Mein Link war die alte Fassung vom LBG. Das neue, seit 5.11.2010 geltende LBG kennt tatsächlich kein Sabbatical.Weltreise2012 hat geschrieben:Aber ich empfinde es als ungerecht, dass ich 249 Arbeitstage zu bringen habe und alle anderen nur 218 für den gleichen Zeitraum.
Und zu der Änderung: der Link mit dem §80 a LBG- da ist doch das Sabbatjahr noch drin oder lese ich das falsch?
Ich finde die Kürzung zutreffend. Beim Sabbatical handelt es sich um eine Teilzeitbeschäftigung. Du arbeitest bspw. 3 Jahre, hast dann ein Jahr frei und bekommst 75% Deiner Bezüge. Das entspicht einer vierjährigen Teilzeitbeschäftigung mit 75% der Arbeitszeit. Im letzteren Fall hat ein Urlaubstag den "Wert" von 75% der Arbeitszeit. Im Sabbatical-Modell entspricht ein Urlaubstag aber der vollen Arbeitszeit, ist also mehr "wert". Deshalb die entsprechende Kürzung. Du vergleichst hingegen nur die Zahl der Urlaubstage während der Vollzeitbeschäftigung mit denen im Vergleichszeitraum bei Teilzeit.
Siehe übrigens auch Urteil des VG Kassel.
Gruß aus der Anstalt.