anbei mal ein Link, der dir genau auf Heller und Cent die Steuer ausrechnet - kannst ja mit deiner aktuellen Bezügrechtnung mal ausprobieren, ob die Angaben stimmen...
anbei mal ein Link, der dir genau auf Heller und Cent die Steuer ausrechnet - kannst ja mit deiner aktuellen Bezügrechtnung mal ausprobieren, ob die Angaben stimmen...
du kannst erst einmal mit deinen aktuellen Daten die Steuerberechnung durchführen - dann siehst du ja, ob der Steuerrechner richtig rechnet...
Bei Lstkl. 1 habe ich mal 1950,- Euro und keine Kinderfreibeträge eingegeben...du musst auch bei Kranken- und Rentenversicherung das dritte Feld eingegeben - dann komme auf ca 194,- LSt - dabei musst du aber noch deine Krankenversicherung abziehen...
Wenn man als EKST-Hilfe das Elster-Programm der Finanzämter nutzt, könnte man damit ebenfalls mal eine fiktive Berechnung starten.
Natürlich muss die Pension "als Einkommen aus Altersversorgung" eingegeben werden.
Berechnen lassen. Das wäre dann die Steuer, die von der Versorgungsstelle direkt abgezogen wird und auf der Bezügemitteilung erscheint.
Danach mit folgenden weiteren Angaben berechnen:
zusätzlich eingeben:
Sämtliche Krankenkassen- und KK-Zusatzversicherungen und Pflegeversicherung eingeben.
Kirchensteuer (falls man meint sie bezahlen zu wollen)
und Schwerbehinderung (da gibts ja einen pauschalen Steuerfreibetrag).
Und andere Dinge, die man im persönlichen Steuerfall noch angeben könnte (Unterhaltseinkommen oder auch andere regelmässige Ausgaben)
Damit erkennt man, was man als Steuer übers Jahr evtl. einspart und kann sich den Betrag gezwölftelt wieder pro Monat gutschreiben.
Mit Elster kann man eigentlich ganz gut "spielen".
Falls man noch Kindergeld oder Kinderunterhalt bezieht, lohnt es sich, die ganze Berechnung auch mal so zu machen, wie sie sein wird, wenn man wieder in einer Steuerklasse ohne Kinder, bzw. auch als Alleinstehende/e ist. Der Fall wird bzw. kann irgendwann in der Pension eintreten. Und dann wundert man sich, wie wenig übrig bleibt.
Und ja... bei rund 1700 Euro brutto kommen bei mir auch schon - je nach Berechnung - mindestens 200-250 Euro EKST zusammen (STKl 1)
Abzüglich Krankenkasse.... da sind schon mal mindestens 400 Euro von der Pension futsch und man bewegt sich nach 40 Dienstjahren mal grad 250 Euro über der Mindestpension, die man auch schon vor 30 Jahren hätte haben können.
Ich persönlich werds mal bei Gelegenheit mit dem Elsterprogramm ausrechnen lassen.
Es gibt auch noch einen Versorgungsfreibetrag, der allerdings seit 2005 jährlich um 120 Euro, von anfänglich 3000 Euro bis ins Jahr 2040 auf 0 Euro, abgescholzen wird.
Für das Pensionseintrittsjahr 2013 gibt es noch 2040 Euro Versorgungsfreibetrag, dass dein Steuerbrutto um diesen Betrag drückt.
Bitte bei der Steuerberechnung die 2040 Euro (montlich 170 Euro) als Freibetrag berücksichtigen
<Abzüglich Krankenkasse....
<da sind schon mal mindestens 400 Euro von der Pension futsch und man bewegt sich nach 40 Dienstjahren
<mal grad 250 Euro über der Mindestpension, die man auch schon vor 30 Jahren hätte haben können
Vor allem im einfachen Dienst ist der Unterschied zum erdienten Versorgungsbezug gering.
Kann jemand mal den Unterschied zw. A6 und der Mindestversorgung ausrechnen....brutto /netto
ohne Krankenkasse.
wenn du die Steuererklärung bei Finanzamt einreichst, dann wird dieser Freibetrag automatisch berücksichtigt...
Du musst aber dann eine Steuererklärung aber abgeben...das ist dir schon klar...wenn du nicht Plichtsteuer-veranlagt bist und keine Steuererklärung abgibst, dann wird dir
der Freibetrag natürlich nicht angerechnet...
Ich habe dir doch den Link für die Lohnsteuer/KSt/Soli mitgesendet - die Berechung ist exakt richtig...Wenn du jetzt noch deine Krankenversicherung/Pflegebeitrag mit einberechnest, dann hast du den monatlichen Nettobetrag.
Dazu brauchst du kein Elster oder ein sonstiges Programm...
Natürlich schadet es nicht, die Steuererklärung über Elster oder Aldi-Programm durchzuführen, das war aber nicht die ursprüngliche Frage - denn es ging alleine nur um die mtl. Lohnsteuer...oder sehe ich das falsch???
Kater-Mikesch hat geschrieben:wenn du die Steuererklärung bei Finanzamt einreichst, dann wird dieser Freibetrag automatisch berücksichtigt...
Du musst aber dann eine Steuererklärung aber abgeben...das ist dir schon klar...wenn du nicht Plichtsteuer-veranlagt bist und keine Steuererklärung abgibst, dann wird dir
der Freibetrag natürlich nicht angerechnet...
Ich habe dir doch den Link für die Lohnsteuer/KSt/Soli mitgesendet - die Berechung ist exakt richtig...Wenn du jetzt noch deine Krankenversicherung/Pflegebeitrag mit einberechnest, dann hast du den monatlichen Nettobetrag.
Dazu brauchst du kein Elster oder ein sonstiges Programm...
Natürlich schadet es nicht, die Steuererklärung über Elster oder Aldi-Programm durchzuführen, das war aber nicht die ursprüngliche Frage - denn es ging alleine nur um die mtl. Lohnsteuer...oder sehe ich das falsch???
Guten Morgen,
ich weiss dass ich eine Steuererklärung abgeben muss und ja es ging mir nur um die Steuer auf die Pension ...
der Hinweis auf die Steuererklärung war eher für die anderen gedacht und als Hinweis, dass dies ja von dir in der Frage überhaupt nicht das Problem war...
Es ging um die mtl. Berechnung der LSt - mit dem Link vom BMF kann man exakt die Lohnsteuer (plus Soli und KSt) berechnen - dann ziehst du noch die Beiträge für die KK ab und dann hast du dein monatliches Nettoeinkommen...
Kater-Mikesch hat geschrieben:Du musst aber dann eine Steuererklärung aber abgeben...das ist dir schon klar...wenn du nicht Plichtsteuer-veranlagt bist und keine Steuererklärung abgibst, dann wird dir der Freibetrag natürlich nicht angerechnet...
Klitzekleine Korrektur: Der Freibetrag wird selbstverständlich auch schon bei der Auszahlung der Versorgungsbezüge berücksichtigt! (Eigentlich sind es sogar zwei Freibeträge, der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag, die da berücksichtigt werden. Aber wenn man keine Ahnung davon hat, dann kann man das natürlich auch nicht korrekt weitergeben.)
[quote=" Aber wenn man keine Ahnung davon hat, dann kann man das natürlich auch nicht korrekt weitergeben.)[/quote]
Hallo Gerda Schwäbel,
natürlich werden beide Freibeträge in der mtl. Gehalts-/Bezügeabrechnung berücksichtigt...
War ein versehen von mir...
Es geht aber auch was freundlicher...ich habe auch schon einige unqualifizierte Beiträge von Ihnen gesehen - und da wird man dann freundlich auf einen Fehler hingewiesen...
Gerda Schwäbel hat geschrieben:... Aber wenn man keine Ahnung davon hat, dann kann man das natürlich auch nicht korrekt weitergeben.
Hallo freshair,
hast Du schon mal was davon gehört, dass man auch die Tastatur zum Schreiben benutzen kann ???
Oder hapert es bei Dir mit der Rechtschreibung - ich kann dir gerne noch ein paar Bilder nach Hause
senden, die kannst Du dann in dein Album einkleben und dich freuen, wenn dieses voll ist...