen waren unverbindlich und anonym, aber das macht man ja meistens nicht, weil man es nicht vorher weiß.
Dies dürfte auch der Grund der Ablehnung sein.
Dies besagt allerdings nichts über den Gesundheitszustand zum Status-Wechsel zum B.a.P. aus.
Eine Versicherung ist derzeit nur über die GKV als freiwillig Versicherte möglich = richtig.Somit bleibt dir wohl nur die GKV als freiwillig Versicherte. Das wären 15,x % weniger Bruttobezüge (Beamte müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zahlen wie ein Selbstständiger).
Falsch ist der genannte Beitragssatz:
als Beamtin zahlt man in der GKV folgende Beiträge:
14,9 % für die Krankenversicherung;
1,275 % für die Pflegeversicherung (ohne Kinder);
1,025 % für die Pflegeversicherung (mit Kinder);
Bitte beachten - 3 Jahre Vorbereitungsdienst passt nicht immer. Manchmal sind es auch nur 2 Jahre.Allerdings hat er PKV-Verband sich verpflichtet, Beamte auf Probe aufzunehmen sprich nach den 3 Jahren Vorbereitungsdienst müssen sie dich aufnehmen mit maximal 30% Risikozuschlag (Öffnungsaktion).
Also sofort beim Wechsel zur Beamtin auf Probe, erneuten Antrag bei einer PKV stellen.
Am besten eine Gesellschaft auswählen die in dem genannten Link des PKV-Verbandes eingetragen ist.
Hier liegt ein Irrtum vor. Ein Makler wird solch eine Vermittlung in den meisten Fällen ablehnen, bzw. für die Beratung ein Honorar verlangen, das der Versicherungsnehmer zahlen muss.Danach musst Du dann später aber explizit beim Makler fragen, denn die bekommen für solche Verträge praktisch keine Provision und wirklich haben will einen die PKV natürlich auch nicht.
Es ist richtig, dass für diese Vermittlung keine Provision gezahlt wird.
Ein Versicherungsvermittler eines genannten Versicherers ist allerdings verpflichtet, auch ohne Honorar, den Antrag aufzunehmen.
Allerdings muss man hier auch noch erwähnen, dass auf jeden Fall eine erneute Gesundheitsüberprüfung statt findet.
Wobei es dann auch sein kann, dass der Vertrag ohne Zuschlag angenommen wird.
Gruß vom Steinbock
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Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Klarstellung zur Klarstellung:Steinbock hat geschrieben:Ich muss hier mal etwas klar stellen!
Eine PKV ist in diesem Jahr nicht möglich, da diese Behandlung erst 2013 statt gefunden hat.Carrington hat geschrieben:
Wenn Du von einer PKV eine Absage bekommen hast, brauchst Du nach keiner anderen mehr zu suchen. Die fragen grundsätzlich alle, ob Du schon mal irgendwann von einer anderen Gesellschaft endgültig abgelehnt wurdest und lehnen dich dann auch ohne weitere Prüfung ebenfalls ab. Außer deine bisherigen Anfragen waren unverbindlich und anonym, aber das macht man ja meistens nicht, weil man es nicht vorher weiß.
Dies dürfte auch der Grund der Ablehnung sein.
Dies besagt allerdings nichts über den Gesundheitszustand zum Status-Wechsel zum B.a.P. aus.
Eine Versicherung ist derzeit nur über die GKV als freiwillig Versicherte möglich = richtig.Somit bleibt dir wohl nur die GKV als freiwillig Versicherte. Das wären 15,x % weniger Bruttobezüge (Beamte müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zahlen wie ein Selbstständiger).
Falsch ist der genannte Beitragssatz:
als Beamtin zahlt man in der GKV folgende Beiträge:
14,9 % für die Krankenversicherung;
1,275 % für die Pflegeversicherung (ohne Kinder);
1,025 % für die Pflegeversicherung (mit Kinder);
Das ändert überhaupt nichts an der Frage der Form:
"Wurde ein Antrag für eine Kranken- /Pflegeversicherung (Pflichtversicherung) und/oder eine
geförderte ergänzende Pflegeversicherung bei der XXX oder einem anderen
Unternehmen gestellt, der nicht oder noch nicht zum Vertragsabschluss geführt hat?"
Wer die mit Ja beantwortet bekommt über den regulären Weg keine PKV. Das haben mir 2 verschiedene Makler von 2 verschiedenen Unternehmen bestätigt. Der Ablehnungsgrund interessiert die nicht. Diese Frage kommt in jedem Formular vor. Wenn der Makler sein Handwerk versteht, stellt er einen Probeantrag oder eine anonyme Voranfrage, damit daraus keine rechtlichen Konsequenzen resultieren. Und ja der Beitragsatz war eine Schätzung.

Danach musst Du dann später aber explizit beim Makler fragen, denn die bekommen für solche Verträge praktisch keine Provision und wirklich haben will einen die PKV natürlich auch nicht.
Öhm ja hat meiner nicht verlangt. Habe ich jetzt was falsch gemacht? Habe auch nichts Gegenteiliges behauptet. Trotz Kontrahierungszwang unterliegt man weiterhin der Auskunftspflicht und eine unvollständige hat dieselben Konsequenzen.Hier liegt ein Irrtum vor. Ein Makler wird solch eine Vermittlung in den meisten Fällen ablehnen, bzw. für die Beratung ein Honorar verlangen, das der Versicherungsnehmer zahlen muss.
Es ist richtig, dass für diese Vermittlung keine Provision gezahlt wird.
Ein Versicherungsvermittler eines genannten Versicherers ist allerdings verpflichtet, auch ohne Honorar, den Antrag aufzunehmen.
Allerdings muss man hier auch noch erwähnen, dass auf jeden Fall eine erneute Gesundheitsüberprüfung statt findet.
Wobei es dann auch sein kann, dass der Vertrag ohne Zuschlag angenommen wird.
Gruß vom Steinbock
Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Hallo,
hmm, dass mir nichts anderes übrig bleiben wird, als die GKV war mir mittlerweile schon klar. Na ja, aber könnte ich nicht nach Jahreswechsel nochmal versuchen, in eine PKV reinzukommen? Also letztendlich bezahle ich ja im Vorbereitungsdienst in etwa das selbe, wenn ich mich da nicht irre. Und ändern kann ich es momentan ja auch nicht.
Aber vielleicht nur die OP diesen Jahres der Ablehnungsgrund war, lässt das ja hoffen.
Und jetzt wünsche ich allen einen schönen Start in ein sonniges Wochenende, und vielen Dank für eure Hilfe!
hmm, dass mir nichts anderes übrig bleiben wird, als die GKV war mir mittlerweile schon klar. Na ja, aber könnte ich nicht nach Jahreswechsel nochmal versuchen, in eine PKV reinzukommen? Also letztendlich bezahle ich ja im Vorbereitungsdienst in etwa das selbe, wenn ich mich da nicht irre. Und ändern kann ich es momentan ja auch nicht.
Aber vielleicht nur die OP diesen Jahres der Ablehnungsgrund war, lässt das ja hoffen.
Und jetzt wünsche ich allen einen schönen Start in ein sonniges Wochenende, und vielen Dank für eure Hilfe!
Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Guten Tag,
nun, es würde mich doch sehr wundern, wenn die PKV zum Jahreswechsel "plötzlich" annehmen würde...
Außerdem denke ich, dass in den PKV-Anträgen alle OPs (mind. der letzten 5? Jahre) anzugeben sind, wenn man noch Kontrolltermine hat sowieso.
Gruß
nun, es würde mich doch sehr wundern, wenn die PKV zum Jahreswechsel "plötzlich" annehmen würde...
Außerdem denke ich, dass in den PKV-Anträgen alle OPs (mind. der letzten 5? Jahre) anzugeben sind, wenn man noch Kontrolltermine hat sowieso.
Gruß
Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Hallo,
ich wollte mich nun mal melden.
Amtsarzt hat sich null für meine Befunde interessiert. Muss dazu sagen, habe auch einen echt tollen erwischt
Somit steht meiner Ausbildung nun nichts mehr im Wege.
PKV lass ich mich jetzt mal überraschen. Hab einen Vertrag mit einer gemacht, die checken jetzt alles, und dann
mal schauen. Vielleicht hab ich da ja auch nochmal Glück. Optimistisch darf man ja mal sein.
Ich danke euch allen für eure Beiträge!
ich wollte mich nun mal melden.
Amtsarzt hat sich null für meine Befunde interessiert. Muss dazu sagen, habe auch einen echt tollen erwischt

Somit steht meiner Ausbildung nun nichts mehr im Wege.
PKV lass ich mich jetzt mal überraschen. Hab einen Vertrag mit einer gemacht, die checken jetzt alles, und dann
mal schauen. Vielleicht hab ich da ja auch nochmal Glück. Optimistisch darf man ja mal sein.
Ich danke euch allen für eure Beiträge!
Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Es kann sehr gut sein, dass der Amtsarzt bei der Untersuchung zum BaW nur "durchwinkt", bei der Untersuchung zum BaL wird aber genau(er) hingeschaut.
War jedenfalls bei mir so und dementsprechend ein Geziehe
War jedenfalls bei mir so und dementsprechend ein Geziehe

Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Du irrst dich!Carrington hat geschrieben: Klarstellung zur Klarstellung:
Das ändert überhaupt nichts an der Frage der Form:
"Wurde ein Antrag für eine Kranken- /Pflegeversicherung (Pflichtversicherung) und/oder eine
geförderte ergänzende Pflegeversicherung bei der XXX oder einem anderen
Unternehmen gestellt, der nicht oder noch nicht zum Vertragsabschluss geführt hat?"
Wer die mit Ja beantwortet bekommt über den regulären Weg keine PKV.
Auf eine frühere Ablehnung wird in den Krankenversicherungsanträgen überhaupt kein Bezug genommen!
Also sofort beim Wechsel zum Beamten auf Probe einen Antrag bei einem Spezialversicherer des Öffentlichen Dienstes stellen.
Alle Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Der Versicherer entscheidet dann, ob eine PKV zu normalen Beiträgen möglich ist oder mit einem Risikozuschlag von XX %.
Alternativ wird der Antrag über die Beamten-Öffnungsklausel mit einem Zuschlag von 30 % angenommen,
mit folgenden Tarifen - ambulante Heilbehandlung, zahnärztliche Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung mit Privatarzt und 2-Bett-Zimmer + Pflegeversicherung / ein Beihilfeergänzungstarif ist dann nicht möglich.
Dann kann man mit Sicherheit sagen, dass diese beiden Makler keine ÖD-Spezialisten sindDas haben mir 2 verschiedene Makler von 2 verschiedenen Unternehmen bestätigt. Der Ablehnungsgrund interessiert die nicht. Diese Frage kommt in jedem Formular vor. Wenn der Makler sein Handwerk versteht, stellt er einen Probeantrag oder eine anonyme Voranfrage, damit daraus keine rechtlichen Konsequenzen resultieren.
und sie vermutlich noch alte Anträge von "Anno Domino" haben.
Gruß vom Steinbock
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Re: Befund Op, kann wie vom Amtsarzt gedeutet werden
Die Frage war ein Zitat aus dem Formular der Debeka. Der Makler hat für mich deshalb einen Antrag zur Probe gestellt und auch klipp und klar gesagt, dass ein Antrag bei Vorablehnung ebenfalls abgelehnt wird. Sein Kollege hat das bestätigt. Soll ich jetzt eine Kopie meines Antrages hochladen oder wie? Es ist eine Tatsache. Die Debeka ist außerdem ein ÖD-Spezialist. Des Weiteren haben die nur noch Online-Formulare, die sie direkt am PC ausdrucken. Da werden keine Vordrucke verschickt, die im Archiv Staub ansetzen. Mal abgesehen davon spielt es überhaupt keine Rolle, ob man im öD ist oder nicht. Seit wann gibt es unterschiedliches PKV-Recht für Beamte und Menschen über JahresentgeltgrenzeSteinbock hat geschrieben:Du irrst dich!Carrington hat geschrieben: Klarstellung zur Klarstellung:
Das ändert überhaupt nichts an der Frage der Form:
"Wurde ein Antrag für eine Kranken- /Pflegeversicherung (Pflichtversicherung) und/oder eine
geförderte ergänzende Pflegeversicherung bei der XXX oder einem anderen
Unternehmen gestellt, der nicht oder noch nicht zum Vertragsabschluss geführt hat?"
Wer die mit Ja beantwortet bekommt über den regulären Weg keine PKV.
Auf eine frühere Ablehnung wird in den Krankenversicherungsanträgen überhaupt kein Bezug genommen!
Also sofort beim Wechsel zum Beamten auf Probe einen Antrag bei einem Spezialversicherer des Öffentlichen Dienstes stellen.
Alle Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Der Versicherer entscheidet dann, ob eine PKV zu normalen Beiträgen möglich ist oder mit einem Risikozuschlag von XX %.
Alternativ wird der Antrag über die Beamten-Öffnungsklausel mit einem Zuschlag von 30 % angenommen,
mit folgenden Tarifen - ambulante Heilbehandlung, zahnärztliche Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung mit Privatarzt und 2-Bett-Zimmer + Pflegeversicherung / ein Beihilfeergänzungstarif ist dann nicht möglich.
Dann kann man mit Sicherheit sagen, dass diese beiden Makler keine ÖD-Spezialisten sindDas haben mir 2 verschiedene Makler von 2 verschiedenen Unternehmen bestätigt. Der Ablehnungsgrund interessiert die nicht. Diese Frage kommt in jedem Formular vor. Wenn der Makler sein Handwerk versteht, stellt er einen Probeantrag oder eine anonyme Voranfrage, damit daraus keine rechtlichen Konsequenzen resultieren.
und sie vermutlich noch alte Anträge von "Anno Domino" haben.
Gruß vom Steinbock

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/ei ... sicherung/
Gibt ja genug dazu im Internet.
Ansonsten Glückwunsch und viel Spaß beim Staat
