Hallo zusammen,
ich beende derzeit mein Referendariat und strebe eine Einstellung als Beamtin auf Probe in Niedersachsen an. Soll heißen, dass alle Formalitäten soweit abgeschlossen sind, nur die Gesundheitsuntersuchung mir Probleme bereitet. Hier ist zu erwähnen, dass ich bereits vor dem Vorbereitungsdienst im Jahr 2011 beim Gesundheitsamt untersucht wurde und angegeben habe, dass ich bis Dezember 2007 in psychologischer Behandlung war, wegen Depressionen, Antidepressiva eingenommen habe und 2006 für 6 Wochen stationär behandelt wurde. Da ich auch immer schon mit Übergewicht zu kämpfen hatte, wurde ein Risikofaktor festgestellt und die Ärztin verlangte, dass ich bis zur Nachuntersuchung ein Gewicht von 58 Kilo auf 1,55 m vorweisen müsse und mit dem Rauchen aufhören muss.
Nun geht es um meine Einstellung in Niedersachsen und ich war, wegen Wohnortwechsel bei einer anderen Ärztin. Diese hatte natürlich die Einschätzung der Risikofaktoren vorliegen, wenn auch nicht mit den exakten Angaben. Mein Übergewicht, BMI von 31, hat sie gar nicht mal als so problematisch erachtet, wenn durch eine Blutuntersuchung Risikofaktoren ausgeschlossen werden können. Nur die psychische Erkrankung die nun bereits 6 Jahre zurück liegt war das Problem. Sie hat mir nun vorgeschlagen, ein psychologisches Gutachten erstellen zu lassen, um diesen Risikofaktor ausschließen zu können.
Eigentlich bin ich ganz zuversichtlich, dass die Blut- und psychologische Untersuchung zu meinen Gunsten ausfallen werden. Ich mache mir nur sorgen, was im Gutachten für die Schulbehörde steht und diese mir dann trotzdem die Verbeamtung verweigern könnte.
Hat jemand Informationen hierzu?
Verbeamtung trotz Übergewicht und Depressionen?
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Re: Verbeamtung trotz Übergewicht und Depressionen?
Was soll man Dir dazu für Informationen geben?
Letztlich bleibt Dir nichts außer das Gutachten und die Entscheidung der Schulbehörde abzuwarten. Zum Beamtentum gehört nunmal die Bestenauslese, auch in gesundheitlicher Hinsicht.
Letztlich bleibt Dir nichts außer das Gutachten und die Entscheidung der Schulbehörde abzuwarten. Zum Beamtentum gehört nunmal die Bestenauslese, auch in gesundheitlicher Hinsicht.
Re: Verbeamtung trotz Übergewicht und Depressionen?
Hallo Blue Ice Ultra,
diese Antwort zeugt eimal mehr von deinem IQ, der in der steckt und der nicht zu leugnen ist.
Es gibt keine Bestenauslese in Hinblick auf die Gesundheit - denn das wäre eine eindeutige Benachteiligung. Und wenn ein Gesunder dann zwar gesund ist aber nicht zu den Besten gehört, dann hat er halt Pech gehabt - ja klar...
Entweder man ist nach den Vorgaben gesund bzw. das was als gesund vorgegeben ist, oder der Arzt stellt fest, dass man eben nicht gesund ist...
Bevor du hier mal wieder eine deiner gigantischen Kommentar losläst, kann ich dir raten, erste einmal in dich zu gehen und zu überlegen war du schreibst.
Aber das ist bekanntermaßen nicht deine Stärke...
@ littlesim:
Gehe zu der Ärztin deines Vertrauens und sprech mit dieser Ärztin offen über alles - das hast du ja schon gemacht...
Wenn die Ärztin dir bescheinigt, dass du wieder gesund bist (das kann auch mit einem ausführlichen Attest sein), dann kannst du das dem Amtsarzt vorlegen.
Das mit dem Gewicht würde ich noch als kritischer betrachten. Eine (vergangene) psychische Erkrankung ist immer interpretationsfähig - aber an einem aktuellen Übergewicht (bzw. das was als ein solches mit dem BMI ausgedrückt werden soll) gibt es keine Interpretationsmöglichkeiten...
Aber wenn ich deine BMI jetzt mit den Daten ausrechne komme ich mit den Angabe auf einen BMI ca. 22,0 - ich habe mal ein Alter von 25 angenommen...auch bei einem jüngeren Alter liegst du noch voll im Soll...
Der ideale BMI bei einer Frau mit dem Alter zwischen 25 und 34 ist somit 25
Bei deiner Größe und deinem (angenommen) Alter von 25 darfst du somit ca. 60 kg wiegen...hier mal der Link:
http://www.fettrechner.de/berechnungstools/bmi/bmi.html
diese Antwort zeugt eimal mehr von deinem IQ, der in der steckt und der nicht zu leugnen ist.
Es gibt keine Bestenauslese in Hinblick auf die Gesundheit - denn das wäre eine eindeutige Benachteiligung. Und wenn ein Gesunder dann zwar gesund ist aber nicht zu den Besten gehört, dann hat er halt Pech gehabt - ja klar...
Entweder man ist nach den Vorgaben gesund bzw. das was als gesund vorgegeben ist, oder der Arzt stellt fest, dass man eben nicht gesund ist...
Bevor du hier mal wieder eine deiner gigantischen Kommentar losläst, kann ich dir raten, erste einmal in dich zu gehen und zu überlegen war du schreibst.
Aber das ist bekanntermaßen nicht deine Stärke...
@ littlesim:
Gehe zu der Ärztin deines Vertrauens und sprech mit dieser Ärztin offen über alles - das hast du ja schon gemacht...
Wenn die Ärztin dir bescheinigt, dass du wieder gesund bist (das kann auch mit einem ausführlichen Attest sein), dann kannst du das dem Amtsarzt vorlegen.
Das mit dem Gewicht würde ich noch als kritischer betrachten. Eine (vergangene) psychische Erkrankung ist immer interpretationsfähig - aber an einem aktuellen Übergewicht (bzw. das was als ein solches mit dem BMI ausgedrückt werden soll) gibt es keine Interpretationsmöglichkeiten...
Aber wenn ich deine BMI jetzt mit den Daten ausrechne komme ich mit den Angabe auf einen BMI ca. 22,0 - ich habe mal ein Alter von 25 angenommen...auch bei einem jüngeren Alter liegst du noch voll im Soll...
Der ideale BMI bei einer Frau mit dem Alter zwischen 25 und 34 ist somit 25
Bei deiner Größe und deinem (angenommen) Alter von 25 darfst du somit ca. 60 kg wiegen...hier mal der Link:
http://www.fettrechner.de/berechnungstools/bmi/bmi.html
Re: Verbeamtung trotz Übergewicht und Depressionen?
es ist ja leicht auszurechnen, dass bei einem BMI von 31 und bei einer Größe von 1,55 m dann das Gewicht ca. 75 kg wäre.
Ist das so ?
Fakt ist, dass der BMI bei einem Alter von 25 bis 34 zwischen 20 und 25 sein soll - die Betonung liegt auf soll - denn in Einzelfall sind noch andere Punkte zu berücksichtigen, wie z. B. eine Einnahme von Tabletten usw.
Kannst ja mal selber den BMI mit den aktuellen Daten ausrechnen - Fakt ist, dass heutzutage bei den Untersuchungen auf (extremes) Übergewicht geschaut wird - aber ein kompletter Ausschluss bei der Verbeamtung hat das meines Wissens nicht zu Folge.
Möglich ist, dass eine Nachuntersuchung nach einem halben Jahr angeordnet wird. Und dann hat man meiner Meinung nach genug Zeit, dass Gewicht zu reduzieren - das ist dann aber nicht so einfach - also WeightWachtchers funktioniert die Reduzierung des Gewichts (fast) immer - obwohl ich davon kein Fan bin, da die Meisten auch wieder anschließend zunehmen.
Aber der Zweck heiligt in diesem Fall die Mittel - und wenn du wirklich dauerhaft dein Gewicht dann behalten willst, wäre das mit einer konsequenten Ernährungsumstellung möglich...die besten Tipps gibt es immer wieder von den Anderen
)
Ist das so ?
Fakt ist, dass der BMI bei einem Alter von 25 bis 34 zwischen 20 und 25 sein soll - die Betonung liegt auf soll - denn in Einzelfall sind noch andere Punkte zu berücksichtigen, wie z. B. eine Einnahme von Tabletten usw.
Kannst ja mal selber den BMI mit den aktuellen Daten ausrechnen - Fakt ist, dass heutzutage bei den Untersuchungen auf (extremes) Übergewicht geschaut wird - aber ein kompletter Ausschluss bei der Verbeamtung hat das meines Wissens nicht zu Folge.
Möglich ist, dass eine Nachuntersuchung nach einem halben Jahr angeordnet wird. Und dann hat man meiner Meinung nach genug Zeit, dass Gewicht zu reduzieren - das ist dann aber nicht so einfach - also WeightWachtchers funktioniert die Reduzierung des Gewichts (fast) immer - obwohl ich davon kein Fan bin, da die Meisten auch wieder anschließend zunehmen.
Aber der Zweck heiligt in diesem Fall die Mittel - und wenn du wirklich dauerhaft dein Gewicht dann behalten willst, wäre das mit einer konsequenten Ernährungsumstellung möglich...die besten Tipps gibt es immer wieder von den Anderen

Re: Verbeamtung trotz Übergewicht und Depressionen?
Hab heute noch mal mit der Amtsärztin telefoniert. Sie meinte, dass das Übergewicht kein Problem wäre, da mein Blutwerte einwandfrei sind.
Nun hat Sie mir aber mitgeteilt, dass sie Einsicht in die Unterlagen meiner damaligen therapeutischen Behandlung verlange und wenn ich diese verweigere, sie kein Gutachten erstellen könne und somit die Verbeamtung hinfällig ist. Sie will bestätigt haben, dass ich die Therapie erfolgreich abgeschlossen habe und könne auch nur dann meine psychische Gesundheit bestätigen, wenn ihr die Unterlagen von damals vorliegen. Das Problem ist, dass ich mit der Therapie nicht zufrieden war und auch extrem negative Nebenwirkungen durch die Medikamente hatte, der Arzt aber die Dosis weiter hochsetzen wollte. Daraufhin habe ich die Therapie abgebrochen und seitdem geht es mir bestens!
Was muss ich mir eigentlich alles gefallen lassen vom GEsundheitsamt? Können die mir so offen drohen?
Nun hat Sie mir aber mitgeteilt, dass sie Einsicht in die Unterlagen meiner damaligen therapeutischen Behandlung verlange und wenn ich diese verweigere, sie kein Gutachten erstellen könne und somit die Verbeamtung hinfällig ist. Sie will bestätigt haben, dass ich die Therapie erfolgreich abgeschlossen habe und könne auch nur dann meine psychische Gesundheit bestätigen, wenn ihr die Unterlagen von damals vorliegen. Das Problem ist, dass ich mit der Therapie nicht zufrieden war und auch extrem negative Nebenwirkungen durch die Medikamente hatte, der Arzt aber die Dosis weiter hochsetzen wollte. Daraufhin habe ich die Therapie abgebrochen und seitdem geht es mir bestens!
Was muss ich mir eigentlich alles gefallen lassen vom GEsundheitsamt? Können die mir so offen drohen?
Re: Verbeamtung trotz Übergewicht und Depressionen?
Die drohen dir doch nicht. Sie wollen alle Grundlagen für ihre Entscheidung. Wenn du diese Grundlagen absichtlich nicht lieferst weil du der Meinung bist sie werfen ein schlechtes Licht auf die Sache, kann das Gesundheitsamt keine Entscheidung treffen.
Selbstverständlich kannst und sollst du auch den Hergang genauso schildern wie du es hier gerade eben getan hast. Zusammen mit der Aktenlage wird dann eine abgewogene Entscheidung getroffen, die du nur abwarten kannst.
Selbstverständlich kannst und sollst du auch den Hergang genauso schildern wie du es hier gerade eben getan hast. Zusammen mit der Aktenlage wird dann eine abgewogene Entscheidung getroffen, die du nur abwarten kannst.